Elternunterhalt für Vollerwerbsminderungsrentner

  • Hallo, ich heiße Werner und bin seit 2010 Erwerbsminderungsrentner. Mein Alter ist 60 Jahre.
    Ich beziehe eine Rente von 1360 € mtl. Dazu habe ich einen 450 € Job. Gesamt also 1810 €.
    Regelrenteneintrittsalter = 65 Jahre und 11 Monate.
    Weiterhin bewohne ich eine Eigentumswohnung (ca. 65 m²). Für die Wohnung braucht kein Kredit abgetragen werden.
    Ferner besitze ich zwei private Rentenversicherungen im Gesamtwert von 65.000 €.
    20.000€ liegen schon seit jahren auf einem Sparbuch. Girokono = ca. 12.000€.


    Meine Mutter ist nun leider ab April 2018 in einem Altenheim untergebracht.


    Nun zu meiner Frage:


    Wie hoch wird wohl mein Unterhalt für meine Mutter sein. Sie selbst wird nur Ihre Rente beitragen können und den Pflegesatz.
    Werde ich das o.g. Schonvermögen angreifen müssen? Wirkt sich eine 60% Schwerbehinderung noch aus?


    Mich interessiert speziell auch, wie der Fall für Erwerbsminderungsrentner behahndelt wird.


    Für Antworten auf meine Fragen vorab besten dank!


    Gruß Werner

  • Hallo Werner,


    willkommen im Forum. :)


    Ist das die Nettorente oder gehen noch Krankenkassenbeiträge ab?


    Mit 1810 EUR bist du knapp über dem Selbstbehalt.


    Aus diesem Einkommen bist du nicht leistungsfähig.
    Aus Vermögen bist du m.E. ebenfalls nicht leistungsfähig.


    Nun kommt wahrscheinlich ein Wohnvorteil als fiktives Einkommen hinzu.


    Wieviel müsstest du für deine Wohnung zahlen, wenn du sie mieten würdest?
    Hast du sonstige fixe Kosten?
    Mal alles aufzählen.


    Wie weit ist das Heim entfernt?
    Besuchsfahrten könnten das Einkommen bereinigen.
    Würdest du mit dem Pkw fahren?


    Die Schwerbehinderung wirkt sich evtl. nur so aus, dass du teure Medikamente, Hilfsmittel oder Hilfen benötigst, die von der KK nicht übernommen werden.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vielen Dank für Deine schnelle Antwsort AWI.
    Ja das ist die Nettorente.Für die Wohnung würde ich ev. 500 € als Miete bekommen.
    Zur Mutter ins Heim sind es nur 5 km.
    Ansonsten könnte ich nichts mehr geltend machen.


    Bei der Anrechnung des Schonvermögens, werde ich dann noch nicht als Rentner berechnet, sondern so, als sei
    ich noch im Arbeitsverhältnis (wie gesagt bin EU-Rentner)?


    Also käme die 5% Regel (Arbeitsjahre x Bruttoeinkommen x 5%) zum tragen?


    Wieviel Arbeitsjahre und welche Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes(ø von ca. 40 Arbeitsjahren oder den Betrag von 1810€? )kann ich dann bei der Berrechnung des Schonvermögens einsetzen.


    Bei Regelaltersrentner wird das Schonvermögen glaube ich anders berechnet?!


    Übrigens an dieser Stelle ein Lob für die sehr gut gemachte Forumsseite.
    Gruß Werner

  • Wieviel Arbeitsjahre und welche Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes(ø von ca. 40 Arbeitsjahren oder den Betrag von 1810€? )kann ich dann bei der Berrechnung des Schonvermögens einsetzen.


    Zu Altersvorsorgevermögen: Wie hoch war denn dein letztes Bruttogehalt, als du noch nicht in Rente warst?


    Zu EU aus Einkommen:


    Nettoeinkommen 1810 EUR
    Wohnwert der Immobilie: 500 EUR
    Hier gibt es sicher ein paar Abzugsposten. Ich setze mal 400 EUR an


    abzgl. wöchentliche Besuchsfahrten: 5km x 2 x 0,30 EUR * 52 Wochen/ 12 = 13 EUR


    Altersvorsorge ist bis zum gesetzlichen Rentenalter möglich:
    Ich setze mal 100 EUR an.


    Evtl. hast du Fahrkosten zur Arbeitsstätte:


    Es könnten maximal 150 EUR Elternunterhalt aus Einkommen auf dich zu kommen.

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  • ... wobei es meiner Meinung nach dringend an der Zeit ist die völlig absurde Anrechnung des Wohnvorteiles bei selbst genutzem Wohneigentum als Einkommen abzuschaffen.


    Dieser Ansatz ist ein Faustschlag ins Gesicht von all denen, die im ihrem Leben vorausschauend geplant und ihr Geld in ein Eigenheim investiert haben anstelle es zu verbrauchen.
    Als "Belohnung" dafür - und das er dadurch im Alter potentiell auch weniger auf staatliche Leistungen angewiesen sein wird - darf er jetzt noch "Strafe" für seine Sparsamkeit zahlen.

  • Hallo,


    Als "Belohnung" dafür - und das er dadurch im Alter potentiell auch weniger auf staatliche Leistungen angewiesen sein wird - darf er jetzt noch "Strafe" für seine Sparsamkeit zahlen.


    da bin ich deiner Meinung.


    Aber da gibt es viele Beispiele.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Beim Elternunterhalt ist der Sparsame und Fleißige der Dumme.

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  • Hallo Awi, zu Deinen Fragen.....(unterstrichene waren Deine Fragen bzw. Antworten)


    Wie hoch war denn dein letztes Bruttogehalt, als du noch nicht in Rente warst?
    Mein letzets Bruttogehalt ca. 3000€ ....2010.



    Nettoeinkommen 1810 EUR
    Wohnwert der Immobilie: 500 EUR
    Hier gibt es sicher ein paar Abzugsposten.


    Was kann ich denn da noch abziehen, vielleicht Rücklagen für Reparaturen Eigentumswhng. mtl. 100€?


    abzgl. wöchentliche Besuchsfahrten: 5km x 2 x 0,30 EUR * 52 Wochen/ 12 = 13 EUR


    Altersvorsorge ist bis zum gesetzlichen Rentenalter möglich:
    Ich setze mal 100 EUR an.

    Das ist so der Fall.


    Evtl. hast du Fahrkosten zur Arbeitsstätte:
    15x20km hin und zürück (mtl).= 90€


    Es könnten maximal 150 EUR Elternunterhalt aus Einkommen auf dich zu kommen.[/quote]


    Wie geht denn die bisherige Minderungsrente in die Berechnung fürs Schonvermögen ein. Muß ich da vom letzten Bruttogehalt ausgehen (3000x45Jahrex5% und Verzinsung von 4%)?
    Werden die Jahre der Eu-Rente so gerechnet als hätte ich gearbeitet?


    Werden eigentlich auch ein Zweitauto (Oldtimer) mit in die Berechnung des Schonvermögens mit einbezogen?


    Falls diese Frage noch zu diesem Thema passt......
    Meine Mutter hat noch eine Sterbeversicherung ca. 10000 €, muß die bis zu einem Wert von 5000€ aufgebraucht werden?
    Kann eigentlich das Sozialamt vorschreiben in welchem Heim die Mutter unterzubringen ist?
    Die Kosten sind ja nicht für jedes Heim gleich. Ist es denn nicht so, je teurer das Pflegeheim, destomehr
    müsste ich ja zahlen...oder?


    Gruß Werner

  • Mein letzets Bruttogehalt ca. 3000€ ....2010.


    Bei 36.000 EUR Jahresbrutto und 35 Jahren Berufstätigkeit ergibt sich ein AVV von ca. 130.000 EUR.

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  • Was kann ich denn da noch abziehen, vielleicht Rücklagen für Reparaturen Eigentumswhng. mtl. 100€?


    Du kannst gar nichts abziehen, nur Auskunft geben.
    Auf jeden Fall die Instandhaltungsrücklage, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird.
    Ich würde alle Posten auf der Wohngeldabrechnung angeben, dann warten was das SA rechnet.
    Der Wohnvorteil ist sehr schwer vorhersagbar, da jedes SA sein eigenes Berechnungsschema verwendet. Da gibt es keine einheitliche Linie.

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  • Wie geht denn die bisherige Minderungsrente in die Berechnung fürs Schonvermögen ein. Muß ich da vom letzten Bruttogehalt ausgehen (3000x45Jahrex5% und Verzinsung von 4%)?
    Werden die Jahre der Eu-Rente so gerechnet als hätte ich gearbeitet?


    Geh mal davon aus, dass dein Erspartes sicher ist. Wenn sie da ran wollen, melde dich hier noch einmal.

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  • Werden eigentlich auch ein Zweitauto (Oldtimer) mit in die Berechnung des Schonvermögens mit einbezogen?


    Ich geh mal davon aus, das das für den SB zu schwierig. Du musst je nicht "werthaltiger Oldtimer" schreiben. Schreib einfach altes Auto oder denk dir was aus.

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  • Meine Mutter hat noch eine Sterbeversicherung ca. 10000 €, muß die bis zu einem Wert von 5000€ aufgebraucht werden?
    Ja, wenn es lediglich eine Sterbeversicherung und kein Bestattungsvorsorgevertrag ist.


    Kann eigentlich das Sozialamt vorschreiben in welchem Heim die Mutter unterzubringen ist?
    Nein, aber es ist in deinem Interesse, dass es nicht das teuerste Heim ist.


    Ist

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  • Die Kosten sind ja nicht für jedes Heim gleich. Ist es denn nicht so, je teurer das Pflegeheim, destomehr müsste ich ja zahlen...oder?


    Das Dilemma vieler UHP ist, dass sie einerseits ihre Eltern in einem guten Heim unterbringen wollen, andererseits werden sie dann zur Kasse gebeten. Gewissenskonflikte sind dann vorprogrammiert.


    Wenn sich die Eltern selbst ein teures Heim ausgesucht haben, könnte ein uhp Kind die hohen Kosten angreifen und auf ein günstigeres Heim verweisen. Deswegen muss das Elternteil nicht umziehen.


    Dieses Argument entfällt natürlich, wenn das uhp Kind an der Auswahl des Heimes beteiligt war.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Guten Morgen allerseits, vielen Dank AWI für Deine umfangreichen Antworten.


    Eins ist mir noch nicht klar, wir haben ja nun festgestellt, dass ich so ca. 150-200 € Unterhalt leisten müßte.
    Für meine Unterhaltszahlungen ist es doch somit egal wie teuer das Pflegeheim ist. Mehr als den o.g. Betrag kann ich ja nicht aufbringen - oder habe ich da einen falschen Gedankengang.


    Noch eins.....kann ich die Jahre der EU Rente mit einrechnen beim Schonvermögen, also so als hätte ich gearbeitet?
    Mit 15 hab ich angefangen zu arbeiten, 8 Jahre Eu-Rente, jetzt bin ich 60. Also 45 Beitragsjahre oder 37 nach Abzug der EU-Rentenjahre.


    Grüße von Werner

  • Eins ist mir noch nicht klar, wir haben ja nun festgestellt, dass ich so ca. 150-200 € Unterhalt leisten müßte.
    Für meine Unterhaltszahlungen ist es doch somit egal wie teuer das Pflegeheim ist. Mehr als den o.g. Betrag kann ich ja nicht aufbringen - oder habe ich da einen falschen Gedankengang.


    Völlig richtig. Das war eigentlich nur ein allgemeiner Tipp für Mitlesende.


    kann ich die Jahre der EU Rente mit einrechnen beim Schonvermögen, also so als hätte ich gearbeitet?
    Mit 15 hab ich angefangen zu arbeiten, 8 Jahre Eu-Rente, jetzt bin ich 60. Also 45 Beitragsjahre oder 37 nach Abzug der EU-Rentenjahre.


    Du kannst das mit einrechnen, aber was soll's.
    Auf der Vermögensseite bist du bis zum gesetzlichen Rentenalter auf der sicheren Seite.


    Eine allgemeiner Tipp für den Umgang mit dem SA.


    Man sollte dem SA nie etwas vorrechnen. Das Rechnen ist deren Sache.
    Für sich selbst sollte man in der Lage sein, zu rechnen und zu bewerten.
    Sollte man mit der Berechnung des SA nicht einverstanden sein, dann Einspruch einlegen und ggf. auf Urteile verweisen.


    Ab dem gesetzlichen Rentenalter kann das verwertbare Vermögen in eine Rente umgerechnet werden. Diese wird dann dem Einkommen zugeschlagen, so dass die Leistungsfähigkeit steigen wird.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Nocheinmal 1000dank.Werde mich nochmal melden, wenn ich den Bescheid vom Sozialamt bekommen habe. Werde dann auch berichten wie hoch dann meine Zuzahlung ausfällt.
    Bis dann mal und allen viel Glück!
    Gruß Werner

  • Hallo allerseits,


    nun habe ich noch eine Frage: Wann ist es sinnvoll Sozialhilfe zu beantragen.


    Meine Mutter hat noch ca. 7000€ auf Ihrem Konto. Sie ist bereits seit April 2018 im Altenheim.
    Monatlich muß Sie ca. 1100€ vom eigenen Ersparten hinzuzahlen.
    Nun dauert es noch ca. 2 Monate und sie kommt auf den Betrag von 5000€, den sie ja wohl behalten darf.


    Pflegewohngeld ist bereits im Mai 2018 beantragt worden, leider liegt noch kein Bescheid vom SA vor.


    Sollte ich jetzt bereits Sozialhilfe beantragen - oder noch 2 Monate warten bis der Betrag von 5000€ erreicht ist?
    Bekommt man die Sozialhilfe für die Mutter auch rückwirkend?


    Danke vorab für eure Info´s
    Grüße Werner

  • Hallo Werner,


    Sollte ich jetzt bereits Sozialhilfe beantragen - oder noch 2 Monate warten bis der Betrag von 5000€ erreicht ist?
    Bekommt man die Sozialhilfe für die Mutter auch rückwirkend?


    Rückwirkend erhält man keine Sozialhilfe.


    Ich würde jetzt schon Sozialhilfe beantragen und dem SA die obigen Infos geben.
    Dann vermeidest du Verzögerungen.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo allerseits, das Pflegeheim meiner Mutter (in NRW) hat mal eben eine Entgelterhöhung von über 200 € angekündigt.

    Dies auch kurzfristig zum 1.6.2019.

    Entgelterhöung gemäß §9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). (Erhöhung der Pflegesätze).

    Dürfen Die das eigentlich so kurzfristig und in dieser Höhe (immerhin 6%).

    Kann ich als UHP da nichts gegen unternehmen (außer kündigen), zumal dort auch die Pflege meiner Mutter oft unzureichend ist.

    Auch haben sie die Investitionskosten erhöht, mit der Begründung, es würden neue Einzelzimmer entstehen.

    Diese werden aber erst mitte 2020 zu beziehen sein.

    Vielleicht habt Ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt mir einen Rat geben?

    Gruß Werner