Kindesunterhalt für Kind 19 Jahre mit eigener Wohnung und Ausbildungsplatz

  • Kindesunterhalt für Kind 19 Jahre mit eigener Wohnung und Ausbildungsplatz


    Guten Tag an alle hier,


    kann vielleicht jemand Licht in mein Dunkel bringen? Ich bin voll am Verzweifeln, weil mein Kind mir wegen Unterhaltsansprüchen die Hölle heiß macht und mich immer wieder unter Druck setzt, in dem es mir sagt, dass es den Unterhaltsanspruch auch einklagen könnte. Manchmal erkenne ich mein Kind nicht wieder.


    Hier meine Situation:


    1. Mein Kind (19) hat ab 01. August diesen Jahres einen Ausbildungsplatz bei einer Versicherung mit einem Verdienst im ersten Lehrjahr von 950 Euro brutto/mtl.


    2. Mein Kind zieht aus der elterlichen Wohnung vor Antritt der Ausbildung aus, in eigene vier Wände (allein / eigene Entscheidung meines Kindes).


    3. Ich, die Mutter, geschieden vom leiblichen Vater, habe keinerlei Einkünfte (wegen Krankheit) und der Vater meines Kindes bekommt nur Sozialhilfe nach schwerer Krankheit.

    4. Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann, dem Ziehvater meines Kindes, zusammen.


    5. Wenn mein Kind auszieht und die Ausbildung beginnt, zahle ich das Kindergeld in Höhe von 194 Euro monatlich auf das Konto meines Kindes.


    Meine Fragen:


    - Hat mein Kind mir oder dem leiblichen Vater gegenüber Ansprüche wenn keinerlei Einkünfte vorhanden sind?


    - Könnte mein Kind vor Gericht gehen und Unterhalt einklagen? Wenn ja, von was?


    - Kann mein jetziger Ehemann/Ziehvater herangezogen werden (er hat mein Kind nicht adoptiert o.ä.), oder können nur die leiblichen Eltern wegen Unterhalt herangezogen werden?



    Ich habe schon viel im Internet recherchiert, aber die familiären Situationen sind immer so unterschiedlich. Daher habe ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten.


    Ich bin für Auskünfte sehr sehr dankbar.
    Schon jetzt vielen vielen Dank an alle.


    Liebe Grüße … RommieP

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D

  • Hallo Rommie,


    Kind mit eigener Wohnung hat einen Bedarf von pauschal 735€.


    Alleine durch das Azubi-Netto dürfte der Bedarf gedeckt sein. Hinzu kommt noch


    das Kindergeld.


    Also kein Unterhaltsanspruch mehr.


    edy

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  • Ich danke euch für eure schnelle Antwort 8o


    Jetzt sehe ich ein wenig Licht am Horizont. Ich dachte, dass mein Kind Unterhalt einklagen könnte, der mir bzw. meinem jetzigen Mann wie das Damoklesschwert über uns schwebt und auch später eingefordert werden kann (als spätere Nachzahlungen oder so).


    Noch eine Frage:
    Wenn mein Kind die Ausbildung bei der Versicherung abgeschlossen hat nach 2 bzw. 3 Jahren (dann ist mein Kind 22/23 Jahre) und anschließend Psychologie studieren möchte, wie sieht es dann mit Unterhalt aus? ?(


    Diese beiden Ausbildungen ergänzen sich nicht und ich habe mal gelesen, dass die Berufsausbildung sich mit dem anschließend gewünschtem Studium ergänzen muss oder so?! Und wenn das nicht der Fall ist, kann das Kind von den Eltern keinen Unterhalt verlangen, da es bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat. Ist das richtig?


    Ich gebe meinem Kind gerne das was ich kann, ich möchte mir aber nicht immer mit einer Klage drohen lassen. Da ist es mir dann schon wichtig, dass ich Antworten parat habe.


    Danke schon mal für eure Antworten :)


    LG RommiP

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  • Hallo,


    Ja ein Studium müsste auf die Ausbildung aufbauen .


    Du hättest dann einen Selbstbehalt von 1300€ bereinigtes Einkommen.


    Erst über diesem EK würde ein Anspruch wirksam werden.


    edy

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