Altersvorsorge Freiberufler via Privatrente

  • Als Freiberufler habe ich eine Privatrentenversicherung abgeschlossen, die später den Hauptteil meiner Altersvorsorge abdecken soll, da meine gesetzliche Rente (via KSK) eher gering ausfallen wird.


    Die Beiträge zur Privatrentenversicherung werden zu knapp 40% von meinem Berufsverband bezuschusst. Der übrige, von mir aufgebrachte Beitragsanteil entspricht etwa 10 Prozent meiner jährlichen Nettoeinnahmen. Aktuell liegt der Rückkaufwert bei knapp 60.000 Euro.


    Außerdem verfüge ich über Rücklagen auf Sparkonten in Höhe von ca. 100.000 Euro.


    Wie kann ich vor diesem Hintergrund mein Schonvermögen im Hinblick auf Elternunterhalt ausrechnen? Bzw. wie hoch wäre es?


    Insbesondere interessiert mich die Frage, ob der Rückkaufwert der Privatrente quasi als als frei verfügbares Vermögen angesehen wird (da ja daneben ein wenn auch sehr geringer Anspruch auf gesetzliche Rente besteht)? Wäre also der Rückkaufwert bei der Berechnung des Schonvermögens dem übrigen Barvermögen zuzuschlagen? Oder bliebe der bisher aufgebaute Anspruch bei der Privatrente unberührt?


    Vielen Dank.

  • Hallo Westmoreland,


    willkommen im Forum. :)


    Wie kann ich vor diesem Hintergrund mein Schonvermögen im Hinblick auf Elternunterhalt ausrechnen?


    Das sog. Schonvermögen setzt sich zusammen aus dem Altersvorsorgevermögen, Notgroschen, angespartes Vermögen für ganz bestimmte Zwecke z.B. Instandsetzung des selbstbewohnten Hauses, Ansparvermögen für einenen neuen Pkw usw.


    Das Altersvorsorgevermögen kann so berechnet werden:


    Bei sozialversicherungspflichtigem Einkommen:
    5% des letzten Bruttogehalts + 20% des Bruttogehalts oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, verzinst mit 4% auf die Dauer der Berufstätigkeit


    Bei nicht sozialversicherungspflichtigem Einkommen:
    24-25 % des letzten Einkommens mit 4% verszinst auf die Dauer der Berufstätigkeit.


    Wenn die Berufstätigkeit weniger als 35 Jahre beträgt, einfach 35 Jahre ansetzen.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,


    erst einmal ganz herzlichen Dank für die Antwort.


    Was mir aber leider immer noch nicht ganz klar ist, wäre die Frage, wie meine bestehende Privatrentenversicherung einzuordnen ist. Wäre sie dem Altersvorsorgevermögen zuzurechnen? Oder bliebe sie bei der Berechnung des Schonvermögens außen vor? Falls sie aber doch zu berücksichtigen wäre: in welcher Höhe? Entsprechend dem aktuellen Rückkaufwert? Und: Kann ich dazu verpflichtet werden, meine Privatrentenversicherung zu kündigen, um mit dem Rückkaufswert meine Eltern zu unterstützen?


    Außerdem ist mir die der mathematische Weg zur Berücksichtigung der 4%-Verzinsung nicht ganz klar.
    Ich versuche es mal mit einem Beispiel (dabei gehe ich von der Formel für sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus, da ich ja über die KSK versichert bin):
    Angenommen also mein aktuelles Jahres-Bruttoeinkommen liegt bei 40.000 Euro. 5% davon sind 2.000 Euro (Der Bonus "20% des Bruttogehalts oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze" entfiele ja wohl, da die Bemessungsgrenze bei 40.000 Euro Jahreseinkommen nicht überschritten wird.). Diese 2.000 Euro verzinst mit 4% über 35 Jahre ergäbe einen Zinsbetrag von 5.529,83 Euro.
    Demzufolge läge mein Schonvermögen bei nur 7.529,83 Euro (= 2.000 Euro + 5.529,83 Euro). Ist das richtig? Oder was wäre der korrekte Berechnungsweg?


    Vielen Dank schon einmal vorab.


    Beste Grüße
    Westmoreland

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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