Gewinne durch Weiterberechnung von Investitionskosten an Pflegebedürftige

  • Guten Morgen,


    die Story geht weiter.


    Die Investitionskosten wurden mir nur in Summen dargelegt. Sammelten fuer Abschreibung, Zinsen, etc.


    Die Einzelkosten wurden mir angeblich bei der alten Pruefung dargelegt. Das war in 2016 und man möchte es nicht noch einmal tun.


    Die Darlegung war aber nur der Rahmenvertrag zwischen SHT und der Stadt.


    Belege wurden mir nicht dargelegt.


    Habe ich hier überhaupt eine Chance?

  • Die Darlegung war aber nur der Rahmenvertrag zwischen SHT und der Stadt.


    Belege wurden mir nicht dargelegt.


    Habe ich hier überhaupt eine Chance?

    Eindeutige Antwort, ja


    das ist genau die Antwort die Sozialämter geben und haben damit vor Gericht Schiffbruch erlitten

    s. Urteil des BGH vom 17.Juni 2015, AZ: XII ZB 458/14


    Die Investitionskosten für 2010 in Höhe von 3.974,85€ seien beim Bedarf nicht zu berücksichtigen, weil der Antragsteller trotz Hinweises nicht dargetan habe, dass dieser Bedarf anzuerkennen sei.

  • Eindeutige Antwort, ja


    das ist genau die Antwort die Sozialämter geben und haben damit vor Gericht Schiffbruch erlitten

    s. Urteil des BGH vom 17.Juni 2015, AZ: XII ZB 458/14

    für den nächsten Schritt benötigt der Unterhaltspflichtige folgende Informationen:


    - Höhe der Heimkosten und die einzelnen Kostenblöcke

    - Höhe des Gesamteinkommens des Heimbewohners

    - Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung


    liegen diese nicht vor, dann Auskunft verlangen

  • Die Darlegung war aber nur der Rahmenvertrag zwischen SHT und der Stadt.

    dieser Rahmenvertrag ist die Verpflichtung des Sozialamts gemäß § 75 SGB XII die Investitionskosten zu übernehmen, ist rechtlich ohne Relevanz


    in dem Vertrag stehen aber Informationen die für den weiteren Fortgang wichtig sind

    - wann ist der Vertrag abgeschlossen

    - für welchen Zeitraum abgeschlossen

    - welche Höhe wird genannt

    - wird gesagt, das "nach Ablauf des Zeitraums gilt der vereinbarte Investtionsbetrag bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung weiter"