Fragen zu Elternunterhalt

  • Hallo an alle,


    Ich bin neu hier.


    Ich habe vor kurzem ein Schreiben (Betreff: Rechtswahrungsanzeige / Auskünfte über Ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse) vom SA / Kreisverwaltung erhalten. Meine Mutter bekommt Hilfe zur Pflege / Pflegeheim/Altenheim.


    Mein monatliches Gehalt ist unter dem Betrag von 1800,- € Netto (Selbstbehalt), und ich habe eine Barreserve von ein paar Tausend Euro für finanzielle Notfälle.


    Meine Frage an Euch ist, da ich ein montl. Einkommen unter den Selbstbehalt von 1800,- € Netto und die o. g. Barreserve f. Notfälle habe, reicht es aus, wenn ich eine Kopie von meiner Gehaltsabrechnung einreiche und die Angelegenheit ist erledigt, oder muss ich trotzdem diesen grossen Aufwand betreiben und sämtliche Nachweise/Belege: Kopien von z. B. Kontoauszügen, Miete, Rechnungen von Strom, Versicherungen, Kfz.-Steuer, Quittungen von Lebensmitteln, Benzinkosten usw. beim SA einreichen?


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.


    Viele Grüsse


    Ela312

  • Hallo Ela312,


    willkommen im Forum. :)


    Einreichen sollte man auf jeden Fall die Unterlagen, die angefordert werden. Es könnte ja sein, dass man in Zukunft mehr verdient und über die 1800 EUR kommt. Man muss damit rechnen, alle 2Jahre erneut überprüft zu werden. Dann wären die Grunddaten schon vorhanden.


    Kopien von z. B. Kontoauszügen???
    Wurde das angefordert? Ungewöhnlich. Kontoauszüge sind keine Belege. Kann eigentlich nicht angefordert werden. Wenn doch nach der Rechtsgrundlage fragen.


    Miete
    Fall die Warmmiete höher als 480 EUR ist, sollte man eine Kopie beifügen, sonst einfach ignorieren.


    Rechnungen von Strom, Kfz.-Steuer, Quittungen von Lebensmitteln ???
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierüber Nachweise angefordert wurden.
    Wenn doch einfach ignorieren.


    Benzinkosten ??
    Wurde danach gefragt?
    Gefragt wird in der Regel nach der Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz und ob man einen Pkw besitzt.


    Versicherungen
    Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen u.ä. sollte man angeben


    Vorhandene Schulden sollte man angeben.


    Mich wundert, dass kein Einkommensteuerbescheid angefordert wurde.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen