Frage zu Elternunterhalt - Wie soll man dem SA Fahrtkosten belegen wenn man eine Mitfahrgelegenheit zur Arbeit hat ?

  • Betreff: Elternunterhalt - Auskünfte über Einkommen, Vermögen und Kosten



    Hallo,


    wie soll man dem Sozialamt die Fahrtkosten belegen/Nachweisen, wenn man eine Mitfahrgelegenheit zur Arbeit hat und das in Bar bezahlt ?


    Ist es ausreichend, wenn ich das schriftlich im o. g. Frage-Formular angebe ?


    Hat jemand Erfahrungen / Antworten zu o. g. Problem / Situation / Fall ?


    Vielen Dank im Voraus für Eure schnelle Antworten.


    V. G.


    Ela312

  • Hallo Ela312,


    ob es ausreichend ist, kann hier niemand beantworten, da das auf den SB des SA an kommt.
    Wenn die eigenen Angaben nicht ausreichen, dann muss man sich das von dem Fahrer halt bestätigen lassen.


    Wird denn nach Belegen gefragt?


    Hast du keinen eigenen Pkw?
    Normalerweise fragt man danach und nach der Entfernung zum Arbeitsplatz und rechnet mit der Pauschale.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen