Hilfe! Unterhalt für Vater, der sich nicht für mich interessierte!

  • Einen schönen guten Tag,

    zuerst möchte ich mich für die tollen
    Beiträge in diesem Forum bedanken und hoffe, dass auch ich auf gute
    Ratschläge hoffen kann.
    Vor vier Jahren bekam ich einen Brief von
    einem SHT. In diesem Stand, dass ich Unterhaltspflichtiger für meinen
    leiblichen Vater bin, welchen ich nicht kenne und der nie für mich da
    war. Er bekommt Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung nach
    Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB Xll).


    Da ich mich zu diesem
    Zeitpunkt noch in Berufsausbildung befand, war ich noch nicht
    leistungsfähig. Als ich damals meine finanzielle Lage schriftlich
    mitteilte, habe ich im selben Schreiben meine noch nie vorhandenen
    Beziehungen zu meinem Erzeuger erläutert und sogar vier Zeugenaussagen
    von meiner Verwandtschaft beigelegt. Man sagte mir telefonisch, dass
    dieser Fall beim SHT in der Rechtsabteilung bearbeitet wird.
    Nun,
    vier Jahre Später kam ein neues Schreiben, in dem ich meine finanzielle
    Lage wieder offenlegen muss. Hier hab ich beim SHT angerufen und zu
    aller erst eine Fristverlängerung bis Ende August vereinbart.
    Ein Beratungstermin bei einem Anwalt hat mich doch sehr enttäuscht.


    Dieser
    sagte ohne meinen Einzelfall konkret zu erfragen, dass ich in jedem
    Fall zahlen muss, jedoch kann man die Zahlung relativ lange auf null
    halten ohne zu wissen was ich verdiene und welche Ausgaben ich habe… Ich
    habe mich nicht sehr wohl bei diesem Anwalt gefühlt. Auch sagte man
    mir, dass ich so gut wie keine Chancen habe da heil rauszukommen. Das
    kann ich wirklich nicht glauben.
    Mir wurde mitgeteilt, dass ich
    vieles geltend machen kann, was mich monatlich belastet, wie zB.
    Lebensstandards wie der jährliche Urlaub, Hobbys und anderweitige
    Verpflichtungen bezüglich Kredite. Jedoch habe ich keine monatlichen
    Kreditverpflichtungen, da ich nur das kaufe, was ich mir auch wirklich
    leisten kann.


    Vor vier Jahren hatte ich auch keinen großen
    Lebensstandard, da ich ja noch in Berufsausbildung war und Miete,
    Lebensmittel usw. zahlen musste.
    Das einzige waren viele Ausflüge mit dem Auto, was ich ja nicht nachweisen kann.
    Auch
    wollte ich mir irgendwann eine Immobile zur Altersvorsorge kaufen,
    jedoch wird diese bei einem Ratenkauf nicht mehr angerechnet, da all
    diese Verpflichtungen nach dem Schreiben vom SHT nicht mehr angerechnet
    werden würden. Das Problem ist wirklich, dass ich erst 24 Jahre alt bin
    und damals erst 20. Wie soll ich damals in Ausbildung nachweisen, dass
    ich mir eine Immobilie kaufen wollte?!


    Laut meinen Berechnungen
    muss ich aktuell 90€ monatlich zahlen und nach meiner Gehaltserhöhung,
    welche bald durch mein beendetes Studium kommt zahle ich fast 280€
    monatlich, da ich dann ungefähr 2660€ netto verdiene.
    Mein leiblicher
    Vater hat bis zu meinem 3. Lebensjahr unregelmäßig Unterhalt gezahlt
    und war recht Arbeitsscheu. Er wurde Arbeitslos und das Jugendamt hat
    für ihn weitergezahlt. Ein Kontakt besteht seit dem 3. Lebensjahr nicht
    mehr. Er hat sich nie bei mir gemeldet. Zu keinem Lebensabschnitt. Auch
    hatte er keine psychische Beeinträchtigung und war zu diesem Zeitpunkt
    gesund.
    Dies sollte eine schwere Verfehlung der Naturellen
    Unterhalt-/Fürsorgepflicht bedeuten. Der Anwalt wollte davon nur wenig
    wissen. Eventuell weil dieser Fall recht aufwendig ist und er nach dem
    Streitwert bezahlt wird, welcher aktuell noch recht gering ist (90€ x 12
    mon.= 1080€).


    Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich kann
    das doch nicht auf mich beruhen lassen, oder? Wenn sich dieser Mensch
    doch nur um mich gekümmert hätte, dann wäre ich der letzte der nichts
    zahlen würde, jedoch nicht unter diesen Umständen. Der SHT wollte davon
    nichts wissen und der Anwalt gibt mir kaum Chancen. Ich hatte eine
    schrägliche Kindheit und dieser Mensch hat mir diese nicht gerade
    erleichtert...


    Auch wollte ich nächstes Jahr heiraten. Da hier
    der Familienselbstbehalt nur bei 3240€ liegt und wir weitaus mehr
    zusammen verdienen, würde diese Hochzeit nur finanzielle Nachteile
    bringen. Deshalb haben wir die Planung erstmal auf Eis gelegt…


    Ich bin echt verzweifelt und hoffe auf gute Ratschläge.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Wissbegierig24 ^^

  • Hallo Wissbegierig24,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke Für die Antwort.


    Die Rechnung sieht so aus:


    2660€ Netto


    - 1800€


    = 860€ + 10% da ich mit meiner Freundin zusammen lebe.


    = 946€


    5% für die Altersvorsorge vom Jahresbrutto ( Werde ich nun jeden Monat auf ein Tagesgeldkonto überweisen mit dem Verwendungszweck: Altersvorsorge/Immobilienkauf. => 230€ im Monat.


    = 716€


    5% für berufliche Aufwendungen vom Monatsnetto => 133€


    = 583€


    Zahnzusatzversicherung = 29€


    Unfallversicherung = 13€


    =541€


    Dies noch geteilt durch zwei =>


    =271€


    Ich denke, das stimmt so.


    Nun kann ich durch 4-5 Zeugenaussagen bestätigen, dass er nie für mich da war. Würde das als Beweis reichen?


    Dokumente darüber gibt es nicht. Jedoch hat er seinen Job gekündigt und ist weiter weg gezogen.


    Habe bald noch einen Termin mit einem hoffentlich guten Anwalt.


    Danke im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Wissbegierig24

  • Nun kann ich durch 4-5 Zeugenaussagen bestätigen, dass er nie für mich da war. Würde das als Beweis reichen?


    Das kann niemand vorher sagen.
    Das hängt von sehr vielen Faktoren ab.


    Du müsstest beweisen, dass er nicht gezahlt hat, obwohl er es konnte, usw..
    Du müsstest beweisen, dass er keinen Kontakt gesucht hat obwohl er es konnte und nicht krank war usw. usw.


    § 1611 BGB
    Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung(1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.


    Nichtsdestoweniger würde ich es weiterhin versuchen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • = 860€ + 10% da ich mit meiner Freundin zusammen lebe.


    Welches bereinigte Einkommen hat die Freundin?
    Wie hoch ist die Miete?

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  • Danke für die Antwort.
    Wie kann man außer mit Zeugenaussagen beweisen, dass der Kontakt haben konnte, aber nicht wollte? Das kann man dich nur durch Zeugen belegen. So etwas kompliziertes ist echt mieß.


    Das bereinigte Einkommen der Freundin liegt bei 1600€. Die Miete kostet derzeit 840€ warm.
    Eine Hochzeit würde sich nicht lohnen...


    Muss der SHT nicht auch beweisen, dass die Vorwürfe nicht stimmen?


    Vielen Dank für die guten Beiträge.


    Liebe Grüße.

  • Eine erhöhte Mietzahlung dürfte damit vom Tisch sein.


    Bei gleichen Werten:


    Wenn ihr nicht verheiratet bleibt habe ich eine Leistungsfähigkeit von ca. 258 EUR ausgerechnet, als etwas geringer als deine Rechnung. Du gehst von einer Haushaltsersparnis von 86 EUR aus. Sie dürfte aber höchstens 61,50 EUR sein.


    Wenn ihr heiratet sinkt deine Leistungsfähigkeit auf 198 EUR.


    Der Grund ist, dass deine Freundin ein geringeres Einkommen hat. Wenn ihr verheiratet seid, bist du zunächst ihr zu Unterhalt verpflichtet.


    Sie könnte auch jetzt noch vor der Heirat (vernünftige) Schulden machen. Diese Schulden müssten später berücksichtigt werden und könnten ihr Einkommen drücken.

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  • Muss der SHT nicht auch beweisen, dass die Vorwürfe nicht stimmen?


    Nein.
    Es gilt nach wie vor: "Wer vor Gericht etwas behauptet muss es beweisen."

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  • Vielen Dank awi.
    Darf ich wissen warum du dich hier so super auskennst? :)


    Wie hast du diese Rechnungen angestellt? Explizit das mit der Hazshaltsersparnis ?
    Wie ist as mit dem Ehegattenunterhalt genau geregelt?


    Sind vernünftige Schulden zB ein Wohnungskauf? Mit 1600€ scheint mir das ohne Erspartes in der heutigen Zeit fast unmöglich.


    Das er keinen Kontakt gesucht hat ist ja durch Zeugenaussagen zu belegen, aber das er eventuell krank war nicht. Er konnte immer Kontakt aufnehmen, tat es aber nicht.



    Man konnte mir durch Zeugen nur sagen, dass er keine Medikamente genommen hatte und auch keine Ärzte aufgesucht hat.



    Eigentlich sollte doch schon der reine Kontaktabbruch zum minderjährigen Kind vollkommen ausreichen, da dies doch viel schlimmer für ein Kind ist als alles Andere.



    Mit freundlichen Grüßen

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  • Danke dir.


    Reicht eine eidesstattliche Versichetung meiner Mutter aus, um zu bezeugen, dass eine Unterhaltszahlung oft ausblieb und ab einem gewissen Zeitpunkt nichts mehr gezahlt wurde?
    Habe heute beim Jugendamt angerufen, wegen Unterhaltsvorauszahlung, welche Sie bekommen hat. Es existieren leider keine Unterlagen mehr...
    Das Jugendamt hat mich auf diese eidesstattliche Versicherung gebracht.


    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Wissbegierig24,


    ob das ausreicht, kann hier niemand beantworten, weil das Ausbleiben der Unterhaltszahlung allein noch kein hinreichender Beweis für grobes Fehlverhalten ist.


    Es müsste außerdem folgendes bewiesen werden:


    Der Vater hat sich bewusst um die Unterhaltszahlung gedrückt, obwohl er hätte zahlen können. Er war nicht krank und er war nicht arbeitslos und er hatte immer genug Geld um zahlen zu können. Wenn er selbst nur ein Minimum hatte, konnte er nicht zahlen.


    Wenn es dafür Zeugen gäbe, sähe die Lage viel besser aus.


    Kontakt hätte er auf jeden Fall aufnehmen können.


    Ich würde mich weiterhin auf § 1611 berufen.


    Einfach den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern.
    Hervor heben, dass man als Kind unter der Situation sehr gelitten hat, aber nicht übertreiben.


    Ruhig betonen, dass man für einen solchen Vater nicht bereit ist zu zahlen und auch bereit wäre, diesen Fall gerichtlich klären zu lassen.


    Zeugenaussagen beifügen und abwarten, wie das Amt entscheidet.


    Gruß
    awi

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