Bereinigtes Einkommen für Elternunerhalt

  • Hallo,
    ich habe eine weitere Unklarheit,dessen Antwort ich nirgends finden kann.
    Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens darf ich 5% in die Altersvorsorge sparen und Abziehen. Den Betrag den ich seit Jahren schon zurücklege ist deutlich größer.
    Von welchem Bruttobetrag werden die 5% gerechnet?
    Von meiner jetzigen relativ geringen Erwerbsminderungsrente, oder von meinem letzten richtigen Verdienst (2013 der deutlich höher war)?
    Gilt für mich als Schwiegerkind auch die 5% Grenze?


    Es wäre schön einen Link der Quelle zu erhalten.


    Danke
    Der Blaue Klaus


  • Meine Meinung:


    Im Auskunftsbogen angeben, was tatsächlich von wem gespart wird und dann erst mal abwarten, wie die Behörde rechnet und entscheidet.


    Ich empfehle 2 separate Konten, auf denen das Geld jeweils eingezahlt wird:


    Konto 1 lautet auf den Namen der UHP: Das Geld (z.B. 100 EUR) wird von Ihrem Gehalt dort eingezahlt.
    Konto 2 lautet auf den Namen des Ehemanns. Das Geld (z.B. 300 EUR) wird von seinem Gehalt/Rente dort eingezahlt.


    Sollte die Behörde die Zahlung des Ehemanns nicht bereinigend anerkennen, dann hier einfach noch einmal posten und die Begründung mitteilen.


    So wie ich die Arbeitsweise der SHTs kenne, wird man wahrscheinlich um die Anerkennung kämpfen müssen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen