Fragen zu Elternunterhalt Teil: III

  • Hallo an alle,


    Hintergrundgeschichte:


    habe im Mai 2018 ein Schreiben (Betreff: Rechtswahrungsanzeige / Auskünfte über Ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse) vom SA / Kreisverwaltung erhalten. Meine Mutter bekommt Hilfe zur Pflege / Pflegeheim/Altenheim.


    Ich mußte leider vor über einem Jahr meine Arbeitzeit auf 50 % (v. Mo.-Fr. täglich 4 Std. vormittags ) umstellen, aufgrund meiner chronischen psychischen/physischen Erkrankungen. Ich muß täglich psychopharmaka einnehmen.


    Des Weiteren habe ich eine Mitfahrgelegenheit (Diesel-Auto – und - einfacher Arbeitsweg 75 Kilometer). Mein monatliches Gehalt ist unter dem Betrag von 1800,- € Netto (Selbstbehalt), und ich habe eine Barreserve von ein paar Tausend Euro für finanzielle Notfälle.


    Fristgerecht habe ich Mitte Juni 2018 dem SA nachfolgende Dokumente eingereicht:



    - Anschreiben mit Info-Mitteilung, das ich die Arbeitszeit auf 50 % umstellen mußte (siehe oben).
    - Kopie Dezember-Gehaltsabrechnung (Jahresende-Gehaltsabrechnung)
    - Kopien Kontoauszüge
    - Angabe über Barreserve (Notfälle)
    - Angabe/Info-Mitteilung über o. g. Mitfahrgelegenheit
    - Fragenbogen-Formular (entsprechend ausgefüllt)


    Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben vom SA erhalten, dass sie zur abschließenden Überprüfung Ihrer Unterhaltsverpflichtung benötigen wir noch die folgenden Belege bzw. Angaben:


    1. Nachweis über die Notwendigkeit der Arbeitszeitreduzierung auf 50 % (z. B. ärztliches Attest)
    2. Angaben zu den Arbeitszeiten (An wie vielen Tagen und wie lange arbeiten Sie wöchentlich?)
    3. Angaben zur Fahrgemeinschaft (Wie oft fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug ?


    Nun zu meinen Fragen an Euch:


    Punkt 1: kann ich noch nachvollziehen.


    Punkt 2: kann ich nicht nachvollziehen (M.-Stunden-Angabe steht auf der Gehaltsabrechnung. Warum diese Fragen vom SA – Welcher Hintergrundgedanke / Zweck könnte dahinter stecken ?


    Punkt 3: Warum diese Frage, da ich bereits im eingereichten Formular angegeben habe, dass ich eine Mitfahrgelegenheit habe und die o. g. Kilometern ? Welcher Hintergrundgedanke / Zweck könnte hinter dieser Frage stecken ?


    Ferner ist mein Arzt während dem vom SB-SA angesetzte Vorlagetermin im Sommerurlaub, und danach hat er besonders viel zu tun.


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.


    Viele Grüsse


    Ela312

  • Guten Morgen!


    Ich kann mir vorstellen, dass Punkt 2 und 3 dazu da sind, um festzustellen wie hoch deine berufsbedingten Fahrtkosten sind. Eventuell wird durch deine Gehaltsabrechnung zwar die Wochenstundenzahl deutlich, aber eben nicht wie viele Tage du dann tatsächlich zur Arbeit fährst. Punkt 3 soll dann vermutlich noch abdecken, ob du auch mal mit eigenem Fahrzeug zur Arbeit fährst oder tatsächlich immer mit der Fahrgemeinschaft.


    Wenn du unter 1.800,00 € liegst, hast du ja sowieso nichts zu befürchten. Vermutlich hat der Sachbearbeiter sich noch gar nicht deine bereits eingereichten Unterlagen angeschaut und sammelt erstmal fleißig.


    Viele Grüße,


    Ingwer


  • Ich mußte leider vor über einem Jahr meine Arbeitzeit auf 50 % (v. Mo.-Fr. täglich 4 Std. vormittags ) umstellen, aufgrund meiner chronischen psychischen/physischen Erkrankungen. Ich muß täglich psychopharmaka einnehmen.


    War das, bevor die Unterhaltspflicht abzusehen war?
    Falls ja, auf welcher Grundlage will das Amt dich dann zu mehr Arbeitszeit zwingen? Ist deine Lebensplanung zum Zeitpunkt des Eintretens der Unterhaltspflicht nicht geschützt? Falls ja, warum dann noch irgendwelche ärztliche Nachweise?
    Anders wäre es vielleicht, wenn deine Mutter bereits bedürftig war. Dann könnte die Argumentation mit deiner Gesundheit hilfreich sein.

  • [quote='ligu',
    War das, bevor die Unterhaltspflicht abzusehen war?
    Falls ja, auf welcher Grundlage will das Amt dich dann zu mehr Arbeitszeit zwingen? Ist deine Lebensplanung zum Zeitpunkt des Eintretens der Unterhaltspflicht nicht geschützt? Falls ja, warum dann noch irgendwelche ärztliche Nachweise?
    Anders wäre es vielleicht, wenn deine Mutter bereits bedürftig war. Dann könnte die Argumentation mit deiner Gesundheit hilfreich sein.[/quote]




    Es geht doch um die Frage, wurde die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen verringert (so wie hier dargelegt) oder wurde die Arbeitszeit verringert, damit man keinen/weniger Unterhalt zahlen muss.


    Wer dies aus Situationen heraus tut, so wie hier dargelegt, dem wird es leicht fallen es zu beweisen. Dann ist der Zeitpunkt auch egal, selbst wenn bereits laufend Unterhalt gezahlt wird.


    Wer letzteres tut, dem wird es schwer haben, dies auch zu beweisen.


    Wann ist eine Unterhaltspflicht abzusehen? Bestimmt nicht erst mit der Rechtswahrungsanzeige eines Amtes.
    Angehörige können auch schon lange vor einer Heimaufnahme einen Pflegegrad haben oder eine Erkrankung besteht schon länger, von der man weiß das der Krankheitsverlauf sich zunehmend verschlechtert. Somit kann die Kenntnis, einer zu erwartenden Unterhaltspflicht schon weit vor der Leistungsgewährung eines Amtes liegen.


    Das Amt will niemanden zwingen zu arbeiten um mehr Geld zu erzielen.
    Aber wenn jemand seine verminderte/keine Leistungsfähigkeit mit Vorsatz herbeigeführt hat, kann in einem Gerichtsverfahren trotzdem zu
    Unterhaltszahlungen verurteilt werden.


    Viele Grüße


    Som-dtam

  • habe im Mai 2018 ein Schreiben (Betreff: Rechtswahrungsanzeige / Auskünfte über Ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse) vom SA / Kreisverwaltung erhalten


    Ich mußte leider vor über einem Jahr meine Arbeitzeit auf 50 % (v. Mo.-Fr. täglich 4 Std. vormittags ) umstellen


    Offensichtlich wurde die Arbeitszeit vor Erhalt der RWA umgestellt.
    Gibt es für den Sachbearbeiter irgendeinen Anhaltspunkt, der aus dem er vermuten könnte, dass du die Arbeitszeit nur deshalb umgestellt hast, um dem EU zu entgehen?


    Wenn nicht, dann gehen ihn die Gründe überhaupt nichts an. Dann ist das deine Lebensplanung.


    Nichtsdestoweniger würde ich ihm ein Attest des Arztes schicken, und wenn auch nur aus dem einzigen Grund, um nicht mit weiteren Fragen belästigt zu werden.


    Wenn der Arzt im Sommerurlaub ist, dann wartest du, bis er wieder zurück ist und teilst das dem SB in einer kurzen Notiz mit.


    Die anderen Fragen würden nur dann Sinn machen, wenn ein Zweifel bestünde, dass die Reduzierung deiner Arbeitszeit nichts mit deiner Gesundheit zu tun hat, sondern alleine aus dem Grund erfolgt ist um den EU zu minimieren. Dann könnte der SB versuchen, ein fiktives Einkommen (8 h täglich) anzusetzen und dann könnte er eventuell eine Leistungsfähigkeit errechnen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wann ist eine Unterhaltspflicht abzusehen? Bestimmt nicht erst mit der Rechtswahrungsanzeige eines Amtes.


    Richtig, aber beweisen müsste die Behörde, dass die UHP die finanzielle Situation des Elternteils schon vor der RWA kannte.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo an alle,


    Zur Klärung, teile ich Euch weitere nachfolgende Informationen aus der Vergangenheit mit:


    2009 Psychische/Physische Erkrankungen chronisch + Einnahme von Psychopharmaka Vollzeit beschäftigt.


    2012 Erstmals EU-RW-Anzeige vom SA


    2015 Habe leider Gerichtsverfahren (§1611) verloren, u. zahle seit dem monatlich einen Betrag für Elternunterhalt-Schulden (Rückstand für Eingliederungshilfe meiner Mutter) und einen monatlichen Betragfür den laufenden Monat (Eingliederungshilfe)


    2016: seit Mitte 2016 bin ich auf 50 % beschäftigt (4 Stunden täglich vormittags von Mo.-Fr.) - mußte ich leider aufgrund meiner chronischen psychischen Erkrankungen umstellen.Habe trotzdem monatlich die o. g. EU-Beträge gezahlt, wegen meiner Gesundheit und weil ich mein Seelenfrieden wollte / kein zusätzlichen Stress / Ärger / Belastungen. Meine Gesundheit ist der laufende monatliche 50,00 € EU-Betrag, wert.


    2018: den Rest an Fakten/Informationen bereits im Forum mitgeteilt.


    Zusatz-Informationen: Monatsgehalt bei Vollzeit war über SB von 1800,- € und
    Monatsgehalt bei 50 % ist unter SB von 1800,- €


    Falls weitere Fragen meldet Euch einfach.


    Vielen Dank an Euch alle.


    Viele Grüsse


    Ela 312

  • 2012 Erstmals EU-RW-Anzeige vom SA


    Da es die erste RWA lange vor Umstellung der Arbeitszeit gab, würde ich das geforderte ärztliche Attest einreichen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen