Nachehelicher Unterhalt vor Erwerbsminderungsrente?

  • Hallo an Alle,


    Ich habe mal eine rein Hypothetische Frage. Ich habe jetzt einen Rechtsstreit wegen Forderung von Nachehelichen Unterhaltes auf der Basis der Erwerbsminderung meiner Exfrau hinter mir. Ergebnis war, sie konnte es 1. nicht mit Gutachten belegen und hatte 2. ein höheres bereinigtes Einkommen als ich. Das kurz zur Vorgeschichte.

    Jetzt ist meine Exfrau zu einer Rehamaßnahme aufgrund ihrer Erkrankung und hat etwas von sich gegeben was klang das eine nächste Forderung kommen wird.

    Jetzt die Frage, wenn die Rehamaßnahme, welche von der Deutschen Rentenversicherung sein wird, ihr eine Erwerbsminderung bescheinigt, kommt dann nicht eher einer Erwerbsminderungsrente in Betracht als Nachehelicher Unterhalt?


    Gruß Vejun

  • Hi,


    das sind zwei Paar Schuhe. Die Problematik bitte nicht vermengen, das wird nichts. Nicht jeder, der im Erwerb gemindert ist, hat automatisch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Und selbst wenn, hier handelt es sich um einen sozialrechtlichen Anspruch, nicht um einen familienrechtlichen.


    Ob ein familienrechtlicher Anspruch besteht, wegen einer möglichen erforderlichen Reduzierung der Arbeitszeit, das können wir hier nicht abschätzen. Einmal ist ja eine familiengerichtliche Entscheidung da. Da müsste man genau schauen, ob das Gericht sich nur mit der Höhe des möglichen Anspruchs befaßt hat und deshalb abgelehnt hat oder aber sich auch mit der Begründetheit des Anspruchs an sich befaßt hat. Ist eben die Frage des Streitgegenstands.


    Herzlichst


    TK