Aufenthaltsrecht wärend der Ferien mit dem Vater

  • Ich habe eine Frage , welche uns dringend beschäftigt .
    Mein Ex-Ehemann , hat die Kinder zur Zeit wärend seiner gemeinsammen Ferien . Gestern habe ich durch Zufall erfahren , dass er die Kinder zu seinen Eltern gebracht hat und zurück zu seiner neuen Lebenspartnerin gefahren ist .Nun sind die Kinder 500 km von mir entfernt und ich kann sie nicht so einfach holen . Meine Frage ist nun darf er die Kinder so einfach in die Obhut meiner Ex- Schwiegereltern geben ?Das schlimme daran ist , ich habe keinerlei Kontakt mit der Familie und die Kinder dürfen nicht mit mir telefonieren . Sie versuchen , dann Nachts heimlich über das Handy mit mir Kontakt aufzunehmen .

  • Hallo Ulli,


    wie der Vater seine Umgangszeit organisiert, das ist seine Angelegenheit. Umgekehrt kannst du auch während "deiner" Zeit die Kids zu deinen Verwandten bringen, ohne das es den Vater etwas angeht. Und ständiger Kontakt muss auch nicht sein. Ich sehe da kein Problem. Die Kids scheinen ja nicht mehr ganz klein zu sein, sonst hätten sie kein Handy. Wieso solltest du die Kids jederzeit einfach holen können? Erschließt sich mir nicht.


    Herzlichst


    TK

  • also werden die Kinder bestraft und ich kann nichts dagegen tun .Die Kinder sind Zwillinge im Alter von 10 Jahren und das Handy ist ein Praipad Handy , welches sie nur für den Urlaub haben .
    Aber danke für ihre Antwort , dann werde ich jetzt vor dem Familiengericht , das alleinige Aufenthaltsrecht beantragen , da die Kinder nicht dort hin wollen und ich nicht einsehe , dass ich dazu gezwungen werde .

  • Hallo,


    dann werde ich jetzt vor dem Familiengericht , das alleinige Aufenthaltsrecht beantragen


    Aufenthaltbestimmungsrecht mit Umgangsrecht nicht verwechseln.


    edy

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  • hallo , ich habe nur noch eine letzte Frage ,
    ist ihre Antwort rechtverbindlich , oder nur eine Antwort aus sicht des Jugendamtes ?
    Ich habe nämlich gerade meinen Anwalt kontaktiert und von diesen habe ich als Antwort bekommen , das mein Ex meine Erlaubnis braucht , da es ja ihr gemeinsamer Urlaub werden sollte . Er holt Sie ja nicht einmal mehr regelmäßig zu seine Wochenenden . Ich bin jetzt etwas irritriert .

  • Hallo Ulli,


    hallo , dann bitte ich um Entschuldigung . Sie sollten keinen falschen Eindruck von mir bekommen , außerdem habe ich mich im letzten Beitrag für Ihre Antwort bedankt . nochmals sorry .


    Diesen Satz habe ich in meine Foren-Signatur geschrieben. Schön wenn man sich dran hält.


    Hält man sich nicht daran ist es auch kein "Beinbruch"


    ist ihre Antwort rechtverbindlich , oder nur eine Antwort aus sicht des Jugendamtes ?


    Ich nehme an,ich bin damit gemeint?


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    Wir versuchen keine "Sichten" zu übernehmen.


    Aber: das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht bestimmt wo die Kinder ihren Wohnsitz haben.


    D.h. aber nicht dass es auch die Regelungen während des Umganges beinhaltet.


    edy

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  • Hi,


    nochmals: jedes Elternteil, einerlei, ob beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben oder nur einer, kann während seiner Umgangszeit bestimmen, wie er diese Zeit gestaltet. Urlaube, zumindest im Inland gehören zu den Alltagsentscheidungen. Da kann das andere Elternteil auch nicht willkürlich aufschlagen und die Kinder rausholen, weil es so nicht passt. Bei Auslandsurlauben sieht es etwas anders aus. Aber ein Aufenthalt bei den Großeltern, das ist doch ein normaler Vorgang.


    Herzlichst


    TK

  • da die Kinder nicht dort hin wollen und ich nicht einsehe , dass ich dazu gezwungen werde .


    Naja, so ein Selbstläufer wird das nicht.
    Was machst du, wenn sie nicht in die Schule gehen wollen? Darauf klagen das sie von der Schulpflicht befreit werden?


    Viel wichtiger wäre es die Gründe zu analysieren und verbessern.
    Grundsätzlich ist ein Aufenthalt bei den Großeltern ja nichts schlechtes. Manche Kinder sind da ganz wild drauf.
    Warum machen sie denn da "die Hölle" durch? Weil sie es gewohnt sind das du immer alles Helikopterst und jegliche Unnannehmlichkeiten aus dem Weg räumst - und das geht jetzt nicht?
    Mir fällt jetzt zumindest mal kein genereller Grund ein warum ein 10 jähriges Kind in Dauerkontakt zu seiner Mutter stehen müsste - außer es ist das derart gewohnt das es überhaupt nicht eigenständig irgendwo leben kann.
    Auch das Problem läge dann aber nicht an den Großeltern....

  • Gobberblast,


    du hast es sehr schön auf den Punkt gebracht. Wieso hier die Mutter zu irgend etwas gezwungen wird, das erschließt sich mir nicht. Wieso in dem Alter der Kids noch täglich telefoniert werden muss, keine Ahnung. In dem Alter sind meine schon mit den Eltern der besten Freunde z.B. nach Kroatien geflogen, ich hatte Glück, dass ich irgendwann mal eine Ansichtskarte bekam. Hat gut funktioniert.


    Es scheint hier um Prinzipien zu gehen. Und Prinzipienreiterei im Familienrecht, das ist immer ganz, ganz schlecht. Ich würde mir überlegen, wie ich mit dem Vater eine gute Umgangsregelung hinbekomme, wohlgemerkt für die Kids, nicht für die Mutter.


    Herzlichst


    TK