Kindesunterhalt bei Zahlungsunfähigkeit Selbständiger

  • Hi,


    was du akzeptieren kannst, das interessiert niemanden. Ich z.B. kann nicht akzeptiren, dass es strafbar ist, Schwiegermütter umzubringen. Ineressiert auch niemanden.


    Im übrigen sind deine Angaben selten widersprüchlich. Zunächst wird alles getan, alles Geld an den Kids vorbeizumanövrieren (Abtretung an die Schwester, ein mögliches Erbteil der Kinder wertlos stellen), und nunmehr will man plötzlich alles für die Kids sparen? Finde den Widerspruch.


    Es ist ein Irrtum, wenn du glaubst, dass du mit der Befriedigung der Unterhaltsvorschußkasse deinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bist. Damit hast du lediglich den nach oben gedeckelten Betrag gezahlt, mit dem der Steuerzahler für dich eingesprungen ist. Der familienrechtliche Anspruch der Kids kann wesentlich höher sein.


    Erbrecht und Unterhaltsrecht sollten nicht miteinander vermengt werden, zumal sich bei deiner Haltung sowieso kein Erbschaftsproblem geben würde, wenn nicht andere für dich einspringen würden, die Kids ja längst verhungert wären.


    Du betreibst ein mittelständisches Unternehmen, ohne auch nur einen Cent für die Kis übrig zu haben? Das ist doch lachhaft. Und, die Rechtsprechung sagt ja nichts von Betriebsaufgabe, aber Nebenjobs sind durchaus zumutbar, da wird nicht lange gefackelt. Und - man kann in so Fällen durchaus auch mal einen Antrag auf Insolvenz stellen. Das macht dann besonders viel Freude. Auch eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Ist ja toll, wie fürsorglich du mit deinen Mitarbeitern und Azubis umgehst. Wäre schön und gesetzeskonform, wenn du diese Fürsorge vielleicht auch auf deine Kinder ausweiten würdest.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ,
    Ich bezweifele mittlerweile die Geschichte die Gtom uns hier erzählt.Aber, ich könnte mir vorstellen, dass in so einem Fall "Schulden" auflaufen, die evtl.lange "gestundet" werden, und nicht der normalen Verjährung unterliegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, nach langer Zeit im Ausland sind wir nun wieder kurz in Deutschland und bekommen im November Nachwuchs... ;-)


    Ich hatte gestern Kontakt mit dem JA wegen der Berechnung des Kindesunterhaltes wofür das JA ja vor über einem Jahr die Unterlagen erhalten hatte und bat um Mitteilung zu Sachstand.


    Laut telefonischer Auskunft der Sachbearbeiterin wäre es so dass ich Unterhalt in Höhe vom Unterhaltsvorschuss bezahlen muss.

    Zitat: "Eine Einkommensberechnung hat das JA aber nicht vorgenommen sondern nur eine Schätzung"


    Frage 1 : Ist das JA verpflichtet eine nachvollziehbare Einkommensermittlung anhand der von mir gebrachten Unterlagen vorzulegen ?


    Frage 2: Das JA erklärte telefonisch dass ich verpflichtet sei meine Wohnungen zu verkaufen um den Unterhalt zu leisten. Da ich noch nie Rente eingezahlt habe würde ich damit meine Altersvorsorge verlieren und im Alter zum Sozialfall werden. Ist diese Forderung berechtigt ?


    Meiner Meinung nach müssten mir die Wohnungen verbleiben da diese a) bei den positiven Einkünften zum Unterhalt dazu gerechnet werden und b) die Wohnungen meine Exsitenz im Alter sichern.


    lg Thomas

  • Hi,


    mir ist im Augenblick nicht klar, auf welcher juristischen Grundlage das Jugendamt dir da eine Leistung erbringen sollte.

    Das Jugendamt ist in der Regel im Rahmen einer Beistandsschaft Interessenvertreter des Kindes, nicht der Eltern.


    Ein paar allgemeine Ausführungen zur Unterhaltspflicht: der Verpflichtete muss alles tun, wirklich alles, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Es kann auch mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden, das kommt auf die Umstände an. Aber eines wird nicht akzeptiert: Vermögen schaffen, aus was für Gründen auch immer, auf Kosten des Kindesunterhalts.


    Natürlich musst du die Wohnungen nicht verkaufen. Du musst nur dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt für das Kind bezahlt wird. Wie du das realisierst, das ist deine Angelegenheit.


    Herzlichst


    TK

  • @TK: Das Jugendamt hat dadurch dass es Unterhaltsvorschuss bezahlt einen Auskunftsanspruch. Einen Titel oder ein Urteil zum Unterhalt gibt es bis Dato nicht. Aus den übermittelten Unterlagen (Bilanzen, G+V Rechnungen, Kontoauszügen etc) sollte dann das JA eigentlich die Summe berechnen die ich an das JA zurück zu zahlen habe.


    Der Auskunftsplicht bin ich nachgekommen, das JA hat nun Anhand der Unterlagen Pi mal Daumen errechnet dass ich im 3 Jahres Zeitraum 2014 bis 2016 ca 78tsd + 40tsd + 20tsd Einkünfte hatte. Eine nachvollziehbare Berechnung haben die nicht vorgelegt. Daraus wurden ca 1980€/Monat Netto


    Dem habe ich nun widersprochen. Nach meiner Auffassung dürfen Unterhalts- Nachforderungen die sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum beziehen nur anhand der tatsächlich in dem Wirtschaftsjahr erzielten Einkünfte bemessen werden, also für Forderungen im Jahr 2017 aus den Einkünften 2017.

    In 2017 hatte ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb -6200€, aus Vermietung und Verpachtung 1000 € und aus privaten Veräusserungen 22000€ was ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 9400€ ergibt.


    Davon sind m.E noch die Zinsbelastungen aus den 2017 laufenden Darlehen abzuziehen


    Frage: Ich beabsichtige ab Januar 2020 in Elternzeit zu gehen, wie errechnet sich dann der Unterhalt?


    lg Thomas

  • Hi,


    die betriebswirschaftliche Berechnung unterscheidet sich von der familienrechtlichen gravierend. Das kann aber letztlich in sehr vielen Fällen dahingestellt bleiben, weil man auch mit fiktiven Einkünften rechnen kann. Denn ein Selbständiger, der nicht in der Lage ist, auch nur einen Cent für sein Kind zu zahlen, dem ist zuzumuten, die Selbständigkeit aufzugeben und sich in ein Arbeitsverhältnis zu begeben. Daran ändert sich auch mit der Elternzeit nichts. Man kann sich Elternzeit/Selbständigkeit u.s.w. nur leisten, wenn man sie sich auch finanziell leisten kann.


    Herzlichst


    TK

  • Irgendwie kann ich dem nicht folgen...


    1.) Wieso soll ein Selbständiger grundsätzlich den Mindestunterhalt bezahlen während der "normal" Beschäftigte anhand seiner tatsächlichen Einkünfte berechnet wird ? Meiner Meinung nach ist ein Selbständiger nach den gleichen Maßstäben zu bemessen wie der abhängig Beschäftigte der übrigens auch "Vermögen" aufbauen darf z.b. zur Altersvorsorge und dem hierzu ein Betrag X als angemessen gewertet wird. Voraussetzung für die Anrechnung von solchen Leistungen ist nämlich der Grundsatz dass der Unterhaltspflichtige nicht selbst zum Sozialfall wird wenn z.b. sein Vermögen für das Alter angetastet würde.


    2.) Mit der fiktiven Einkommensberechnung könnte ich leben, ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, Studium abgebrochen und bin seit 32 Jahren nur mit Beteiligungen an Gesellschaften tätig. 12 Jahre habe ich kaum gearbeitet und "Profisport" betrieben wofür ich mittlerweile zu Alt bin... Eine Arbeitsstelle als "Geschäftsführer" oder Profisportler dürfte wohl utopisch sein, verbleibt irgend ein Job als Bauhelfer o.a. womit ich wohl beim Mindestlohn landen würde, mithin also nicht Leistungsfähig wäre zumal das 3te Kind unterwegs ist.


    3.) Die Elternzeit steht auch Müttern zu die Unterhaltspflichtig sind. http://juris.bundesgerichtshof…88&nr=70448&pos=7&anz=515

    Ist es also vermessen wenn ich in diesem Falle auch Elternzeit in Anspruch nehme ? Oder steht das nur Müttern zu und Väter dürfen keine Elternzeit nehmen???


    4.) Die Elternzeit wird durch Zuwendungen meiner Familie finanziert, insofern nehme ich keine Mittel in Anspruch die ggfls den Kindern zustehen würden.


    lg Thomas

  • Hi,


    mit fiktivem Einkommen wird auch bei nicht Selbständigen gearbeitet. Kommt halt nur öfters bei Selbständigen vor, die versuchen, so wie du sich durch Trixerei durchzulavieren. Und natürlich kannst du wie jede Mutter auch Elternzeit nehmen. Nur, auch Mütter, die unterhaltspflichtig sind, werden dadurch nicht von ihrer Unterhaltspflicht befreit. Das ist nur der Fall, wenn die Kids vom selben Vater sind.


    Aber das alles kann dahingestellt bleiben, in so Fällen wird mit fiktivem Einkommen gearbeitet und gut ist. Und wenn weiter so wie bisher notorisch Unterhalt verweigert wird, dann kommt irgendwann der Staatsanwalt ins Spiel.


    Herzlichst


    TK