Elternunterhalt frühzeitig vermeiden

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe in meiner Familie derzeit eine recht kontroverse Diskussion.


    Es steht ein Erbe von etwa 200.000 € an, wovon meine Mutter etwa 100.000 € erhalten soll. Wir Kinder möchten, dass sie per notarieller Beglaubigung darauf verzichtet, weil für die spätere Pflege sonst kein Geld zur Verfügung steht und die 100.000 € erst aufgebraucht werden müssten. Zudem kann so zuvor Grundsicherung bezogen werden.


    Unsere Mutter ist dagegen und sagt immer, dass sie von ihren Freunden für ihre Kinder bemitleidet wird, dafür, dass wir solche Vorschläge machen. Ich halte es für die finanziell schlaueste Strategie aber es würde mich sehr freuen, Eindrücke von Euch und Ihnen dazu zu erhalten :) .


    Anzumerken wäre noch, dass unser Vater auch keinerlei Altersvorsorge hat. Beide Eltern sind selbstständig. Angesichts unserer eigenen Familienplanungen und eigener Altersvorsorge machen wir uns also solche Gedanken. Ein gesichertes Einkommen hat ab nächstem Monat eines der Kinder und das andere studiert noch.

  • Hallo Pajo,


    auf die Erbschaft verzichten, damit die anderen Erben mehr erben?
    Wer sind denn die anderen Erben?
    Ich nehme an die Kinder?


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    danke für die Antwort. Meine hat leider etwas länger gedauert. Ich dachte, ich hätte die E-Mail Benachrichtigung eingeschaltet.


    Ja genau, wenn unsere Mutter ausschlägt erhalten wir Kinder das Erbe. Wir wollen das dann zurücklegen und davon die Pflege bezahlen. Wir kümmern uns derzeit auch schon um die Pflege der Großmutter, da unsere Eltern das nicht so recht gebacken bekommen haben. Wir wissen dementsprechend, wie aufwendig und kostenintensiv das ist und wir wollen ja selber auch mal noch Kinder bekommen.

  • Wir wollen das dann zurücklegen und davon die Pflege bezahlen.


    Nicht jeder wird im Alter pflegebedürftig.


    Deiner Mutter würde ich raten das Erbe nicht auszuschlagen und es gut für ihre eigene Altersvorsorge anzulegen.


    Dir würde ich raten, deine Mutter davon zu überzeugen, dass eine Altersvorsorge wichtig ist.


    Sollte sie das Geld oder einen Teil des Geldes nicht für ihre Altersvorsorge verwenden und es verschwenden, dann könntest du später versuchen § 1611 BGB in Anspruch zu nehmen.


    § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung


    Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt
    in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke awi!
    Vorab: Ich möchte Dir mit dieser Sache nicht auf die Nerven gehen. Ich versuche für mich eine Position zu finden, die ich mir selbst gegenüber rechtfertigen kann und dafür brauchst du nicht als Diskussionspartner herzuhalten. Ich wäre aber trotzdem sehr dankbar dafür, denn ich stehe als der auserwählte Vermittler zwischen den Fronten. Alle anderen bekommen sich immer nur in die Haare.


    Ja okay... nicht jeder wird pflegebedürftig. Zum einen wurde aber unsere Ur-Großmutter bereits 99 Jahre alt und meine Großmutter hat gerade ihren 96. Geburtstag gefeiert. Beide waren bzw. sind jahrelang pflegebedürftig. Meine Mutter lebt auch nicht besonders sportlich und gesund. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sie pflegebedürftig wird.


    Sie steht bereits kurz vorm regulären Renteneintrittsalter. Das Geld jetzt noch klassisch für eine Altersvorsorge anzulegen hält meine Mutter und ich auch für Verschwendung. Wenn müsste sie sich selbst so disziplinieren, sich monatlich immer nur so viel aufzustocken, wie ungefähr auch ihr Aufstockungsanspruch bei der Grundsicherung wäre, so würde es ein paar Jahre reichen. Erst recht reicht es nicht, wenn der Plegefall eintritt. Das passt aber gar nicht zum bisherigen Lebensstil.


    Wenn sie ausschlagen würde, würden wir Kinder ihr entsprechend von unserem Gehalt aufstocken und hätten jedenfalls ein Polster, wenn der Pflegefall eintritt. Das Verhältnis zwischen uns allen ist nicht schlecht. Ich denke nur, dass genau so, wie mir damals Zuhause in den Allerwertesten getreten wurde, damit ich etwas auf die Beine stelle, so müssen wir nun unseren Eltern leider auch gewisse Grenzen aufzeigen, damit dieses gute Verhältnis nicht gefährdet wird.


    Ich wäre sehr gespannt und dankbar für alternative Sichtweisen!


    Was den § 1611 BGB angeht, würde ich ja sehr hoffen, dass es nicht so weit kommt. Gibt es da Beispiele? Wenn sie zum Beispiel anstatt angemessener 500 Euro monatlich 1000 Euro vom Erbe verbrauchte, wäre das schon ein ausreichendes sittliches Verschulden?


    VG


    Pajo

  • Ich möchte Dir mit dieser Sache nicht auf die Nerven gehen.


    Du nervst nicht, aber mit deinem/eurem Problem kann dir/euch hier wahrscheinlich niemand helfen.
    Es ist kein rechtliches Problem, eher ein ethisch-moralisches.


    Deine Mutter kann mit ihrem Erbe machen was sie will.
    Es gibt auch keine Pflicht zur Sparsamkeit.
    Es gibt auch keine Pflicht, außerhalb der gesetzlichen Vorschriften Altersvorsorge zu betreiben.


    Ob es unsittlich wäre monatlich vom Erbe 1000 EUR zu verbrauchen?
    Das käme darauf an, wie viel Geld deiner Mutter sonst zur Verfügung steht und wofür sie die 1000 EUR verwendet. Ich persönlich finde zunächst einmal nicht, dass das alleine schon unsittlich wäre.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen