Elternunterhalt Geschwister

  • Hallo liebes Forum,


    bei meiner lieben Mutter steht demnächst Elternunterhalt an.


    Was das Schonvermögen bei mir etc. betrifft so habe ich mich schn eingelesen.


    Mein Gehalt wird zu hoch sein, sodasss ich etwas zahlen muss.


    Vielleicht kann mir bei dieser Frage jemand helfen:


    Meine Schwester ist nicht berufstätig (kein Einkommen) und lebt im Elternhaus das ihr seit 15 Jahren allein gehört zusammen mi ihrem Mann.


    D.h. beide leben vom Einkommen des Schwagers.


    Muss Sie trotzdem etwas zahlen ?


    Im Grundbuch ist zudem ein Einsitzrecht auf meine Mutter eingetragen.


    Wie ist das zu sehen ?


    Danke für die Antwort.


    Günter

  • Hallo gsguenter,


    willkommen im Forum. :)


    Muss Sie trotzdem etwas zahlen ?


    Kommt auf das Einkommen des Schwagers und die Familiensituation an. Wenn der Schwager ein sehr hohes Einkommen hat, könnte u-U. EU aus Taschengeld gefordert werden.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Alles zahlen???
    Maximal in Höhe deiner Leistungsfähigkeit.
    Wie hoch schätzt du deine Leistungsfähigkeit ein?


    Wenn es nur ein einfaches Wohnrecht ist und nichts anderes notariell vereinbart wurde, kann daraus kein Anspruch gegen die Schwester abgeleitet werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Und was nützt der Mutter das, dass es im Grundbuch steht?


    Es hätte festgelegt werden müssen, wie das Wohnrecht abgegolten werden muss, wenn sie ihr Wohnrecht nicht ausüben kann.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Bei einem Netto deines Schwagers von 3000 EUR sehe ich keinen Anspruch gegen deine Schwester auf EU aus Taschengeld. Das ist ja weniger als der Familienselbstbehalt.

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  • Hallo Awi,


    ich muss leider noch mal Nachfragen:


    Ein eingetragenes Wohnrecht im Grundbuch für meine Mutter:
    Bedeutet das das meine Schwester (Eigentümer) dort eine Vermietung anstreben muss um dem Sozialamt ggf Kosten zu sparen ??


    Danke


    Günter

  • Bedeutet das das meine Schwester (Eigentümer) dort eine Vermietung anstreben muss um dem Sozialamt ggf Kosten zu sparen ??


    Das kommt auf den Wortlaut des Übergabevertrags an. Wenn das nicht explizit geregelt ist, dann muss sie die Wohnung nicht vermieten, sondern nur der Mutter zum Wohnen zur Verfügung stellen. Wenn die Mutter dieses Wohnrecht nicht ausüben kann, geht das nicht zu Lasten der Schwester.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Muss erstmal geklärt werden ob ein "Nießbrauch" eingetragen ist (der ist in € aufwägbar)
    oder ein nur ein "Wohnrecht", da kann man u.U. einen Nießbrauch ableiten wenn es der Vertrag hergibt...


    Ist es ein Nießbrauch dann wirkt der aber auch wieder "Vermögens-reduzierend" bei der Schwester weil ein Nießbrauch den Wert einer Immobilie vermindert und was noch zu berücksichtigen wäre ist eine Grundschuld die u.U von der Schwester übernommen wurde. Da kommst auch drauf auf wie hoch diese derzeit belastet ist...


    Beispiel:


    Wohnhaus ist 300tsd Wert, wird der Schwester überschrieben, die Schwester könnte mietfrei Wohnen, auf eine bestehende Grundschuld nimmt sie gleich nach der Überschreibung des Hauses 200tsd Kredit um die letzten Jahre ihre Luxusurlaube zu bezahlen und zahlt das nun monatlich ab.


    Der Fall zeigt aber eindeutig dass es einer umfangreicheren Reform des EU benötigt als "nur" die Einkommens-Grenze neu zu definieren...
    Im Grunde müsste der EU auch im Erbrecht und bei Vermögens- Vor/Nachteilen durch Schenkungen etc berücksichtigt werden...


    Auch hier entsteht eine Ungerechtigkeit weil der gut bedachte Erbe nichts zahlen muss während der nicht bedachte Erbe, der ein hohes Einkommen hat zahlen muss...


    lg Thomas

  • Auch hier entsteht eine Ungerechtigkeit weil der gut bedachte Erbe nichts zahlen muss während der nicht bedachte Erbe, der ein hohes Einkommen hat zahlen muss...


    Wer etwas zu vererben hat ist nicht bedürftig und erhält keine Sozialhilfe.

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  • Wer etwas zu vererben hat ist nicht bedürftig und erhält keine Sozialhilfe.


    Naja, ich gehe davon aus dass das Wohnrecht der Mutter darauf beruht dass das Haus vorher in ihrem Besitz war, das Haus also an die Schwester überschrieben wurde und ev. der TE einen finanziellen Ausgleich erhalten hat, wie es durchaus üblich ist. Soweit ich informiert bin gilt da eine 10 Jahres Grenze, innerhalb diese Grenze wäre z.b. auf Schenkungen etc der Rückgriff möglich... Bei 15 Jahren nicht mehr...


    Dennoch gibt es Fallkonstellationen in denen der Zeitpunkt der Schenkung neu definiert wird. So z.b. wenn das "Wohnrecht" so umfangreich definiert ist dass der gesamte wirtschaftliche Nutzen weiter bei der "Mutter" liegt.
    In einem solchen Fall wäre durchaus ein Zugriff auf dieses Vermögen möglich, in der Praxis wird das aber beim EU nicht in Betracht gezogen...


    lg Thomas

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke erst mal, ich habe noch mal nachgesehen:


    Für meine Mutter ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen.


    Wenn ich mir alles so zusammenreime ist meine Schwester, die nicht Arbeitet und Verheiratet ist, NICHT in der Pflicht die Wohnung meiner Mutter, die jetzt im Altersheim ist zu vermieten oder ?!


    Da der Familienselbstbehalt bei meiner Schwester und meinem Schwager greift und ich mehr verdiene als Lediger, dann bin ich wohl allein dran ?!


    Danke nochmals für die Antwort.

  • So wie es ausschaut ja, Wenn das Wohnrecht sehr umfangreich gestaltet wäre sodass deine Mutter weiterhin Nutzen und Verfügung über das Eigentum gehabt hätte wäre ev. noch was zu machen gewesen, so aber nicht...


    Das hättet ihr vor 15 Jahren regeln müssen, wahtrscheinlich hat aber keiner dran gedacht...


    Edit: Es gibt durchaus "Wohnrechte" die mit weiteren komplizierten Regelungen einhergehen, z.b. Rückaufflassungsvormerkungen oder Sicherungs- Hypotheken zugunsten des Wohnberechtigten.


    lg Thomas

  • Wenn ich mir alles so zusammenreime ist meine Schwester, die nicht Arbeitet und Verheiratet ist, NICHT in der Pflicht die Wohnung meiner Mutter, die jetzt im Altersheim ist zu vermieten oder ?!


    Genau so ist es. Das Wohnrecht ist das Recht, in der Wohnung zu wohnen. Wenn das nicht eingeschränkt oder näher erläutert wird, dann kann auch kein weiteres Recht abgeleitet werden.


    Da der Familienselbstbehalt bei meiner Schwester und meinem Schwager greift und ich mehr verdiene als Lediger, dann bin ich wohl allein dran ?!


    So ist es. Jetzt kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe du leistungsfähig bist.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen