Anspruch auf Auskunft über die Berechnungsgrundlage / Nachweis über die Bedürftigkeit

  • Hallo,
    wir, ein teil meiner Schwestern und ich teilen uns den zu zahlenden Anteil für unsere Mutter. Eine Schwester, die nicht zahlen will und auch nicht muss, ist Betreuerin unserer Mutter. Nun reicht die Betreuerin Anträge für Pflegewohngeld und Mitteilungen über Rentenerhöhungen nicht zeitnah beim Amt ein, so dass sich für die zahlenden Schwestern ein höherer Betrag ergibt.


    Es geht nicht darum, dass wir nicht für unsere Mutter bezahlen wollen. Die Dame vom SA legt uns aber ihre Berechnung nicht offen. Sie teilt einfach nur mit, dass wir Summe X insgesamt bezahlen müssen.


    Meine Frage: Haben wir - die zahlenden Schwester - Anspruch auf Offenlegung der zugrunde liegenden Zahlen und ggf. Anspruch auf Nachweis über die Höhe der Rentenzahlung?


    Leider hat die Dame vom SA in der Vergangenheit mehrfach offensichtlich falsch gerechnet, so dass wir nicht einfach davon ausgehenden können, dass die Berechnung stimmt.

  • Hallo Britt,


    willkommen im Forum. :)


    Es geht nicht darum, dass wir nicht für unsere Mutter bezahlen wollen. Die Dame vom SA legt uns aber ihre Berechnung nicht offen. Sie teilt einfach nur mit, dass wir Summe X insgesamt bezahlen müssen.


    Ich würde ohne eine plausible und nachvollziehbare Berechnung keinen Cent bezahlen.


    Haben wir - die zahlenden Schwester - Anspruch auf Offenlegung der zugrunde liegenden Zahlen und ggf. Anspruch auf Nachweis über die Höhe der Rentenzahlung?


    Ja. Das Kind hat die gleichen Rechte, wie das Elternteil.


    Zitat

    § 1605 BGB


    1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.


    Leider hat die Dame vom SA in der Vergangenheit mehrfach offensichtlich falsch gerechnet, so dass wir nicht einfach davon ausgehenden können, dass die Berechnung stimmt.


    Wenn die Berechnung falsch sein sollte, könnte man den überzahlten Betrag wegen Bereicherung zurück fordern. Habt ihr schon gezahlt?



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wir bezahlen schon seit ca. 2 Jahren.... nur bisher war immer irgendwie eine Tabelle dabei, aus der wir die Berechnung nachvollziehen konnten. Also, was Mutter an Rente bekommt, was an Pflegegeld gezahlt wird, die Heimkosten und der Betrag der als Pflegewohngeld gezahlt wird. Wenn die Berechnung nicht stimmte, haben wir die Dame angesprochen und sie hat neu gerechnet. Es ist ja einfaches Zu- und Abziehen und die richtigen Beträge bezahlen wir dann halt. Die Letzte Aufforderung enthält aber nur noch einen höheren Betrag, der nicht nachvollziehbar ist und vermutlich auch die Rentenerhöhung seit Juli 2018 nicht berücksichtigt. Im Grunde ist meine Frage aber beantwortet. Wir werden mal nach dem Rentenbescheid fragen. Danke für die Antwort ! :-)

  • nur bisher war immer irgendwie eine Tabelle dabei, aus der wir die Berechnung nachvollziehen konnten. Also, was Mutter an Rente bekommt, was an Pflegegeld gezahlt wird, die Heimkosten und der Betrag der als Pflegewohngeld gezahlt wird


    Allein aus diesen Daten alleine kann man noch nicht berechnen, wie viel die Kinder zahlen müssen. Ihre Leistungsfähigkeit hängt von vielen anderen Faktoren ab und der richtigen Quotierung ab.


    Habt ihr euch auch mit dem vom BGH vorgegebenen Berechnungsverfahren beschäftigt?

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