Unterhalt für psychisch kranke Mutter

  • Hallo liebes Forum,


    ich fasse mal kurz meine aktuelle Situation zusammen:
    meine Mutter befindet sich seit nunmehr 4 Jahren ununterbrochen in psychiatrischer Betreuung (sie erkrankte vor ca. 17 Jahren an Schizophrenie).
    In regelmäßigen Abständen tritt die Sozialverwaltung an mich heran, um zu prüfen, ob ich denn nicht für den Unterhalt meiner Mutter aufkommen könnte.
    Nun wurde ich Ende Juli gekündigt, obwohl ich schwanger bin. Mein Anwalt reichte zwar Kundigüngsschutzklage ein, aber noch ist nicht absehbar wie lange die Sache dauern wird. Deshalb bin ich im Moment arbeitssuchend gemeldet.
    Zwischenzeitlich kommt mein Ehemann für alle anfallenden Kosten auf. Dieser soll ebenfalls Auskunft über seine Verdienste geben.


    Meine Frage ist folgende: Selbst wenn ich wieder zu meiner Festanstellung zurück darf, bin ich meiner Mutter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet oder gibt es vielleicht eine Regelung, die das Ungeborene voranstellt?
    Denn unabhängig davon, wie das Verhältnis zu meiner Mutter ist, ist mir mein Baby natürlich wichtiger.


    Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus oder weiß eventuell an wen ich mich richten könnte?


    Vielen Dank schon mal vorab und liebe Grüße.

  • Hallo LinaLu,


    Im Unterhaltsrecht gibt es Rangfolgen die Eltern stehen dabei ziemlich weit hinten


    in Rang 6.


    Dein Selbstbehalt gegenüber deiner Mutter beträgt 1800€ bereinigtes Einkommen.


    Ungeborene Kinder werden m.W. nicht berücksichtigt.


    edy

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  • Hallo,


    danke für die Antwort. Was bedeutet das, wenn mein Baby auf der Welt ist?


    Dass das Kind im Rang an erster Stelle steht.


    Wenn dein Ehemann kein "Großverdiener" ist , werdet ihr nicht zahlen müssen.


    edy

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  • Hallo,


    Der obere Link funktioniert leider nicht. Trotzdem danke für die Hilfe.


    http://www.familienrecht-heute…highlight=elternunterhalt


    oder oben rechts bei aktuelles Forum durchsuchen "Elternunterhalt" eingeben.


    edy

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  • Hallo LinaLu,


    In regelmäßigen Abständen tritt die Sozialverwaltung an mich heran, um zu prüfen, ob ich denn nicht für den Unterhalt meiner Mutter aufkommen könnte.


    Zahlst du denn schon?
    Wenn ja, wie viel?



    Zwischenzeitlich kommt mein Ehemann für alle anfallenden Kosten auf. Dieser soll ebenfalls Auskunft über seine Verdienste geben.


    Das der Ehemann Auskunft geben muss ist normal.
    Zahlen für deine Mutter muss er nicht.
    Zahlen müsstest nur du, wenn du leistungsfähig wärst.
    Der Familienselbstbehalt ist zur Zeit 3240 EUR.


    Familienselbstbehalt = Nettoeinkommen - Schulden - berufsbedingte Aufwendungen - Altersvorsorge, usw.
    Wenn ihr zusammen nicht mehr als 3240 EUR zur Verfügung habt, ist nichts zu zahlen.
    Auch dem Kind steht dann ein Selbstbehalt zu.


    Großverdiener?
    Beispiel: Wenn du kein Einkommen hättest und das bereinigte Einkommen deines Ehemanns 3500 EUR wäre, dann könnte von dir ca. 6,50 EUR aus deinem dir zustehenden Taschengeld gefordert werden.




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen