Scheidung und was kommt auf mich zu

  • Hallo zusammen,
    habe auf meine mich zukommende Scheidung einige fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.


    Bin seit 8Jahren verheiratet und zu meiner Frau ins Einfamilienhaus gezogen. Meine Frau war bis vor 2 Jahren selbstständige Fußpflegerin und wollte/mußte aufhören mit der arbeit weil sie "Burnout" hat, ohne einen Arzt zu kontaktieren.
    Da ich in der Chemischen Industrie Arbeite und gut verdiene habe ich das mitgetragen.
    Wir haben vor einem Jahr das Darlehn für das Haus neu verhandelt und ich habe mit unterschrieben(stehe aber nicht mit im Grundbuch).
    Wenn ich mich jetzt scheiden lasse was kann Finanziell auf mich zukommen? Haus weiter bezahlen bis zum verkauf ist mir eigentlich klar. Aber was ist mit Unterhalt?
    Der Exmann meiner Frau hat damals das Haus als Unterhalt für drei Kinder und Frau eingesetzt.


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruß
    Volker

  • Hallo Volker,


    Ich denke hier sind die Prioritäten wie folgt:


    1. Unterhalt
    2. Haus


    Im Trennungsjahr wirst du ihr die Hälfte deines Nettoeinkommen (bereinigt) zahlen müssen.


    Denn deine Frau muss ja von etwas leben.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    danke für die schnelle antwort. Das ich im Trennungsjahr bezahlen muss ist mir klar. Was aber wenn ich den Erlös vom Hausverkauf komplett ihr geben würde? Und was ist nach dem trennungsjahr?
    Der Ex meiner Frau hat damals das Haus als Unterhalt einrechnen lassen,trotz drei Kinder.


    Gruß
    Volker

  • Hallo Volker,


    Wem sind die Kinder? sind dass auch deine Kinder? und wie alt sind sie?


    Zum Haus:


    Es ist doch die Frage, ob deine Nochfrau damit einen Zugewinn erzielt hat?


    Bleibt bei Verkauf nach Abzug Restkredit überhaupt etwas über?


    edy

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  • Hi,


    man sollte verschiedene Problemkreise grundsätzlich nicht miteinander vermischen. Das bringt nichts. Also, du hast ihr im Zweifel bis zur Scheidung Unterhalt zu zahlen, da die Ehe nicht so lang dauerte, darüber hinaus wahrscheinlich nicht.


    So, das Haus gehört ihr alleine. Insoweit kannst du auch auf nichts verzichten. Man kann nicht auf was verzichten, was einem nicht gehört. Du hast im Rahmen des Zugewinnausgleichs allerdings einen finanziellen Anspruch auf die Auszahlung der Hälfte der Wertsteigerung während der Ehe.


    Zum Darlehen: hier ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Die Bank wird kaum auf dich als Schuldner verzichten. Das bedeutet, du wirst weiter zahlen müssen, wenn die Nochfrau nicht bezahlt. Das ist das Außenverhältnis. Wie ihr das im Innenverhältnis unter euch regelt, das sollte man mit dem Anwalt seines Vertrauens besprechen.


    Herzlichst


    TK