Mann verkauft geerbtes Elternhaus im Trennungsjahr - steht mir und den Kindern etwas davon zu?

  • Hallihallo


    Ein Jahr vor der Trennung hat mein Noch-Mann zusammen mit seinem Bruder das Haus seiner Eltern geerbt.
    Auf dem Haus lagen noch Grundschulden (die erste Grundschuld war noch die Restschuld, die auf dem Haus lag. Die zweite Grundschuld wurde zu Beginn unserer Beziehung auf das Haus aufgenommen, um die Schulden meines Ex, die er bei bei diversen Kreditinstituten hatte, in eine große, moderatere Schuld umdeichseln zu können, die er dann auch jeden Monat während unserer Ehe abbezahlt hat. Dieser Kredit wurde auch unterhaltsmindernd geltend gemacht.)


    Um die Kosten für das Haus in der Waagschale zu halten, haben mein Ex und sein Bruder das Haus zwischenzeitlich vermietet, sodass es keinen Gewinn abwarf.
    Die ehemaligen Mieter haben nun aber dieses Haus erworben. Somit ergeben sich folgende Fragen für mich:
    1. Steht den Kindern und mir aus dem Verkauf des Hauses aufgrund eines Zugewinns ein Betrag X zu, den ich einfordern sollte?
    2. Muss mein Ex mir Einsicht in die Verträge gewähren, damit ich z.B. die Löschung der Grundschuld 2 nachvollziehen kann?


    Vielen Dank für jede Antwort!
    Liebe Grüße
    Martina

  • Hallo Martina,


    Es ist immer nur der Zugewinn zu teilen.


    Ein Erbe kommt in Anfangsvermögen und ins Endvermögen ( bei der Berechnung).Verhält sich nach einem Jahr ziemlich neutral ( erzielt also fast keinen Zugewinn).


    Natürlich kann man einzelne Posten ( hier das Haus) nicht bewerten, es kommt auf das


    ganze Vermögen jedes Partners an.


    edy

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  • Hallo edy,


    anderes Vermögen gab/gibt es nicht. Allerdings hat er wohl einen derartigen Gewinn mit dem Verkauf erzielen können, dass große Neuanschaffungen möglich wurden, wie der Kauf eines Autos, eines neuen Fernsehers, eine Spiegelreflexkamera, eine große Flugreise,... Und das wäre definitiv nicht realisierbar gewesen ohne den Verkauf. Und mir kommt es fast vor, als würde er zusehen, das Geld schnellstmöglich auszugeben, damit ich keine Hand mehr drauflegen kann.


    Hmmm... ziemlich seltsame Situation.


    Weißt Du vielleicht mehr zu der Offenlegung der Dokumente?


    Liebe Grüße
    Martina

  • Hallo Martina,


    Es kommt darauf an wie hoch der Schätzwert am Tag der Erbschaft war.


    Wenn der Wert dann bei der Scheidung ( hier Verkauf) höher war dann wäre es ein Zugewinn.


    Im Rahmen einer Zugewinnberechnung könntest du Nachweise verlangen.


    Und beachte: wenn er Vermögen nachweisen kann, gewährt ihm jede Bank gerne Kredite.




    edy

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