Kindesvater behauptet er zahlt genug Unterhalt

  • Ich weiß, dass mein Vater für mich nie genug Unterhalt gezahlt hat. Zumindest hätte es laut Dd Tabelle, Onlinerechnern und einem Familienrechtsberater das doppelte bzw. mindestens fast das dreifache sein müssen. Meine Mama hat das nie beanstandet um das Verhältnis nicht komplett zu zerstören. Als ich volljährig war hat er den Unterhalt dann komplett eingestellt. Nun bin ich aber bald Student und bin dann auf das Geld angewiesen.
    Er besitzt mittlerweile ein eigenes Haus, ist verheiratet, seine Ehefrau hat einen Nebenjob und er ist nochmal mehrmals Vater geworden, weshalb er eine beträchtliche Summe an Kindergeld dazu bekommt. Nun behauptet er aber, er hat sich stets informiert und genug Unterhalt gezahlt. Angeblich könne er nicht mehr Geld zahlen.
    Ich möchte nicht, dass die Geschichte vor Gericht endet,zumal ich mir einen Anwalt auch nicht leisten könnte.Nur leider weiß ich ziemlich sicher, dass er mich anlügt. Wenn ich ihn beten würde, mir seine Abrechnungen etc. vorzulegen, würde er das nicht machen. Wie geh ich nun am besten vor bzw. an wen wende ich mich? Ich möchte ihn auf keinen Fall ausnehmen oder sonst was und will auch keinen unnötigen Streit oder ähnliches provozieren, nur leider bin ich auf das Geld angewiesen.

  • Hi,


    du musst ohnehin erst einmal BaföG beantragen. Darüber muss der Vater dann zwingend auch Auskunft über sein Einkommen geben. Achtung: die BaföG Berechnung ist anders als die familienrechtliche. Dies bedeutet, dass der Anteil, den er dann eventuell noch zahlen muss (familienrechtlich) von dem Betrag abweichen kann, der bei der BaföG Berechnung zugrunde gelegt wird. WEnn noch ein Titel existiert, der über die Volljährigkeit hinaus geht, sofern dein Unterhaltsanspruch jemals tituliert worden ist, dann kannst du aus dem Titel auch jetzt vollstrecken.


    Ich bitte allerdings zu berücksichtigen, dass du als nicht mehr Schüler auch nicht mehr priviligiert bist. Dass bedeutet,dass du in der Anspruchsliste ganz nach hinten rutschst. Erst kommen minderjährige Kids, oder volljährige priviligierte Kids, dann die Ehefrau, dann du. Zuvor ist das Einkommen noch zu bereinigen.


    Noch ein Hinweis: vom Kindergeld ist noch niemand reich geworden. Davon kann niemand Kinder großziehen, glaub es mir mal.


    Herzlichst


    TK

  • Bafög würde ich leider nicht bekommen, da ich ein Sparbuch hab, auf das ich zwar erst in 3 Jahren zugreifen kann, das aber über dem Freibetrag liegt.
    Ich behaupte nicht, dass er davon reich geworden ist! Aber mit fast 1000€ Kindergeld im Monat extra und einem eigenen Haus sollte er eigentlich deutlich mehr zahlen müssen.

  • Hallo Pinkgrapefruit,


    wie alt bist du?


    beim BAFöG liegt die Freigrenze bei 7500€ (2016).


    Außerdem kann ein Student noch Aufwendungen machen die dem studieren dienen (neuer PC usw.)


    Ein Haus sagt nichts aus. Wenn ich kreditwürdig bin, schmeißt mir die Bank quasi das Geld hinterher.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    nö, Kindergeld ist nicht unbedingt für die anderen Kinder bestimmt. Es ist ein steuerlicher Ausgleich für die Belastung. Deshalb wird ja Kindergeld bei ALG II Empfängern mit der Zuwendung verrechnet. Weil diese Gruppe keine Steuern bezahlt und nicht entlastet werden muss.


    Abgesehen davon, der Fragesteller verkennt eines. Auch wenn BaföG nicht greift, wegen Eigenkapital, greift auch Unterhalt vom Vater erst, wenn das Eigenkapital bis auf die Grenze, die edy genannt hatte, verbraucht ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,
    dann formuliere ich wie folgt um: "Das ist doch ein steuerlicher Ausgleich für die Belastung durch diese Kinder bestimmt." Jedenfalls sicher nicht dazu, um Unterhalt für andere zu leisten. Es zählt ja auch nicht zum Einkommen, und Unterhalt wird m.W. aus dem Einkommen bestritten.

  • Danke für die Antworten erstmal!


    Sorry,das hat sich grade vielleicht falsch angehört. Er hat 5 Kinder, die alle ein Jahr auseinander sind. Sie tragen zwar alle die Klamotten vom Vorgänger usw., trotzdem weiß ich dass sie viel Geld kosten! Ich dachte nur, dass das einen Einfluss darauf hat, weil der Unterhaltsberechner diese Summe wissen wollte. Falls das nicht so ist, war das mein Fehler!
    100% sauber kann ich leider nicht rechnen, er will mir ja keine genauen Daten nennen.
    Allerdings hat er schon damals, als noch alles über meine Mama lief, schon immer weniger als die Hälfte von dem gezahlt, was er hätte zahlen müssen. Das ist Fakt. Und jetzt, wo er verheiratet ist und keine Mietskosten mehr hat, allerdings noch den gleichen Job mit etwas mehr Lohn müsste das doch auch nochmal eine Einfluss darauf haben oder? Kindergeld hin oder her. Die Düsseldorfer Tabelle schlägt über das dreifache vor.


    Ich kenne den Freibetrag und das Sparbuch liegt darüber. Aber das Sparbuch wird wie gesagt erst in ein paar Jahren fällig, daher nützt es mir nichts. Mir wurde gesagt, dass ich aber trotzdem kein Bafög bekomme (falls ich falsch liege, klärt mich gerne auf).

  • Hallo Pinkgrapefruit,


    mit neunzehn kann dich das zuständige Jugendamt was den Unterhalt angeht,


    kostenlos beraten.


    Ich würde mir die Zeit nehmen und dort einen persönlichen Termin vereinbaren.


    Lass dir die Zusammenhänge erklären.


    Und die Düsseldorfer Tabelle: dort geht es nicht um die normalen Netto-Einkommen sondern


    um die bereinigten Nettoeinkommen.


    Ab 18 ist auch deine Mutter dir Barunterhalt pflichtig.


    edy

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