Brauche ich auch einen Anwalt

  • Hallo....
    mein Mann hat die Scheidung eingereicht, bzw. war er gestern beim Anwalt.
    Ich will die SCheidung nicht, will mir auch keinen Anwalt nehmen.
    Mein Mann wohnt seit 1.12.09 in einer Pension, ist aber jeden Tag bei mir und wir haben auch ehelichen Verkehr.
    Jetzt hat er beim Anwalt angegeben daß wir seit Ende November 09 getrennt von Tisch und Bett leben. Stimmt ja nicht. Wir haben vor 3 Tagen das letzte mal Sex.


    Wie sieht es aus:
    1. muss ich mir einen Anwalt nehmen (kann ich mir nicht leisten)
    2. kann ich seinem Anwalt schreiben, daß er da schon mal gelogen hat mit der Trennungszeit
    3. wie lange kann ich eine Scheidung hinauszögern


    Danke


    -----------------

  • Hallo,


    in einem Scheidungsverfahren braucht nur derjenige einen Anwalt, der Anträge stellen will, also in erster Linie der, den den Scheidungsantrag stellt. Das ist allerdings das Modell für eine einverständliche Scheidung, die beide Ehepartner wollen. Gibt es Differenzen, so sollte sich auch der andere Ehepartner von einem Anwalt vertreten lassen, denn sonst kann er vor Gericht nichts vortragen.


    Natürlich kannst du dem Anwalt deines Mannes schreiben, dass seine Angaben nicht stimmen. Aber ob er das berücksichtigen wird? Er ist ja nur deinem Mann verpflichtet. Letztlich geht es ja darum, dass das Gericht die Tatsache berücksichtigt. Das wird es nur dann tun, wenn ein Anwalt, der dich vertritt, dies vorträgt.


    Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, dann kannst du Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann trägt der Staat die Kosten des Anwalts und die Gerichtskosten. Scheue dich nicht, das machen alle Frauen, die kein eigenes Einkommen haben.


    Wenn du mit der Scheidung nicht einverstanden bist, kannst du sie drei Jahre hinauszögern, denn es gilt das Zerrüttungsprinzip. Wenn eine Trennung von drei Jahren gegeben ist, wird unwiderleglich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist und sie wird geschieden. Geben beide Partner an, dass sie schon ein Jahr getrennt leben,dann wird die Ehe auch geschieden, wenn beide dies wollen.


    Aber wie es aussieht, seit ihr ja noch nicht so richtig getrennt. Aber wie gesagt, dein Mann kann den Scheidungsantrag frühestens nach einem Jahr Trennung bei Gericht einreichen. Und der hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn du damit einverstanden bist. Ansonsten müssen drei Jahre Trennung abgewartet werden.