Neue Umgangsregelung - Jugendamt?

  • Ihr Lieben,


    ich lebe seit Dezember getrennt, die Scheidung wird zu Oktober eingereicht.
    Unseren gemeinsamen Sohn (2 Jahre) betreuen wir momentan im Wechselmodell (wöchentlich). Er ist bei mir gemeldet, auf mich versichert, ich trage momentan allein die Betreuungskosten für die KiTa (ca. 300€). Über das Wechselmodell gibt es keine schriftliche Vereinbarung.


    Wir haben massive Kommunikationsstörungen, die meinem Empfinden nach vom Vater ausgehen. Ich erhalte kaum oder keine Informationen, die meiner Meinung nach nicht nur sein Leben (was mich tatsächlich nichts angehen würde), sondern auch das unseres Sohnes betreffen. So erfahre ich zB nur aus dritter Hand, dass er mit seiner Freundin zusammenzieht (ich kenne sie nicht) und unser Kind dort quasi im Wochenwechsel mit Beiden zusammenleben wird.


    In der Woche bei Papa verschwindet mein Kind quasi vom Rand der Erde, ich erhalte keine Infos (Bilder, Video etc.).


    Es gab Vorfälle in den Papawochen, die mir auch bei Nachfragen nicht berichtet wurden, die aber im Nachgang zu Auffälligkeiten bei unserem Sohn geführt haben.


    Vor seinem Auszug bat ich Papa um einen Drogentest, der positiv ausfiel (Gras). Ich schlug ihm vor, auf mich zuzukommen, sobald da alles "im grünen Bereich wäre" (denn das hatte er mir versprochen), um einen erneuten Test durchzuführen und Gewissheit zu haben. Das ist bis heute nicht passiert.


    Geht es darum, Wochenenden bzw. Tage zu tauschen, ist mein Noch-Mann grundsätzlich redebereit, allerdings nur, wenn er dafür eine Gegenleistung erhält. Geschieht dies nicht (und subjektiv betrachtet versuche ich wirklich, seinen Bitten nachzukommen, solange es organisatorisch möglich ist), kommt er auch meinen Anfragen nicht nach (Darf ich nicht, darfst Du nicht...).


    Er hat bereits zwei Arzttermine in Eigenregie mit Junior nicht wahrgenommen (und diese Termine vorab nicht abgesagt), was die Kinderärztin dazu veranlasst hat, mich darüber aufzuklären, dass sie unseren Sohn aus der Patientenakte nehmen kann.


    Sobald es Unstimmigkeiten gibt, wird mir mit Polizei gedroht (ich habe für Junior und mich eine Kur organisiert, bei der ich von Papa keinen Besuch wünsche), mit der Anwältin ("kein Gericht der Welt wird mir das Wechselmodell wegnehmen") und mir Starrsinn unterstellt und dass ich ihm NIE (!) entgegenkomme. Was das kleinste Übel ist.


    Nun habe ich einen Termin beim Jugendamt, da ich so unser Kind in meinen Augen unmöglich gemeinsam mit ihm erziehen kann. Sicherlich in irgendeiner Form, denn unser Junior liebt seinen Papa und kommt auch immer in einem Stück von ihm wieder, aber grundsätzlich möchte ich, dass die Verantwortung und generelle Entscheidungsbefugnis für unser Kind auch offiziell bei nur einem von uns liegt (ausgenommen natürlich sorgerechtliche Fragen, das Sorgerecht haben wir beide).


    Meine Frage: kann das Amt mir hier helfen? Gibt es die Möglichkeit, dort eine rechtsgültige Vereinbarung zu erarbeiten? Oder werde ich gezwungen sein, Anwälte und Gerichte zu bemühen?


    Grundsätzlich wäre ich erst einmal bereit, das WM weiterzuführen, unter den Voraussetzungen, dass der Papa


    - einen Drogentest beim Amt macht (können sie ihm das auferlegen?)
    - er sich hälftig an den Betreuungskosten beteiligt
    - Heiligabend und generell Feiertage vom Wechselmodell ausgeschlossen sind.


    An seine Kommunikationsfähigkeit werde ich wohl nur appellieren können, in der Hoffnung, dass wenigstens ein Dritter ihm erklären kann, dass wir so kein fruchtbares Miteinander schaffen.


    Sollte bei ihm überhaupt kein Reinkommen sein, möchte ich seinen Umgang auf 4 Tage alle zwei Wochen kürzen (jedenfalls überhaupt kürzen, die Tage sind verhandelbar) und Unterhalt.


    Eine weitere Frage:
    Er hat schon eine große Tochter aus einer vorherigen Beziehung (7J.), die er nur alle zwei Wochen am WE sieht. Hier sagt er Umgangswochenenden mitunter ab und hat auch in Eigenregie den Unterhalt für sie gekürzt. Das Jugendamt selbst hat in diesem Fall Strafanzeige gegen ihn gestellt, da er durch Unterschriftenfälschung bzgl. Wechselmodell Leistungen beim Jugendamt erschlichen hat. Werden Fälle bei ein und demselben Vater mitunter zusammengelegt (oder klar gesagt: verschafft mir sein Verhalten in dieser Sache irgendwelche Vorteile)?


    Danke schon jetzt für etwaige Antworten!


    LG
    Anonyma2906

  • Hallo,


    Macht mal einen gemeinsamen Termin bei einer Familienberatung aus.oder bei Diakonie/Caritas alle kostenlos
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo!


    Dann fangen wir mal an:
    "So erfahre ich zB nur aus dritter Hand, dass er mit seiner Freundin zusammenzieht (ich kenne sie nicht) und unser Kind dort quasi im Wochenwechsel mit Beiden zusammenleben wird. "
    Ja und? Informiert du den KV engmaschig über deine aktuelle Beziehungssituation? Wenn nein, warum nicht? Er ist keineswegs dir gegenüber darlegungspflichtig.


    "In der Woche bei Papa verschwindet mein Kind quasi vom Rand der Erde, ich erhalte keine Infos (Bilder, Video etc.)."
    Ja und? Es gibt weder für den KV, noch für die die Verpflichtung eine 24Std Livereportage zu erstellen. Schickst du denn laufend Bilder und Videos an den KV?


    "Geht es darum, Wochenenden bzw. Tage zu tauschen, ist mein Noch-Mann grundsätzlich redebereit, allerdings nur, wenn er dafür eine Gegenleistung erhält"
    Was soll man sich denn unter dieser "Gegenleistung" vorstellen? Das er, wenn du von ihm Flexibilität erwartest, natürlich umgekehrt das selbe sehen will? Wäre nur logisch.


    "Er hat bereits zwei Arzttermine in Eigenregie mit Junior nicht wahrgenommen (und diese Termine vorab nicht abgesagt),"
    Ja, unorganisierte Menschen gibt es, sowohl bei KM als auch bei KV.


    "da ich so unser Kind in meinen Augen unmöglich gemeinsam mit ihm erziehen kann. "
    Das scheint mir auch so. Dein fundamentaler Irrtum ist allerdings das ein Kind grundsätzlich nur von seiner Mutter erzogen werden kann.
    Es ist keineswegs so das sich der KV gefälligst deinem Forderungskatalog zu unterwerfen hat. Ein Gericht kann genau so gut zu dem Schluss kommen das es bei dir völlig an Kompromissbereitschaft mangelt, und das Kind dann besser die ganze Zeit beim KV aufgehoben ist.


    Das Kind ist NICHT dein Eigentum das du zu von dir selber zu definierenden Bedingungen an den KV ausleihst. Er hat exakt die selben Rechte wie du selber, und du die selben Pflichten wie auch er.

  • Hallo Anonyma2906,


    ich bin ehrlich gesagt ganz bei dir und mich würde das Ergebnis wirklich interessieren.


    Dein Ausspruch "In der Woche bei Papa verschwindet mein Kind quasi vom Rand der Erde" kann ich gut nachempfinden.

    Mein Sohn ist zwar "nur" 5 Tage bei seinem Vater, dennoch lässt er in der Zeit nichmal einen Anruf zu.


    Bei der Kommunikation hat es bei uns auch gehangen.

    Diese sollte über das Gericht mit Gesprächen bei der Diakonie verbessert werden ( alle 2 Wochen, 90Minuten)

    Man hat aber leider gemerkt, dass der Vater zwar anwesend war, weil er musste, aber kein Interesse an der Verbesserung hat.

    Vielleicht lief das ja bei euch besser?


    LG