Anpassung der Unterhaltszahlungen bei weiteren Kindern

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich möchte mich hier gerne Austauschen/ Informieren bzgl. der Regelung für Unterhaltszahlungen, da mich dieses Thema zur Zeit sehr beschäftigt.
    Erst einmal zu meiner Situation: Mein Verlobter hat ein Kind aus einer früheren Beziehung (Kind ist 3,5Jahre alt) für das er Unterhalt bezahlt. Dieser wurde nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Jetzt möchten wir gerne zusammen eigene Kinder haben. Natürlich haben wir uns mit der Frage beschäftigt wie sich ein weiteres Kind auf die Unterhaltszahlung auswirkt. Ich habe gelesen dass allen Kindern das gleiche zusteht und das Kind aus erster Beziehung nicht gegenüber den neuen Kindern benachteiligt werden darf- logisch.
    Nun habe ich mich mit einer Arbeitskollegin Unterhalten die in genau dieser Situation ist: Ehemann, welcher für ein Kind aus erster Ehe Unterhalt bezahlt und nun gemeinsames Kind. Sie hat erzählt dass nach der Neuberechnung nach Geburt des gemeinsamen Kindes der Unterhalt für das erste Kind um ca. 30€ gesunken ist. Meines Wissens wird der Unterhalt ja so berechnet dass dem Unterhaltspflichtigem Vater nach allen Abzügen wie Miete etc. eine bestimmte Summe X zum leben übrig bleibt. Bei der Kollegin ist das quasi dann so,dass für das neue Kind nach der Neuberechnung 30€ bleiben damit der Familie zum Leben weiterhin die Summe X bleibt.


    Nun habe ich mich gefragt wo da die Gleichberechtigung ist?
    Mein Verlobter verdient ca. 2800€ netto im Monat. Er bezahlt den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Nach Abzügen für Wohnung, Versicherung etc. bleibt Ihm eben eine Summe X übrig. Bisher kommen wir damit ganz gut klar. Ich selbst gehe auch Vollzeit Arbeiten und verdiene somit mein eigenes Geld. Wenn wir nun aber ein gemeinsames Kind haben und ich zumindest für eine gewisse Zeit nicht arbeiten gehen kann fehlt uns mein Geld. Klar bekomme ich Elterngeld, Kindergeld etc. aber stimmt das was mir erzählt wurde klingt das für mich so, als ob ich quasi mit dem Kinder- und Elterngeld das ich für das Kind bekomme unser gemeinsames Kind allein finanzieren muss, da mein Verlobter nach der Düsseldorfer Tabelle nur einen Minimalbetrag dazu beisteuern kann (Ohne dass die Summe X die zum leben ja trotzdem benötigt wird mit für das Kind aufkommt)
    Ist das Verständlich formuliert?


    Wir sind nicht sehr anspruchsvoll und dass dem Kind aus erster Beziehung der Unterhalt zusteht steht außer Frage aber ich dachte Gleichberechtigung bei der Unterhaltszahlung für "alte und neue Kinder" sieht in etwa so aus: Vater Verdient 2500€ Unterhalt für Kind 1 beträg5 500€, bleiben ihm nach Abzügen für Wohnung/ Haus, etc. in etwa 800€ zum leben (von denen werden Sachen wie Telefonrechnung, Autorechnung, Essen, Benzin etc. bezahlt) bleiben also noch ein paar Euro zum sparen, Freizeit, neue Kleidung.
    Bekommt er ein weiteres Kind wird der Unterhalt durch zwei geteilt.... also 250€ für jedes Kind. Denn wenn seien neue Frau aufgrund der Geburt des gemeinsamen Kindes nicht arbeiten kann muss er für diese ja auch noch zahlen


    Mein Verlobter hat in der Zeit als seine Exfreundin wegen dem Kind nicht arbeiten konnte für diese auch noch Unterhalt gezahlt, somit würde mir dann ja ebenso "Unterhalt" zustehen.



    Ich hoffe ihr könnt ein bisschen Verstehen was ich meine und worüber ich mir Gedanken mache.
    Ich freue mich auf euer Antworten!


    Viele Grüße

  • Hi Ani,


    kennst du das Kinderspiel "stille Post?" Okay. Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. Schau mal in § 1609 BGB. Ob sich der Unterhalt für das erste Kind verringert, das kann man nicht abschätzen, zumindest jetzt nicht. Es kann sein, wenn denn eine Höhergruppierung wegfällt wegen mehrerer Unterhaltsverpflichter, dass der glückliche Vater runtergestuft wird. Aber das wissen wir ahlles hier nicht.


    Herzlichst
    TK

  • Hallo Ani,


    hier wird was verwechselt?


    Das Netto wird bereinigt ( Kosten zur Arbeit,sekundäre Altersversorgung usw.).


    Dann wird der Kindesunterhalt berechnet. Er hat einen Selbstbehalt von 1080€. Von diesen 1080€


    müsste er dann Kosten wie Miete,Auto,Telefon usw. zahlen.


    edy

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  • Hi,


    vielleicht ist Edy etwas missverständlich. Der Selbstbehalt bedeutet nicht, dass alles, was darüber verdient wird, zwischen möglichen Unterhaltsberechtigten aufgeteilt wird. Bei dem Verdienst des Partners ist das doch alles kein Problem.


    Und bei der Kollegin bleibt auch nicht der Betrag von 30 € übrig für das 2. Kind. Nur, die Zahlung für das erste Kind reduziert sich um diesen Betrag. Das ist doch ein Unterschied, oder?


    Herzlichst


    TK