Verwirkung des Unterhalts

  • Hallo!


    Kann folgender Fall zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts führen?:


    Ein gerichtlicher Vergleich über nachehelichen wird geschlossen auf der Grundlage einer zum Gerichtstermin aktuellen Einkommensbescheinigung der Exfrau. Diese war aufgrund des neuen Beamtenverhältnisses der Exfrau und der damit einhergehenden Bürokratie nur vorläufig. Das Landesamt für Besoldung hatte den Familienzuschlag noch nicht komplett berechnet und somit auch nicht ausgezahlt. Inzwischen müsste die Exfrau aber ziemlich sicher den vollen Familienzuschlag bekommen und damit ca 220 Euro mehr als in der Berechnung im Vergleich angenommen wurde. Sie müsste auch für die vorhergehenden Monate eine entsprechende Nachzahlung erhalten haben. Sie hat die Änderung bisher nicht angegeben. Sie ist im Beamtenverhältnis seit Mai, die Scheidung war Ende Juni.


    Was sie verdienen müsste, ist öffentlich einsehbar durch die Besoldungstabellen für Lehrer. Kann also eigentlich leicht nachgewiesen werden.


    Ich bitte um Hilfe!


    Danke!

  • Hi,


    da müsste man den Wortlaut des Vegleichs kennen. Richter sind zwar keine Beamten iSd Gesetzes, die Bezüge sind aber hinsichtlich der Zuschläge u.s.w. den Beamteneinkommen angepasst. Man kann also davon ausgehen, dass in den Vergleich eben auch die zu erwartenden Zuschläge eingearbeitet sind. Außerdem muss bei einem Vergleich auch nicht "auf den Punkt" gerechnet werden. Das passiert bei einem Urteil. "Vergleich" ist wie folgt definiert: Nachgeben auf beiden Seiten bei ungewisser Sach- und Rechtslage. Man hat sich also in Kenntnis der noch nicht abschließenden Berechnung geeinigt.


    Angesichts der Tatsache sehe ich im Augenblick keinen Ansatzpunkt für ein wie auch immer verwerfliches Verhalten der angehenden Lehrerin, außerdem würde durch eine Info über den Zuschlag der Vergleich ja nicht aus der Welt geschaffen. Der existiert nun mal als Titel, aus dem kann jederzeit vollstreckt werden.


    Herzlichst


    TK