Kindesunterhalt bei Volljährigkeit+unbefr.Titel

  • Hallo zusammen,


    die Situation ist folgende:


    Der Vater muss Kindesunterhalt zahlen und es gibt auch einen unbefristeten Titel. Jetzt ergeben sich folgende Änderungen: Ausbildungsbeginn des Kindes war zum 01.08.2018. Das Kind erhält auch eine Ausbildungsvergütung von 500€. Der Vater zahlt zunächst trotzdem weiter den vollen Unterhalt (wegen dem Titel). Jetzt wird das Kind im Oktober 18 Jahre alt. Somit tritt eine weitere gravierende Änderung ein. Zusätzlich hat das Kind jetzt eine eigene Wohnung.


    Wenn ich die Rechtslage richtig interpretiere, darf der Mann theoretisch nicht einfach den Unterhalt kürzen, wegen dem Titel. Das Verhältnis zwischen Vater und Kind ist gut. Man könnte sich theoretisch auf Summe X einigen und so lange alle damit einverstanden sind würde auch trotz Titel nichts passieren, korrekt? Wenn das Kind damit plötzlich nicht mehr einverstanden ist, könnte es klagen (wegen dem Titel, der laut Recherche angeblich seine Gültigkeit nicht verliert), auch richtig?


    Vater und Kind möchten beide eine neue Berechnung, damit Rechtssicherheit besteht. Die "Online-Rechner" sind nicht zu gebrauchen. Ein Anwalt ist teuer. Kann das Kind zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung wünschen? Die Mutter ist ja ab jetzt auch zu Unterhalt verpflichtet. Oder wird das Jugendamt dem Kind von der Neuberechnung abraten, weil es sich dann ja schlechter stellt? Der Mann wird den Titel nur los, wenn er dagegen klagt richtig?


    Vielen Dank vorab


    Viele Grüße Sundance

  • Hallo Sundance81,
    Ich antworte mal auf die Zeit ab der das KInd 18 Jahre alt ist.
    Erwachsener mit eigener Wohnung= Unterhaltsbedarf (pauschal) 730€
    Auf den Bedarf wird das Azubi-Gehalt sowie das volle Kindergeld angerechnet.
    Es dreht sich also nur noch um ca. 50€ Unterhalt,der auf beide Eltern aufgeteilt wird.
    Ein Titel besteht zwar, aber eine unberechtigte Vollstreckung daraus dürfte teuer werden.
    edy

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  • Hallo edy,


    vielen Dank für die Antwort.


    Mir reicht auch eine Antwort ab der Zeit wo das Kind 18 wird. Der Vater hat für diesen Monat noch den vollen Unterhalt laut Titel gezahlt.


    Danke auch für die Berechnung. Das mit den 730€ habe ich auch schon gelesen. Allerdings habe ich auch etwas von einem Pauschalbetrag gelesen, der von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden darf. Lt Internet sind das wohl 90€. Er kann allerdings auch höher liegen, wenn das Kind z.B. hohe Fahrtkosten hat. Und das wäre hier der Fall. Es kommt auch nicht auf den Euro an. Es geht nur darum, dass natürlich nicht weiterhin fast 500€ Unterhalt fällig sind, aber das auch Vater und Kind sich keine Gedanken machen ob jetzt wohl zu viel oder zu wenig gezahlt wird. Das Vater Kind Verhältnis ist gut und doch schafft die Mutter es durch unqualifizierte Aussagen eben Bedenken beim Kind einzuräumen, ob es richtig ist, dass der Vater jetzt wirklich nur noch "so wenig" zahlen muss. Eben diese Mutter keinen einzigen Cent zahlt und die ihrem Kind auch gleichzeitig sagt sie bricht den Kontakt ab, wenn sie beim Jugendamt Unterlagen einreichen muss!


    Der Lebensgefährte der Mutter hat dem Kind jetzt den Floh ins Ohr gesetzt, dass man wegen dem Titel überhaupt nichts beim Jugendamt ausrichten kann sonder das es das Pech vom Vater ist und er sich einen Anwalt nehmen muss, wenn er dem Titel nicht mehr nachkommen will. Und da wir schon so einige Ungerechtigkeit erlebt haben sind wir uns da noch nicht mal sicher ob er Recht hat. Auf der anderen Seite haben wir ganz klar gelesen, dass ein Kind die Beratung und auch die Berechnung beim Jugendamt vornehmen lassen kann. Daher meine Frage: Sollte man das Kind zum Jugendamt schicken zwecks Neuberechnung? Oder muss man tatsächlich zum Anwalt?


    Vielen Dank


    Sundance

  • Hallo,


    Ab 18 kann das JA nur noch beratend für das Kind tätig sein,


    das bedeutet das, Kind muss evtl. Prozessrisiken m.E. selbst verantworten,


    edy

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  • Hallo,


    leider muss ich nochmal nachfragen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Also das Jugendamt wird für das Kind auch nicht mehr wirklich tätig. Sprich es kann dem Kind zwar eine Empfehlung geben wie es vorgehen soll um an das Geld zu kommen, aber wenn die Eltern nicht freiwillig zahlen, dann müsste es klagen. Richtig?


    Also würde das Jugendamt auch keine Berechnung übernehmen und man müsste doch wieder einen Anwalt beauftragen oder sich eben auf Betrag X einigen?!


    Es geht ja in erster Linie darum, dass man als Laie diesen Unterhalt nicht selbst berechnen "möchte". Nicht weil man faul ist sondern eben nicht weiß ob man alles bei der Berechnung bedacht hat. Das Jugendamt ist ja quasi "Experte". Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ;-)


    Und wenn man doch den Unterhalt von einem Anwalt ausrechnen lässt, hat der Vater dann Anspruch darauf, dass auch die Mutter ihre Verhältnisse offen legt. Oder müsste das ausdrücklich der Sohn die Mutter auf Unterhalt verklagen?


    Vielen Dank nochmal


    Sundance

  • Hallo Sundance,


    Das Kind sollte bevor es 18 Jahre alt ist einen Termin mit dem JA machen.



    Man könnte ja auch die Berechnung im Voraus machen.


    Aber es geht doch nur um einen kleinen Betrag.


    edy

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