Erhöhter Selbstbehalt beim Unterhaltsvorschuss ?

  • Hallo,


    haben wir hier Experten, bzw Personen mit ähnlichem Fall ?


    Mir wurde vor einigen Jahren bereits ein erhöhter Selbstbehalt aufgrund von Kosten beim Umgang mit meinen Kindern gewährt.


    Kurz zu den Zahlen:


    3 Kinder unter 18 Jahre.


    Die Kinder wohnen ca 350 km weit weg bei der Mutter. (Die Mutter ist weggezogen)


    Ich fahre jedes 2. Wochenende zu den Kindern (Bahn oder Auto) und habe sie generell die kompletten Ferien bei mir.


    Der Verdienst ist nicht hoch genug, um den kompletten Unterhalt zu zahlen, es wird also weiterhin Unterhaltsvorschuss geben.


    Bis vor kurzem hat auch das Arbeitsamt (habe in Teilzeit gearbeitet) noch wegen der Umgangs/ Fahrtkosten einen erhöhten Mehrbedarf gezahlt.


    Hat wer eine ähnliche Konstellation und bekommt einen erhöhten Selbstbehalt aufgrund hoher Kosten um seinen Umgang auszuüben gewährt ?


    Danke euch

  • Hallo ,


    Dein Verdienst ist zu hoch um aufstockendes ALGII zu erhalten?


    edy

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  • Hallo Stehulk,


    Denn bei einem titulierten Unterhalt, könnte so dieser vom JC übernommen werden.


    Die Unterhaltberechnung erfolgte von JA ?


    wurde dein Netto-Einkommen richtig bereinigt?


    edy

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  • Noch hat keinerlei Berechnung stattgefunden. Bin bisher von 1080 Euro vom Netto ausgegangen. Schulden die anzurechnen wären gibt es keine.


    Bleibt das Thema Umgangskosten dachte ich. Sind halt ca 200 Euro im Monat die ich aufbringe, nur um regelmäßig bei meinen Kindern zu sein.


    Und ja, dass Jugendamt macht die Berechnung, da läuft auch gerade noch der Vorschuss.

  • Hallo,


    du solltest dem JA mitteilen dass du auch deinen Umgang wahrnehmen musst/willst (die Kinder haben ein recht darauf).


    Die Berechnung unbedingt prüfen lassen.


    edy

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  • Da bin ich halt gerade dran. Die Berechnung steht an und ich versuche durchzublicken was mir bleibt. Habe heute schon mit dem JA telefoniert, die Dame konnte mir nicht direkt sagen wie und was da berücksichtigt werden kann, “da muss sie sich selber einlesen“ war die Antwort.


    Ich hätte halt gerne irgendwas auf der Hand, für den Fall das die jetzt kommen und da nichts berücksichtigen wollen.

  • Hallo,


    Ich hätte halt gerne irgendwas auf der Hand, für den Fall das die jetzt kommen und da nichts berücksichtigen wollen.


    Berechnen kann das JA soviel es will, ein Anwalt würde evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen.


    Also berechnen lassen und vorerst nicht sunterschreiben.


    Ergebnis teilst du hier mit.


    edy

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  • Ich habe das jetzt etwas besser verstanden. Nicht mein Selbstbehalt wird erhöht, sondern mein Netto bereinigt/ gesenkt.


    Wenn ich zb 100 Euro Fahrtkosten (Öffentliche) im Monat für meine Arbeit habe, wird das vom tatsächlichen Netto abgezogen und gehört somit nicht zu den 1080 Euro Selbstbehalt?!


    Sprich bei Netto 1500 Euro auf's Konto, werden nur noch 1400 Euro als Einkommen angenommen/ angerechnet ?


    Die Fahrtkosten zu den Kindern müssten dann wohl genauso angerechnet werden. Oder gibt es bei der Bereinigung vom Netto noch andere Faktoren/ Fallstricke wie das berechnet wird?

  • Hallo Stehulk,


    richtig !


    angerechnet werden können auch ältere Schulden aus Verträgen usw.


    oder du wohnst in einer Gegend in der die Mieten sehr hoch sind (z.B. München)


    edy

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