Das Vermögen der Mutter wird verprasst

  • Guten Abend,
    ich befinde mich in folgernder Situation:
    Meine Mutter hat meiner Schwester die notarielle Generalvollmacht gegeben.
    Jetzt ist die Mutter im Pflegeheim. Keine drei Wochen später erreicht mich ein
    Anruf vom Betreuungsamt. "Ihre Mutter hat kein Vermögen mehr für das Pflegeheim.
    Das eigene Haus der Mutter soll verwertet werden...."
    Ich antworte mit großer Betroffenheit, dass es eigentlich genug Vermögen auf dem
    Konto geben müsste, da die Mutter immer sparsam gelebt hat und ihre Rente
    ausreichend ist.
    Mein Verdacht ist, dass Geld vom Konto der Mutter zweckentfremdet abfließt.
    Mein Erbe ist zweitrangig, aber bei diesen Ausgaben werde ich ein sicherer
    Kandidat für zukünftigen Elternunterhalt.
    Das Verhältnis zu meiner Schwester ist sehr schlecht. Sie wird mir keine
    Kontoeinsicht bei der Mutter geben. Zumal sie mir nicht einmal den Namen und die Adresse
    des Pflegeheims der Mutter genannt hat.
    Was kann ich tun um die Sache aufzuklären?

  • Hallo BlauerMarlin,


    willkommen im Forum. :)


    Seid wann hat die Schwester Generalvollmacht?


    Betreuungsamt?
    Ist ein vom Gericht bestellter amtlicher Betreuer tätig?


    Wie ist der Zustand der Mutter?
    Ist sie noch klar im Kopf?
    Hast du Kontakt zu ihr?


    Steht das Haus der Mutter leer?
    Wie hoch ist der Marktwert des Hauses?


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    Sie hat seit ca. 3-4 Jahren die Generalvollmacht über meine Mutter.
    Nein, es ist für die Mutter kein vom Gericht bestellter, amtlicher Betreuer tätig.
    Zustand der Mutter: Nicht mehr klar im Kopf.
    Ja, ich habe Kontakt zu ihr. Aber meine Schwester versuchte das zu verhindern,
    indem sie mir den Namen und die Adresse des Pflegeheims, trotz mehrfacher Nachfrage, nicht genannt hat.


    Meine Mutter ist mit meinem Stiefvater (auch Stiefvater für die Schwester) verheiratet. Dieser leidet ebenfalls unter Demenz,
    und wurde auf Wunsch der Schwester in einem anderen, räumlich getrennten Pflegeheim untergebracht (vor ca. einem Monat).
    Für ihn gibt es noch keinen amtlich bestellten Betreuer, aber sie hat die Bankvollmacht über sein Konto und das der Mutter.
    Ich wollte die Betreuung des Stiefvaters übernahmen. Das ist aber laut Betreuungsamt nicht möglich,
    da die Schwester ein Veto gegen mich, und alle mir nahestehenden Personen einlegen würde.


    Das Haus von Mutter und Stiefvater steht leer und wird von der Schwester gerade ausgeräumt.
    Marktwert: Ist ein Holzhaus in einer ruhigen, dörflichen Gegend mit etwas Garten.
    Ich vermute min. 150000 Euro.


    Gruß
    BlauerMarlin

  • Hallo BlauerMartin,


    dein Fall ist für mich nicht richtig nachvollziehbar.
    Einerseits Generalvollmacht der Schwester, andererseits Betreuungsamt.
    Wer betreut die Mutter?
    Könnte es sein, dass das die Schwester ist?


    Das würde ich zunächst mal klären, aber nicht telefonisch sondern schriftlich.


    Schreiben an das Betreuungsamt:


    Wer hat die Betreuung veranlasst?
    Was ist der Grund für die Betreuung?
    Wer wurde als Betreuer eingesetzt?
    Für welchen Aufgabenbereich?
    Kopie des Beschlusses des Betreuungsgerichts?


    In der Einleitung des Schreibens würde ich den Sachverhalt schildern und deine Befürchtungen und Bedenken äußern.



    Gruß
    awi

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    die Mutter hat die notarielle Generalvollmacht an die Schwester übergeben (Bank und Gesundheit)
    Der Stiefvater hat nur seine Bankvollmacht an die Schwester übergeben.
    Das Amt will für den Stiefvater jetzt einen amtlich bestellten Betreuer einsetzen, der auch die Heimunterbringung regeln könnte.
    Der Stiefvater könnte auch von der Schwester betreut werden (was ich nicht hoffe).


    Die Betreuung für die Mutter wurde deshalb veranlasst, weil die Demenz zu stark fortgeschritten ist.
    Der Stiefvater wurde gegen seinen Willen von der Polizei für einige Wochen in die Psychiatrie gebracht.
    Jetzt lebt er in einem anderen Pflegeheim, getrennt von seiner Ehefrau und meiner Mutter.
    Angeblich soll er mit seinen 80 Jahren, im eigenen Haus im Beisein der Schwester randaliert haben.
    Ich kenne den Mann seit Jahrzehnten und habe niemals eine Neigung zu Gewalt gesehen.
    Man kann die Menschen auch in die Gewalt treiben. Aber wie beweisen?


    Ich habe letzte Woche eine Mitarbeiterin der örtlichen Betreuungsbehörde besucht,
    und ihr meine Sicht der Dinge erklärt.
    Das Ergebnis war sehr mager. Sie sagte, dass ich nichts machen könnte, da die Schwester die notarielle
    Generalvollmacht bekommen hat. Wenn ich versuchen würde, diese Vollmacht für den Stiefvater zu bekommen,
    dann würde sie ihr Veto einlegen.


    Ich gebe zu, diese Situation ist bizarr und für die Angehörigen extrem ungünstig.


    Meine Frage: Wie kann man der Schwester einen neutralen, amtlich bestellten Betreuer an die Seite stellen, der
    sicherstellt, dass das Restvermögen korrekt verwaltet und der Stiefvater fair behandelt wird?


    Gruß
    BlauerMarlin

  • Es bestehen weiterhin Unklarheiten über den Status der Schwester.
    Ist sie nun als Betreuerin eingesetzt oder nicht?
    Dagegen spricht, dass du einen Anruf vom Betreuungsamt bekommst.
    Warum nicht von einem Betreuer.
    Warum ein Anruf und kein Schreiben?
    Ein Anruf ist nicht beweisbar, eine mündliche Vorsprache ebenfalls nicht,


    Was verbirgt sich hinter der Generalvollmacht?
    Bankvollmacht muss nicht automatisch heißen, dass die Schwester über das Vermögen als Ganzes verfügen kann.


    Wenn du vermutest, dass Vermögen beiseite geschafft werden soll, dann schreibe an das Betreuungsgericht, schildere den Fall und bitte um Überprüfung und Unterstützung oder wende dich an einen RA.


    Bezüglich des Stiefvaters:
    Hat der leibliche Kinder oder Verwandte?
    Hat er Vermögen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen