Pflege der Grabstätte

  • Hallo, mein Vater hat bis zu seinem Tod das Grab seiner Mutter gepflegt und bezahlt. Nach seinem Tod hab ich die Rechnung dazu übernommen und jedes Jahr einfach die Gebühren für das Grab überwiesen. Vor ein paar Wochen hab ich eine Mahnung erhalten, über den Zustand des Grabes, das ich bitte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beheben habe. Das Grab ist im Norden Deutschlands und ich wohne im Süden. Es lebt noch die Schwester meines Vaters und ich hab die Stadtverwaltung drum gebeten sich mit ihr in Verbindung zu setzen. Sie haben die Schwester meines Vaters angeschrieben und sie hat sich leider dazu nicht gemeldet. Meine Frage, bin ich dann für das Grab zuständig und muss für die Kosten aufkommen ? Oder kann ich darauf bestehen, dass die Schwester meines Vaters das übernimmt? Aufgrund der Entfernung werde ich einen Gärtner beauftragen müssen. Ich freue mich auf eine gute Antwort. VG Claudi

  • Hallo,


    Ich denke die Kinder stehen bei der Zuständigkeit der Grabpflege an erster Stelle.


    Denn Kinder erben auch an erster Stelle.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    hier haben wir ein Gemenge. Die erste Frage ist, wer denn der Vertragspartner des Betreibers des Friedhofs (Kommune?) ist. Wenn du das bist, dann bist du auch für das Grab verantwortlich. Einerlei, wo du wohnst. Erst wenn du das nicht bist, dann muss man in der SAtzung gucken, wer dann verantwortlich ist. Dabei hat die Nähe des Verantwortlichen nichts mit seiner Verwantwortung zu tun.


    Also, klär die Verhältnisse. Und, Grabpflege im Fremdauftrag, das kostet doch auch nicht die Masse.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, danke für die Antworten, @timekeeper, ja ich hab die Zahlung der jährlichen Friedhofsgebühr übernommen, nachdem mein Vater gestorben ist, aber wer das Grab damals beauftragt hat , das werde ich bei Gelegenheit beim Amt nachfragen, vielleicht hat er das ja mit seiner Schwester zusammen gemacht. Grüße ClauDi

  • Hallo,
    ich bin neu registriert hier, lese aber schon länger hier und in einem anderen gehackten Forum Elternunterhalt mit.
    Zur Frage der Pflege der Grabstätte bei Tod des Nutzungsberechtigten kann ich folgendes beitragen:


    Was geschieht mit einem Nutzungsrecht, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf der Nutzungszeit verstirbt oder sich nicht mehr um die Belange der Grabstätte kümmern kann? Hinsichtlich des Nutzungsrechts gilt ganz allgemein, dass es nicht im Wege der gesetzlichen oder auch gewillkürten Erbfolge übergeht.
    Der Friedhofsträger darf in seiner Friedhofssatzung die Rechtsnachfolge an einem Nutzungsrecht beim Tode des Nutzungsberechtigten abweichend vom gesetzlichen oder auch testamentarisch verfügten Erbrecht regeln.
    Die Regelung in der Friedhofssatzung führt aber nicht dazu, dass der vermeintlich „Auserwählte“ auch tatsächlich Nutzungsberechtigter wird. Er muss dem Nutzungsrecht zustimmen. Insoweit bedarf es unumgänglich einer Nutzungsvereinbarung, die unterzeichnet werden muss. Wenn ClauDi so eine Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben hat, muss sie sich auch nicht um die Pflege des Grabes kümmern.


    Viele Grüße
    SGB XII