Darlehen aus Schonvermögen

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage zum Elternunterhalt und laufenden Kreditverpflichtungen.


    Wird es einkommensmindernd anerkannt wenn ich zur Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie und zum Autokauf auf Rücklagen aus dem eigenen Schonvermögen zugreife?


    Das Vermögen ist nicht annähernd so hoch wie das zulässige Schonvermögen, reicht aber aus um dafür kein externes Darlehen aufnehmen zu müssen.


    Die Rückzahlung erfolgt monatlich über einen Dauerauftrag mit dem Verwendungszweck "Darlehen" auf ein separtes Konto um das Vermögen wieder aufzubauen.


    Danke für eure Meinungen und Anregungen,


    Kost65

  • Hallo Kost65,


    willkommen im Forum. :)


    Wird es einkommensmindernd anerkannt wenn ich zur Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie und zum Autokauf auf Rücklagen aus dem eigenen Schonvermögen zugreife?


    Einkommensmindernd wird das nicht anerkannt.
    Ist ja auch nicht logisch. Vermögen ist kein Einkommen.


    Beschreibe mal deinen Fall detaillierter.
    Wird bereits EU gefordert, gezahlt??


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    vielen Dank für die Antwort.


    Mein Frage ist erstmal hypothetisch. Bis jetzt ist nichts gefordert, aber in einem überschaubaren Zeitraum absehbar. Von daher habe ich ggf. noch Zeit da die richtigen Weichen zu stellen.


    Vor kurzem haben wir das Bad aus Eigenmitteln renoviert. Mir stellt sich nun die Frage ob es da nicht günstiger gewesen wäre, die Renovierung zu finnzieren.


    Beispiel:


    A) Ich habe 100.000,- € als Vermögen (Altersrücklage) und entnehme davon 50.000,- € für Renovierung und ein KFZ Darlehen.


    Monatlich zahle ich fix 1.000,- € wieder zurück auf mein Vermögenskonto. Das Vermögen von 100.000,- € ist geringer als das zulässigen Schonvermögen.


    B) Ich habe 100.000,- € als Vermögen (Altersrücklage) und leihe mir 50.000,- € für Renovierung und ein KFZ Darlehen bei der Bank.


    Monatlich zahle ich fix 1.000,- € wieder an die Bank zurück.


    Meine Frage ist nun:


    Im Fall A) erfolgt keine Minderung des Nettoeinkommens und im Fall B) erfolgt die Minderung?



    Danke im Voraus,


    Kost65

  • Vor
    kurzem haben wir das Bad aus Eigenmitteln renoviert. Mir stellt sich nun die Frage ob es da nicht günstiger gewesen wäre, die Renovierung zu finnzieren.


    Kommt darauf an, ob der UHP überhaupt leistungsfähig ist. Wenn ja, dann wäre es evtl. günstiger gewesen.


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen