Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt?

  • Guten Abend liebe Forengemeinde,


    ein paar grundlegende Fakten zu mir:


    - 26 Jahre alt
    - berufstätig
    - in der Vergangenheit auskunftpflichtig gegenüber der LVR gewesen, wegen Vater Elternunterhalt


    Mein Vater ist seit über 30 Jahren stark alkoholabhängig und hat dadurch schon zwei Ehefrauen und vier Kinder verloren. Die ersten 10 Jahre meines Lebens erlebte ich eine traumatisierte Kindheit. Meine Eltern haben sich getrennt als ich 10 war. Kurz danach wurde ihm das Sorgerecht entzogen, weil er seiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkam. Kurze Zeit später hat er wegen des Alkohols seinen Job verloren. Gefolgt von einer Entmündigung ging es relativ schnell bergab. Seitdem hat er eine Betreuerin. Am Tag der Verhandlung für das Sorgerecht haben meine Mutter und ich ihn betrunken im Bus gesehen, zur Verhandlung ist er nicht erschienen. Unterhalt hat er nie für mich gezahlt, meine Mutter hat aber leider keinen Titel erhoben. Seit der Trennung habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm. Er hat etliche Entzüge hinter sich und ist immer wieder rückfällig geworden. Eine Langzeittherapie wurde kurz vor Ende abgebrochen, weil er besoffen in einer Kneipe aufgefunden wurde. Er hat nie den Kontakt zu mir gesucht. Eine Erziehung habe ich bei dem Ex-Mann meiner Mutter genossen. Er ist wie ein Vater - für ihn bin ich sein Sohn. Noch heute wohne ich bei ihm und pflege ein sehr gutes Verhältnis, trotz der Trennung zwischen meiner Mutter und ihm. Ich habe quasi meine gesamte Kindheit bei ihm verbracht. Mein leiblicher Vater war auch schon vor der Trennung meiner Mutter nicht in der Lage, sich vernünftig um mich zu kümmern, weil er immer alkoholisiert war. Das einzige woran ich mich erinnern kann, ist an die ganzen Situationen wo er immer betrunken war. Er war jeden Tag alkoholisiert und hat die ganze Familie tyrannisiert. Tierquälerei an unseren Katzen, Abführung durch Bundesgrenzschutz und laute Streitigkeiten mit meiner Mutter standen auf der Tageskarte. Als es endlich alles vorbei war, hat es lange gedauert bis das Trauma geheilt war. Er war in der wichtigsten Phase meines Lebens nicht für mich da. Vor Gericht könnte ich gefühlt 1000 Situationen erzählen, in denen er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Zeugen sind Mutter, Schwester, Bruder, Ex-Mann meiner Mutter, Schwager, Freunde und 1000 andere Familienmitglieder und Menschen, die das alles miterlebt haben.


    In den Jahren 2008-2011 habe ich eine Ausbildung absolviert und wurde nach der Ausbildung das erste mal von der LVR angeschrieben, dass ich Auskünfte über meine finanziellen Verhältnisse geben muss. Damals musste ich nichts zahlen, da ich zu wenig verdient habe. Zwischen 2011-2013 habe ich Vollzeit gearbeitet und meine Fachabi nachgeholt. In den Jahren 2013-2017 habe ich ein Vollzeitstudium absolviert und wurde in dem Zeitraum ein zweites mal von der LVR angeschrieben. Damals musste ich nichts zahlen, da mein Einkommen sehr gering war. Seit 2017 arbeite ich Vollzeit und liege definitiv über dem Eigenbehalt. Auch nach Abzug Schonvermögen, Altervorsorge und sämtlichen Versicherungen etc. Ich habe das alles schon durchgerechnet. Ich habe seit dem Studium keine Aufforderung mehr erhalten, Auskunft über meine finanzielle Situation zu geben. Ich möchte jetzt mit dem Vermögensaufbau anfangen und werde relativ schnell das Schonvermögen überschreiten. Im Hinterkopf ist aber ständig diese Ungewissheit. Muss ich irgendwann für ihn aufkommen? Solange das nicht geklärt ist, habe ich ständig ein unsicherer Gefühl. Ich möchte aber auch nicht extra eine Immobilie aufnehmen, damit ich nicht zahlen muss. Baue ich das Vermögen anders auf, kann es aber passieren, dass das Amt da irgendwann dran will. Ich bin so froh, dass ich trotz der zerrüttenden Familienverhältnisse meinen Weg bestritten habe und es heute zu etwas gebracht habe. Dass ich das alles hinter mich gelassen habe und mich als einziger Akademiker unter den mir bekannten Familienangehörigen betiteln darf. Der Alkoholismus liegt leider in der Familie. Oma, beide Opas, Tanten, Onkel, Brüder...alle alkoholabhängig! Ich bin so froh, dass ich eine Chance hatte. Ich verdanke das alles dem Ex-Mann meiner Mutter, bei dem ich eine gesunde Kindheit, Pubertät, Heranwachsen zum Erwachsenen genießen konnte. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wo ich heute wäre, wenn sich meine Mutter später oder gar nicht von meinem Vater getrennt hätte.


    Aus sicheren Quellen habe ich erfahren, dass mein Vater so eine Art Vorruhestands-Rente incl. Zuschuss vom Jobcenter erhält.


    Meine Fragen:


    1) Kann ich nochmal mit einer Aufforderung rechnen?
    2) Wenn ja, reichen die von mir beschriebenen Umstände aus, damit eine Verwirkung zustande kommt? Meiner Auffassung nach liegen hier drei Tatbestände vor: Sittliches Verschulden, Gröbliche Vernachlässigung der Unterhaltspflicht und schwere Verfehlung. Ich weiß, dass ich keine konkrete Antwort erhalten werden, weil es mit Sicherheit zu einer Prüfung des Einzelfalls kommen wird. Vor Gericht habe ich aber genug Argumente und Zeugen. Wie schätzt ihr die Situation ein? Habe ich eine Chance?

  • Hallo rejen001,


    willkommen im Forum. :)


    ) Kann ich nochmal mit einer Aufforderung rechnen?


    Ist sehr wahrscheinlich.
    Hast du dich bereits auf den § 1611 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) bezogen?
    Wenn ja, wie hat man reagiert?


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ist sehr wahrscheinlich.
    Hast du dich bereits auf den § 1611 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) bezogen?
    Wenn ja, wie hat man reagiert?


    Hallo awi,


    nein ich habe mich noch nicht auf den § 1611 BGB bezogen. Zur damaligen Zeit habe ich die Auskünfte gegeben.

  • Hallo rejen001,


    grundsätzlich sind die Hürden bei einer Inanspruchnahme von § 1611 BGB sehr hoch. Chancen sehe ich eigentlich nur, wenn der Alkohol keine übergeordnete Rolle spielt.


    Wenn du wieder Auskunft geben musst, dann würde ich zweigleisig vor gehen.


    1. Auskunft wie geben
    2. Deinen Fall schildern und Wegfall der Verpflichtung nach § 1611 BGB beantragen. Dazu würde ich dir raten:

    • nicht übertreiben, aber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass du für diesen Menschen keinen Unterhalt zahlen wirst und ggf. durch alle Instanzen gehen wirst
    • Alkohol nicht erwähnen, alles andere ja, traumatisierte Kindheit, Entzug des Sorgerechts, keine Zahlung von Unterhalt, Familie tyrannisiert. Tierquälerei an unseren Katzen, usw.
    • Zeugenaussagen beifügen. Auch die Zeugen sollten den Alkohol möglichst nicht erwähnen.
    • grundsätzlich nicht persönlich beim SHT vor sprechen. Alles schriftlich abwickeln, Kopien anfertigen. Dann hat man Zeit, sich jeden Satz genau zu überlegen und in Ruhe anzusehen und verwickelt sich nicht so schnell in Widersprüche


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    vielen Dank für die Informationen! Ich weiß das Alkoholabhängigkeit eine anerkannte Krankheit ist. Ich werde es so machen wie du es beschrieben hast. Generell hätte ich noch eine Frage. Spielen die Rückfälle nach den Entzügen eine Rolle? In diesen Situationen hat er sich ja bei vollem Bewusstsein ganz klar wieder für den Alkohol entschieden. Wie sieht es mit der Ablehnung therapeutischer Hilfe aus? Auch da will ein Mensch sich bewusst nicht helfen lassen. Können dies auch Gründe für eine Verwirkung sein?

  • Das kommt immer auf den Einzelfall an.
    Wer kann was wie beweisen?
    Dazu müsste man die ärztlichen Unterlagen kennen.
    Wie haben die Ärzten das beurteilt?
    Welche Prognose haben sie gestellt?
    usw.
    Sollte der SHT einen Wegfall der Verpflichtung nicht anerkennen, was ich für sehr wahrscheinlich halte, dann müsstest du die Verfehlungen des Vaters beweisen.
    Das kannst du durch die Zeugenaussagen.


    Wie schon geschrieben, in deiner Beschreibung sollte das Wort Alkohol nicht auftauchen.
    Dann müsste der SHT beweisen, dass es sich um eine Alkoholkrankheit gehandelt hat.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen