Kindesunterhalt und private Versicherung

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt und der Zahlung von Beiträgen zur privaten Kranken-Versicherung für mein Kind.


    Als ich noch verheiratet war, waren sowohl meine Frau als auch ich privat versichert.


    Jetzt, nach der Trennung, bin ich wieder gesetzlich versichert. Sind die Beiträge für die private Versicherung des Kindes im Kindesunterhalt abgegolten? Oder kann ich die Tochter zu mir in die gesetzliche Versicherung holen (was die Ex-Frau sicherlich nicht möchte).

  • Hi Mark,


    grundsätzlich sind Krankendassenbeiträge für das Kind Mehrbedarf, der zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen ist. DA wird normalerweise der Standart der Zeit des Zusammenlebens herangezogen. Und da war die Rechtsprechung beweglich wie ein großer Betonblock, also gar nicht. Inzwischen ist da etwas in Bewegung geraten. Einmal ist die Erkenntnis da, dass die private Versicherung auch Nachteile hat, also nicht unbedingt immer dem Kindeswohl entspricht. Zum anderen die Erkenntnis, dass die Düsseldorfer Tabelle ja eben von der Familienversicherung des Kindes ausgeht.


    Man könnte Die Frau vielleicht damit locken, dass der Vorteil der gesetzlichen Familienversicherung das Kinderkrankengeld ist. Das gibt es nach meiner Kenntnis im privaten Versicherungswesen nicht. Auch wäre zu überprüfen, ob es Zusatzversicherungen für Kinder gibt, also die Gratisversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse + für ein paar Euronen die private Versorgung. Da bin ich überfragt. Müsste aber die Krankenkasse wissen.


    Herzlichst


    TK