Umgangsrecht : wie viel zählt die Aussage des Kindes vor dem Gericht?

  • Hallo an Allen
    Ich habe eine kurze Frage: Wie viel die Aussage des Kindes vor der Gericht?


    Also die Situation ist die folgende:


    Kind lebt bei der Mutter.
    Mutter hat dafür gesorgt, dass Kind regelmäßig Kontakt mit dem Vater hat. Kinde geht 3 mal zum Besuch beim Vater.


    Vater will seine Rechte ausüben und noch mehr Kontakte mit dem Kind haben. Eigentlich geht es um die finanzielle Probleme: Vater will gar keine Unterhalt an die Mutter zahlen.

    Auch wenn Kind 3 Mal in der Woche sieht, will aber es gar nicht bei übernachten.


    Kind weint Jedes mal, wenn Mutter sagt: "Es ist heute Papatag." demnächst wirst du Kind auch dort übernachten. Es wird Jedes mal krank, bevor es dorthin geht.

    Er Klagt jetzt die Mutter an und verlangt geteilte Ferien mit Übernachtungen und sowie die Wochenende mit Übernachtungen.


    Mutter hat nicht gegen die Übernachtungen, aber nicht wenn es Kind krank macht.


    Wie kann man gegen die Aufforderungen bezüglich der Übernachtung steuern?


    Ich bin langsam am Ende meiner Idee, weil ich mit einem Vater zu tun habe, der niemand (Psycholog, Kinderarzt Jugendamt) hören will aber nur seine Rechte durchsetzen möchte.
    Am Ende habe ich ein kaputtes und verwirrtes Kind nach dem Besuch bei dem Vater.



    Danke für eure Vorschläge
    morille

  • Hi,
    wie alt ist denn das Kind? Scheint ja nicht mehr so ganz klein zu sein. Sonst würde es ja nicht zum Vater gehen, sondern der Vater würde es abholen oder bei der Mutter sehen. Davon gehe ich jetzt mal aus, vielleicht schiebst du da noch was an Infos nach.


    Umgang ist dazu da, dem Kind zu ermöglichen, am Alltagsleben des Vaters teilzunehmen, nicht ihn zu besuchen. DEshalb ist die jetzige Lösung alles andere als Kind/Vater-gerecht. Und ein größeres Kind hat ja auch ein Eigenleben mit Freunden, evtl. Verein, was weiss ich. Eure Lösung ist keine gute Lösung! Sie bringt Unruhe ins Leben von allen Betroffenen, und entspricht in der Regel kaum dem Kindeswohl.


    Das mit den Übernachtungen ist ein vernünftiger Vorschlag. Da haben Vater und Kind endlich die Chance, sich wirklich kennen zu lernen. Dafür den Nachmittagsumgang streichen. Und mal schauen, wie es sich entwickelt. Mensch, gib den beiden eine Chance.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK
    Die aktuelle Umgangslösung ist klar nicht zum Wohl des Kindes.


    Das Kind ist gerade 5 Jahre alt. Es will nicht zu ihrem Vater. Die Mutter ermutigt das Kind, aber es weigert sich.
    Deshalb mit der Übernachtung ist es meiner Meinung keine vernünftige Lösung, wenn es in der Nacht weint und möchte zu ihrem Mutter zurückgehen. Was hat das Kind wohl davon?


    Die Chance sich wirklich kennen zu lernen hatte der Vater schon vom Geburt. Er hat sie gar nicht genutzt und wollte es damals auch nicht. Die Mutter war da und alles für ihn in Bezug auf das Kind gemacht. Jetzt wo das Kind älter wird, will er mit Zwang eine Beziehung aufbauen. Na Danke für das Kind!


    In deiner Antwort erscheint die Mutter als Gegnerin des Vorschlages. Na Danke!

    Mein Vorschlag wäre Geduld zu haben und auf diesem regelmäßigen Treffen aufzubauen und nicht mit dem Hammer seiner Recht durchsetzen und noch mehr Schaden verursachen.


    Aus diesem Grund frage ich, ob die Aussage des Kindes zählt, wenn es z.B. es auch vor den anderen ganz deutlich sagt auch in Abwesenheit der Mutter sagt, dass es nicht zu ihrem Vater will.


    Herzlichst
    morille

  • Hi,


    in dem Alter ist es schon zweifelhaft, ob das Kind überhaupt gehört wird. Nur, die Unruhe, die da die Mutter dem Kind zumutet, das geht auf Dauer gar nicht. Die Mutter macht das aus gutem Willen heraus, das ist mir völlig klar. Deshalb auch bitte die Kritik nicht als Vorwurf werten. Nur, diese Unruhe braucht niemand der Beteiligten.


    Vater und Kind können sich nicht annähern mit ein paar STunden am Nachmittag. Da muss jetzt ein vernünftiges Konzept her, das allen Betroffenen eine Chance gibt. Und das Konzept wird mit Sicherheit nicht ein 5-jähriges Kind erarbeiten.


    Herzlichst


    TK