Mehrbedarf bei eigner Wohnug

  • Hallo Zusammen,


    ?Ich bin auf der Suche nach einigen Aussagen zu folgenden Sachverhalt:


    ?Das Kind ist aktuell noch 17 Jahre und hat bis dato bei der Mutter gewohnt. Im Zuge der Ausbildung zog es in eine eigene Wohnung.


    ?Die Warmmiete beläuft sich auf 390 €
    ?Ausbildungsvergütung Netto 460 €
    Mein Einkommen Netto 1900 €
    ?Die Mutter bekommt Hartz IV


    ?Aufgefallen ist mir bei der Unterhaltsfestsetzung, dass 90 € als Mehrbedarf für die Miete angerechnet werden. Nach bisherigen Recherchen bin ich der Meinung, dass im Bedarf von 735 € eine Miete bis 300 € enthalten ist. Demnach sind die 90 € die die Wohnung mehr kostet von mir zu tragen ?


    Wer hat zu entscheiden ob und welche Wohnung das Kind bezieht ? (die Mutter hat das alleinige Sorgerecht)
    ?Es gibt definitiv Wohnungen die deutlich günstiger sind. Ebenso hat das Kind die Möglichkeit in meinem Haus zu wohnen. Der Weg zur Firma würde dann ca 25 km betragen und könnte spätesten mit dem erreichen des 18 Lebensjahr selbst gefahren werden. Bzw. ist der Mutter zuzumuten das Kind zu fahren, da es keine Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt ?


    ?Und natürlich die Frage wie sich das alles verhält wenn das Kind 18 ist.


    ?Ich danke für jeden Beitrag, der mir das verständlicher macht.


    Gruß

  • Hallo,


    wer hat denn die Berechnung durchgeführt`?


    gibt es dort vergleichbare günstigere Wohnungen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    bist du sicher, dass es sich da um Mehrbedarf für die Wohnung handelt? Denn 90 € sind auch die Aufwendungen, die ausbildungsbedingt angerechnet werden können, allerdings nur für zu Hause lebende Azubis. Guck doch mal genau, um was es geht, die Betragsgleichheit kann ja zufällig sein.


    Herzlichst


    TK