Zusammenfall von GS und Sozialhilfe bei EU-Berechnung

  • Hallo,


    Frau A lebt nun im Pflegeheim. Teile der Kosten werden vom SHT getragen.
    Hierbei werden die Leistungen in Grundsicherung (125€) und Sozialhilfeanspruch (1100€) mit entsprechenden Bescheiden vom SA ausgewiesen und dem Heim gezahlt.
    Frage: Kann des SHT nun den Gesamtbedarf von 1225€ als Anspruchsübergang fordern oder nur die 1100€?


    Hintergrund: Der EU Schuldner verdient unter 100T €, soll aber EU auch für den GS-Anteil zahlen.


    LG frase

  • Hallo Frase,


    von dieser Konstellation habe ich bisher noch nichts gehört.


    Zitat

    Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


    https://www.bmas.de/DE/Themen/…bei-erwerbsminderung.html


    Wer sich mit Pflegestufe in einem Pflegeheim befindet fällt m.E. nicht in diese Kategorie.


    Ich würde mich direkt an die Behörde wenden und sie mit Hinweis auf die 100.000 EUR Grenze auffordern den Bescheid zu ändern oder dir die Rechtsgrundlagen mitzuteilen, warum du bei Gewährung von Grundsicherung zahlen sollst.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    vorab mal frohe Weihnachten und schöne Feiertage.


    Danke für den Link. Da steht klar das:...


    "Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert in diesen Fällen den Bedarf, der anfallen würde, wenn man weiterhin in einer häuslichen Umgebung leben würde. Dies ist vor allem für die unterhaltsverpflichteten Verwandten wichtig, da dieser Bedarf - im Unterschied zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege - nicht in die Prüfung des Unterhaltsrückgriffs eingeht."


    Da gerade die Verhandlungen zum EU laufen, ist es ja von Bedeutung, welcher Anspruchsübergang wirklich vom Amt gefördert werden kann.


    Es wäre ja auch etwas skurril, wenn EU nicht gefordert werden darf, wenn die bedürftige Person noch GS bezieht, diese aber niemals für die Kosten eines Pflegeheims reichen würde.


    LG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

    Einmal editiert, zuletzt von frase ()

  • Ich habe den Trade nochmal aufgerufen, da ich am Freitag erfahren habe, dass bei Zusammenfall von GS-Leistung und Hilfe zur Pflege. wie oben schon bemerkt, es keine Überleitung der Grundsicherungsleistung gibt (bzw. erst ab 100T€).

    Das ist zwar nur ein kleiner Trost, aber wenn die angegebene Höhe des Überleitungsbetrages fehlerhaft ist, ist auch formal die EU-Berechnung fehlerhaft.

    In der Praxis hilft diese Information aber nur den EU-Zahlern, die sehr Leistungsfähig sind und deren Elternteil auch noch Anspruch auf GS hat.


    LG frase