Berechnung des bereinigten Einkommens bei Selbständigen

  • Hallo,


    ich wüsste gerne, wie das Sozialamt bei Selbständigen bzw. Freiberuflern das bereinigte Nettoeinkommen berechnet.


    Wird hier bspw. der steuerliche Gewinn lt. GUV oder das zu versteuernde Einkommen lt. Steuererklärung zugrundegelegt? Und verstehe ich das richtig, dass davon dann nochmal der Eigenanteil der Renten- und Krankenversicherung (in unserem Fall ist der Selbständige über die KSK versichert), die gezahlten Steuern, die Unterhaltsleistungen ggü. Kindern, die private Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung abgezogen? In unserem Fall verdient die Ehefrau nur 400,- EUR durch einen Minijob? Wird dann hier nochmal ein fiktiver Unterhalt ggü. der Ehefrau in Abzug gebracht? Und wieviel darf maximal als Wohnvorteil für die Nutzung einer selbstbewohnten Immobilie (Ehemann und Ehefrau sind jeweils zu 50% Eigentümer) hinzugerechnet werden? Die Kreditrate hier beträgt 1000,- EUR mtl..


    Wenn hier jemand helfen kann, wäre das toll.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Peter

  • Hallo littlefolks,


    willkommen im Forum. :)




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen