Geteiltes Sorgerecht oder Vollmacht

  • Hallo,
    Habe da mal eine Frage bezüglich dem Thema Sorgerecht.
    Der vater meines Kindes und ich sind getrennt.Ich habe momentan noch das alleinige sorgerecht für unser Kind.Er möchte aber das geteilte Sorgerecht einklagen.
    Ich möchte es aber ungern abgeben,da man dann wirklich wegen jedem bisschen immer wieder zu ihm laufen muss und sich das ok geben lassen muss..Und da unsere Beziehung nicht gerade rosig ist,gehe ich einfach davon aus das er dann sein Ego durchsetzen möchte und nein sagt obwohl es dann nicht zum wohle des Kindes ist.
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.Ist es möglich das er statt dem geteiltem sorgerecht eine Vollmacht bekommt?das wenn unser Kind z.b.im Krankenhaus oder im Kindergarten ist ihm auch Informationen mitgeteilt werden können?kann man da einfach rechtens so eine Vollmacht ausstellen anstatt das er das geteilte sorgerecht bekommt?
    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

  • Hi,


    zunächst einmal gibt es kein geteiltes Sorgerecht. Für welchen Teil des Kindes soll er denn zuständig sein? Für den oberen Teil oder für den unteren des Kindes? Oder dachtest Du an eine Längsteilung? Du meinst das gemeinsame Sorgerecht.


    So, nun zur Sache. Erst einmal solltest du dich mit dem Inhalt des Sorgerechts befassen. GEfühlte 99% sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die fällt das Elternteil, bei welchem sich das Kind gerade aufhält. Wirkliche Sorgerechtsentscheidungen, ich zähle mal die auf, die mir gerade einfallen, es sind nämlich nicht viele. Im Vorschulalter gegebenenfalls die Unterschrift für eine Kita, dann im Schulalter die Unterschrift für eine Schulanmeldung, wenn das Kind auf eine Privatschule soll, die kommunal vorgesehene Grundschule, da bedarf es keiner Unterschrift. Dann für die Auswahl der weiterführenden Schule, dann einer ärztlichen Behandlung, wenn es mehrere Alternativen gibt, dann für einen Reisepass, für ein Girokonto, für einen Ausbildungsvertrag, falls das Kind noch minderjährig ist. Du merkst, gemeinsame Entscheidungen sind rar, fallen nur alle paar Jahre an.


    Eine Vollmacht hat eine ganz andere Ausrichtung. Zum einen kann sie jederzeit widerrufen werden. Zum anderen dient sie der problemlosen Info, mehr nicht. Sie ersetzt keine Entscheidung. Sie kann allenfalls ein Sorgerecht ergänzen, damit der Vater auch direkt an Infos kommt und du nicht ständig mit ihm kommunizieren musst.


    Herzlichst


    TK