Rückforderung Haus Enkel/Großmutter

  • Hallo :)
    Ich hoffe, dass ich hier mit meinem Problemchen richtig bin...
    Meine Großmutter hat mir 2012 ihr Haus überschrieben und gleichzeitig eine General und Vorsorgevollmacht erstellen lassen, die sichergestellt, dass Oma so lange wie möglich zu Hause gepflegt wird.


    Ich bin die einzige Angehörige ( meine Eltern sind verstorben) , 38 Jahre alt und habe meine Oma die letzten 10 Jahre alleine zu Hause gepflegt. Einen Pflegedienst lehnte sie vehement ab und lies, außer mir, niemanden in ihre Wohnung.


    Nach einem Schlaganfall ist es nun leider nicht mehr möglich, sie zu Hause zu pflegen und sie ist seit 09/18 im Heim. Ich habe meinen Vollzeitjob die letzten 10 Jahre auf 7 Tage die Woche aufgeteilt, damit die Pflege machbar war.

    Nachdem das Sozialamt auf den Antrag zur Heimkostenübernahme ( es fehlen monatlich 300€) 3 Monate garnicht reagiert hat, beabsichtigen Sie nun, das Haus zurück zu fordern, da angeblich keine Gegenleistung meinerseits stattgefunden hat. Ich habe ein Gutachten vom Arzt eingereicht, welches den Pflegeaufwand der Jahre dokumentiert.


    Bin ich wirklich gezwungen,aus meinem Haus auszuziehen ?


    Verzweifelte Grüße und ein schönes Wochenende

  • Hallo Elli81,


    Bin ich wirklich gezwungen,aus meinem Haus auszuziehen ?


    Grundsätzlich könnte ein Geschenk wegen der Verarmung des Schenkers innerhalb eine 10-Jahre-Frist zurück gefordert werden, wenn es noch vorhanden ist. Das Haus ist zwar noch vorhanden


    aber


    die Rückforderung des Geschenks könnte alleine schon dadurch vermieden werden, indem du die 300 EUR zahlst.
    Wenn du 300 EUR nicht zahlen kannst, weil dadurch dein eigener Unterhalt gefährdet wäre, brauchst du trotzdem nicht auszuziehen, da das unverhältnismäßig und deshalb unbillig wäre.
    Die 10 Jahre Pflege sind durchaus eine Gegenleistung gegen zu rechnen.


    Zitat

    Hat der Unterhaltsverpflichtete den Hilfeempfänger vor Eintritt der Sozialhilfe über das Maß einer zumutbaren Unterhaltsverpflichtung aufopfernd jahrelang gepflegt, kann der Anspruch untergehen, weil der Unterhaltsverpflichtete dadurch der Allgemeinheit jahrelang Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung erspart hat. (BGH Fam RZ 2004, 1097)


    Einfach auf dieses Urteil verweisen und Zeugenaussagen beifügen.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Elli81,


    ich bin kein Jurist und eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier auch nicht erfolgen.
    Nach meinem Kenntnisstand hat die Vermögensübertragung auf Dich für deine Oma zur Folge, dass Sie nun nicht mehr selber für Ihre Pflegekosten aufkommen kann.
    Da die Frist von 10 Jahren noch nicht verstrichen ist, hat das Amt zu prüfen, welches Vermögen vorhanden und verwertbar ist/war, um die Sozialleistungen zurückzufordern.
    Das bedeutet aber nicht, dass du aus dem Haus ausziehen musst. Eine Lösung für die Unterdeckung (300€) muss her.
    Hier gibt es verschiedene Ansätze. Ich würde einen Fachanwalt um Hilfe bitten.
    Stell dir mal vor, du müsstest an deine Oma eine lebenslange Miete zahlen. Dann würden die fehlenden Heimkosten möglicherweise schon aufgebracht sein.


    LG frase

  • Dankeschön!!
    Bzgl der Gefährdung meines eigenen Unterhalts. Gibt es da einen festgesetzten Betrag, der einem als alleinstehende monatlich bleiben darf?


    Ich habe mit der Überschreibung des Hauses übrigens auch „Schulden“ übernommen.


    Das Sozialamt will jetzt, via Gutachterausschuss, den Gebäudewert von 2012 ermitteln lassen, da bisher der Wert von 2018 als Grundlage genommen wurde..

  • Oma hat Pflegegrad 4. Das letzte Gutachten wurde Anfang des Jahres im Heim gemacht, mit der Begründung, dass der aktuelle Pflegegrad nicht reichte.


    Das Heim war das Einzige,welches nach dem KH einen Kurzzeitpflege-Platz frei hätte. Hab aber damals beim Sozialamt nachgefragt (da war der Antrag schon gestellt) ob ich es aussuchen darf, war ok.

  • Bzgl der Gefährdung meines eigenen Unterhalts. Gibt es da einen festgesetzten Betrag, der einem als alleinstehende monatlich bleiben darf?



    Ich gehe davon aus, dass dir mindestens der Selbstbehalt zu steht, der einem UHP bei Kindesunterhalt zugestanden wird. Mit Kindesunterhalt kenne ich mich aber nicht so gut aus. Das dürften 1080 EUR sein.

    Das bringt aber m.E. nicht wirklich viel sondern nur eine zeitliche Verzögerung, da bei einer Schenkung keine Zeitgleichheit zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen muss. Wenn du nur teilweise zahlen kannst würde die Restforderung (mit Zinsen) auch noch nach dem Tod der Großmutter weiter eingetrieben werden können.

    da angeblich keine Gegenleistung meinerseits stattgefunden hat



    Da würde ich ansetzen.
    Erläutere deine Gegenleistung indem du genau auflistet, was du für deine Großmutter bereits getan hast, auf was du verzichtest hast.
    Stelle gegenüber, was eine Pflege in der Zeit gekostet hätte.

    Das Haus ist für das SA nicht direkt greifbar.
    Ausziehen musst du nicht.
    Verkaufen musst du es nicht.
    Selbst eine Zwangshypothek ist rechtlich nicht möglich.

    Hat das SA inzwischen die Sozialhilfe für deine Großmutter zugesagt?
    Eine gängige Vorgehensweise eines SA ist es auf die Schenkung zu verweisen und eine Zahlung an das Heim zu verweigern.
    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?
    Wie ist der Gesundheitszustand der Großmutter?
    Ist sie noch bei klarem Verstand?

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  • Das Sozialamt hat mir heute geschrieben, dass sie den Hauswert zum Zeitpunkt der Überschreibung via Gutachterausschuss bestimmen lassen wollen.
    Die letzten 3 Monate haben die garnichts gemacht und erst als ich mich dort nochmal gemeldet habe, kam eine Antwort. Ich habe noch keinen rechtskräftigen Bescheid und in der Nachricht heute stand, ich soll erstmal nichts ans Heim zahlen.
    Die Sachbearbeiterin meinte, so einen Fall hätten sie noch nicht gehabt. Seltsam!
    Den Vertrag habe ich unterschrieben , da Oma leider nicht in der Lage dazu ist.

  • Ich habe noch keinen rechtskräftigen Bescheid


    Welchen Bescheid meinst du?


    Den Vertrag habe ich unterschrieben


    Wenn du nicht mit dem Zusatz "im Auftrag" unterschrieben hast, bist du Vertragspartner des Heimes. Hast du schon eine Rechnung vom Heim erhalten?

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  • dass sie den Hauswert zum Zeitpunkt der Überschreibung via Gutachterausschuss bestimmen lassen wollen


    Sie könnten sogar vom heutigen Wert aus gehen.
    Abziehen müsste man, was du an Wertverbesserung hinein gesteckt hast.
    Abziehen müsste man deine Gegenleistungen, die du für deine Pflege erbracht hast.

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  • Einen Bescheid vom Amt.
    Habe nur einen Brief bekommen worin stand, dass die beabsichtigen den Antrag abzulehnen. Auf meine Stellungnahme dazu, kam 3 Monate nichts.
    Auf Rückfrage kam, dass sie das Ganze an die Rechtsabteilung gegeben haben, da niemand so wirklich weiß, was zu tun ist.
    Den Vertrag habe ich i.A. als Betreuerin unterschrieben. Rechnung ist schon gekommen, aber bis dato hatte Oma noch Ersparnisse. Ab jetzt fehlen monatlich die 300€. Laut Amt soll ich aber nichts bezahlen, bis die eine Entscheidung getroffen haben.

  • Es ist also fast ein Jahr vergangen, seit der letzten Begutachtung, richtig?
    Pflegegrad 4 ist natürlich schon eine "Hausnummer", die Pflegekasse zahlt dann 1775€ ans Heim.
    Dazu dann noch die verwertbaren Einkünfte deiner Oma (vermutlich Rente) und die Differenz zu den Heimkosten müssten dann die 300€ sein.
    Hat denn das Heim bisher auf die 300€ verzichtet?
    Wie hat sich der Gesundheitszustand deiner Oma entwickelt?
    Besteht die Chance auf Pflegestufe 5?
    Regelst du die Zahlung des Eigenanteils ans Heim für deine Oma?


    LG frase

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Wichtig wäre zunächst einmal, dass die Großmutter (bzw. du in Vertretung) einen positiven Bescheid über die Übernahme der Heimkosten erhält. Wenn nicht, dann gehe so vor wie ich oben beschrieben habe. Frist setzen, RA einschalten bzgl. einer Untätigkeitsklage. Das kostet nichts.


    Das Heim kann Deine Großmutter nicht auf die Straße setzen.
    Du brauchst zunächst nicht zahlen. Das hast du ja sogar schriftlich vom SA.
    Allerdings kann es Stress machen, wenn dauernd Mahnungen vom Heim ein gehen.
    Wenn du im Heim angesprochen wirst, dann zeig ihnen das Schreiben vom SA.


    Deine Aufgabe müsste jetzt sein, akribisch genau aufzulisten, welche Leistungen du für deine Großmutter in den letzten Jahren erbracht hast und das in EUR zu bewerten. Was hätten solche Leistungen gekostet, wenn ein Pflegedienst sie erbracht hätte.


    Diese Leistungen müssen gegen gerechnet werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo :)
    Hier mal ein aktueller Stand:
    Nachdem das Sozialamt 3 Monate untätig war und Omas Antrag garnicht bearbeitet hat, kam ja am 11.01. eine Mail in der stand, dass das Sozialamt beim Katasteramt einen Antrag auf rückwirkende Wertermittlung des Gebäudes gestellt hat.
    Das Sozialamt will sich schriftlich melden, wenn es Rückmeldung vom Katasteramt bekommen hat.


    Heute habe ich dann mal beim Katasteramt angerufen. Dort ist noch gar kein Antrag eingegangen.


    Mir wurde von mehreren Seiten zu einer Fachaufsichtsbeschwerde geraten.


    Es bleibt nach wie vor spannend!