Kindesunterhalt bei Volljahrigkeit

  • Moin


    Kind 19 Jahre , kann keine Ausbilldung machen wegen einer Lernbehinderung.
    Das Kind ist bei der Mutter gemeldet , ist aber immer bei seiner Freundin zu Hause.
    Hat 3 Arbeitssetellen verloren.Ist bei seiner Mutter durchgedreht mit Sachbeschädigung.
    Eltern leben getrennt, Mutter hat kein Job, Vater Arbeitet.
    Wer mus Unterhalt zahlen?Hat er anspruch auf Harz 4?


    MFG

  • Hallo wunok,


    Wird das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit beraten?


    Unterhalt steht dem Kind nur zu, wenn es in Schule/Ausbildung ist.


    Einen eigenen ALGII-Anspruch hat man i.d.R. erst mit 25 Jahren.


    Ausnahme, man kann nachweisen dass das zusammenleben mit einem Elternteil "unmöglich" ist.


    Das Kind wäre somit in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich komme immer ins Grübeln, wenn ein Mensch (hier das Kind) eigentlich woanders lebt, aber noch in einer ALG II Gemeinschaft gemeldet ist. Wie ist denn im Augenblick genau das finanzielle Konstrukt? Was zahlt der Vater an wen? Abgesehen davon, niemand, wirklich niemand muss Gewalt in seiner Wohnung dulden, weder gegen Sachen noch gegen Menschen. Ich gehe mal davon aus, dass der Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob er jetzt ALG II bekommen wird oder aber Leistungen nach dem SGB XII, das muss in den Ämtern abgekärt werden. Jedenfalls ist der Vater m.E. erst einmal raus.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Timekeeper,


    Das Kind befindet sich nicht in einer ALG 2 Gemeinschaft, ich bin der Stiefvater und bin mit seiner Mutter Verheiratet, sprich bis vor 4 Monaten habe ich alles bezahlt( Für meine Frau und meinem Stiefsohn)Da er aber jetzt nicht mehr bei uns Wohnen kann, wegen häuslicher Gewalt von Ihm aus.


    Alsohabe ich es richtig verstanden, das er sich Arbeit suchen mus und kein Anspruch mehr auf Unterhalt von Mutter oder Vater b.z.w vom Staat hat


    Lg Wunok

  • Hallo,


    ja wenn er nicht in Schule/Ausbildung ist steht ihm kein Unterhalt zu.


    Achtung! er muss sich bei der AfA als ausbildungssuchend melden, sonst kann das Kindergeld zurückgefordert werden.


    edy

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