Unterhalt berechnung jobcenter

  • Hallo. vielleicht kann mir jemand ein rat geben.
    meine ex bezieht h4.
    das Jobcenter berechnet den unter halt für mein Sohn. was ich auch zahle, kein Thema.


    bei der letzten Aufforderung vom Jobcenter Februar 2018 um Offenlegung meines Einkommen zur neuberechnug des Unterhalts.
    ich habe alles Fristgerecht eingereicht.
    und weiter ganz normal Unterhalt gezahlt und nix mehr vom Jobcenter gehört meine ex auch nicht.
    jetzt nach 10 Monaten ist ein schreiben gekommen, wo drin steht was ich an Unterhalt zahlen soll und zahlen hätte sollen, und das ich mit gut 1000eu beim Jobcenter in der Kreide stehe.
    ist das rechtens das die solange für die Berechnung brauchen und das jetzt eine fette Nachzahlung habe
    danke für jede Antwort.

  • Tach,


    rückwirkend kannst du bis zu dem Tag der Auskunftsforderung für den zu leistenden Unterhalt in Anspruch genommen werden. Das ist rechtens. Du hättest dich ja ggf. auch früher und selber mal nach dem Stand der Dinge erkundigen können. Im Zweifelsfall legt man etwas Geld an die Seite, damit man nicht von einer dicken Nachzahlung erschlagen wird. Allerdings heißt das auch nicht, daß die Berechnung vom Jobcenter so richtig ist. Die rechnen auch gerne so, wie es für sie günstig ist. Die Berechnung solltest du ggf. von fachkundigen Leuten prüfen lassen. Und natürlich der Berechnung widersprechen, wenn man versucht, dich über den Tisch zu ziehen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, bzw. das Jobcenter bei seiner Forderung bleibt, kann es gut sein, daß du auf den höheren Unterhalt verklagt wirst. Spätestens dann solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Hallo Daddy,


    wie hoch ist dein mtl. Nettoeinkommen?


    Wie weit der Weg zur Arbeitsstätte?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    das Jobcenter könnte sich nach der aktuellen Rechtsprechung sogar noch etwas mehr Zeit lassen.
    Wichtig ist, dass du die Berechnung überprüfst ob alle deine Unterlagen berücksichtigt wurden und wenn nicht warum. Widersprechen kannst du der Berechnung nur in dem du dem Jobcenter mitteilst warum du nicht mit der Berechnung einverstanden bist. Ein Widerspruch wie im Verwaltungsrecht mit Widerspruchsverfahren gibt es in dem Fall nicht. Um keine Mahngebühren zu verursachen solltest du dich auch schnell melden wenn du damit nicht einverstanden bist. Es muss ja einen Grund geben warum das Jobcenter einen abweichenenden Unterhaltsbetrag errrechnet hat.
    Wenn du möchtest kannst du den Fall hier mal schildern vielleicht kann ich oder ein anderer dir ja weiterhelfen?


    @timekeeper Es könnte auch von beiden Behörden eine Berechnung geben (auch mit unterschiedlichen Ergebnissen). Wenn Hartz4 bezogen wurde und UVG.


    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


    Die Antworten können nicht als rechtsverbindlich angesehen werden.

  • Hallo sabse,


    Jeder muss von etwas leben können.


    Festgelegt ist der Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle ( als Richtlinie).


    Wer weniger als 1080€ bereinigtes Einkommen hat,muss keinen Unterhalt zahlen.


    Das geschieht natürlich nicht automatisch, es ist noch einiges mehr zu beachten (würde aber hgier zu weit führen)


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)