Fragen Warmmiete, Nebenkostennachzahlung, Kredit vor RWA

  • Hallo,


    wie wird das handgehabt bei der Berechnung von Elternunterhalt:

    • - Wir sind bei der Warmmiete knapp unter den 860 € zahlen aber jährlich ca. 450 € Nebenkosten nach, das wären montalich ja auch nochmals knapp 40,00 €! Werden diese anerkannt oder macht es Sinn die Nebenkosten monatlich zu erhöhen
    • - Strom wird direkt bei den Stadtwerke bezogen, werden diese Nebenkosten zur Kaltmiete dazugerechnet?
    • - ist Elternunterhalt steuerlich absetzbar
    • - Wir haben vor RWA ein neues Auto für mich bestellt und wollen/müssen dieses finanzieren (Lieferung Februar/März). Mein Mann fährt einen Firmenwagen, ich werde den Kredit nicht bekommen, wird der Kredit anerkannt, wenn mein Mann (UHP) diesen aufnimmt?

    Danke schon mal für die Antworten!

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    3 Mal editiert, zuletzt von awi ()