indirekte Ehegattenhaftung umgehen

  • Hallo verheiratete EU-Zahler.


    ich würde gerne mal einen Erfahrungsaustausch zur Umgehung der indirekten Ehegattenhaftung starten:
    In einem anderen Trade hatte awi folgendes Beispiel gebracht:


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 3000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 759 EUR


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 5000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 982 EUR


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 1000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 314 EUR


    Getrennt lebend:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 600 EUR


    Es ist also ein Rechenspiel unter der Voraussetzung der "getrennt Lebend Option"!


    Zur Zeit gehe ich ganau diesen Weg und habe dem SHT nur meine Finanzdaten übermittelt. Alle Infos zu meiner Frau habe ich konsequent geschwärzt, auch Steuerbescheid.
    Daraufhin hat der SHT versucht, meine Frau persönlich anzuschreiben, ohne bekannten Vornamen.
    Der Brief landete in der Tonne, formelle Zustellung ist ja so nicht möglich.
    Wir haben schon immer getrennte Konten, auch Spar- und Aktiendepots sind separiert.


    Die erste Berechnung des Amtes war trotzdem niederschmetternd.
    Alle meine Verbindlichkeiten wurden nur zur Hälfte berücksichtigt, obwohl aus den Kontoauszügen die alleinige Belastung erkannbar war.
    Mein Nettoeinkommen ist zwar höher als das meiner Frau aber durch ihren geringeren Selbstbahalt würde sich das fast ausgleichen.
    Ich vermute, wenn die Sache dann vor den Sozialgericht landet, habe ich schlechte Karten mit dieser Starategie.


    LG frase

  • Moin!


    Da dürftest du vermutlich nur das Verfahren etwas herauszögern und für die Sachbearbeiter etwas anstrengender machen.
    Die indirekte Schwiegerkindhaftung ist nunmal leider da. Das Sozialamt muss sich nur mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen und hat den Vornamen deiner Frau.


    Wenn du dich stur stellst, kann das Amt sich auch stur stellen und nimmt einfach ein fiktives Einkommen deiner Frau an oder behandelt dich in der Berechnung als Single. Ich habe auch schon erelebt, dass Steuerberater herangezogen worden sind und anhand Einkommen des Pflichtigen und den Steuer-Nachzahlungen versucht haben rückwärts zu rechnen.


    Bleib konsequent und gib nur deine Daten raus. Den Rest müssen sie sich selber bei deiner Frau holen.


    LG Ingwer

  • Hallo frase,




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    meine Frau weigerte sich ihre finanziellen Angaben zu machen (ein typisches Schwiegertochter/Schwiegermutter - Verhältnis).
    Daher hat das Amt nur von meinen Angaben den EU berechnet.
    Hab das leider nur als Pdf und bekomme das hier nicht eingestellt!
    Wie geht ein Dateianhang?
    Würde es dir auch per Mail schicken!


    LG frase

  • Wie geht ein Dateianhang?


    Antworten >> Erweiterte Antwort >> Dateianhänge

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Dann hier die Berechnung im Anhang:


    Unverständlich ist für mich die Berechnung der Unterkunftskosten/Hauslasten.
    Das Haus ist frei von Schuldlasten. Ich vermute, das der Sachbearbeiter den Kredit für unsere vermietete Immobilie hier aber in Ansatz gebracht hat!
    Den Autokredit (550€) hat man bisher nicht anerkannt. Natürlich 1 Jahr vor RWA aufgenommen.
    Die Steuererstettung entspricht genau der Hälfte des Bescheides.
    Die Sache mit den Verlussten hab ich noch nicht gewusst und daher in meiner Antwort an das Amt nicht angeführt.
    Das SA zahlt 1085€ Sozialhilfe, aufgeteilt in 970€ "Weitere Hilfen" und 115€ "Notewendiger Lebensunterhalt in Einrichtung" und 125€ Grundsicherung. Den Rest die Pflegekasse (Pflegegrad 3) und der Eigenanteil von der Rente meiner Mutter, macht dann 3020€ Gesamtkosten für ein normales Heim in Berlin.


    LG frase

  • Unverständlich ist für mich die Berechnung der Unterkunftskosten/Hauslasten.


    Für mich auch.
    Da hilft nur eines: Nachfragen


    Zunächst mal zur Kontrolle:


    Fahrtkosten: Hast du eine einfache Entfernung von 63 km angegeben??
    Zusätzliche Altersvorsorge: Dein Bruttoeinkommen ist 71712 EUR??
    Entfernung zum Pflegeheim = 63 km??


    Einkommen aus Vermietung und Verpachtung:
    Ist das die Nettomiete aus dem Steuerbescheid Zeile 23?
    Gehört Euch die vermietete Wohnung zu je 1/2 und sind das jeweils die halben Beträge?


    Ist das Einkommen, Steuererstattung, Gratifikation usw. gleich bleibend oder erwartest du in Zukunft Änderungen?


    Autokredit muss anerkannt werden, wenn er vor der RWA aufgenommen wurde oder hattest du schon vorher Kenntnis von der bevorstehenden Bedürftigkeit des Elternteils?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    Fahrtkosten stimmt,
    Zusätzliche Altersvorsorge stimmt fast, hatte knapp 70tsd. Brutto,
    Entfernung Heim 25 km,


    Nettomiete ist aus dem Mietvertrag, da der Steurbescheid für 2017 noch nicht da war (zum Glück für mich)
    Mietobjekt gehört uns zur Hälfte und ist auch die Hälfte der Miete (Vermietung an unsere Kinder) Vermietung begann erst in 2017. (Nachtigall ick hör dir trapsen ;) )
    Es werden sich zukünftig deutlich höhere Steurerstattungen aus diesen Verlussten ergeben. In 2017 waren es nur für mich schon ca. -7.500€ (mehr als das Doppelte von 2016)
    Gratifikation ist ein Witz, da hat das Amt Bruttoweihnachtsgeld berechnet, ist schon angemahnt worden.
    Es werden sich durch tarifliche Anpassungen steigende Einkünfte ergeben, bis ich in den Ruhestand versetzt werde.
    Natürlich habe ich nicht mit der Heimunterbringung meiner Mutter rechnen müssen. Sie hat ohne Probleme bis Sommer/2017 in ihre Wohnung ohne jegliche Hilfe gelebt.
    Dann durch Gehirnblutungen Epilepsie und, und, und...
    Hätte ich Sie nicht 2/18 ins Heim gegeben, wäre sie jämmerlich eingegangen (ambulante Pflege einfach eine Katastrophe)
    Ich denke schon, dass ich zu den Besserverdienenden zähle und da es meiner Mutter gut geht, bin ich auch bereit meinen Beitrag zu leisten.
    761€ fand ich dann aber doch unangemessen, da fühle ich mich in meiner derzeitigen Lebensführung eingeschränkt!


    LG frase

  • Ich habe auch schon erelebt, dass Steuerberater herangezogen worden...


    Da müssen Sie schon eine Abfrage beim Finanzamt starten, bin mein eigener Steuerberater :D


    Ich habe ja die Auskunft nicht verweigert, meine Frau hat mir die Informationen vorenthalten und es mir verboten ihre Daten weiterzuleiten und dann selber keine Auskunft erteilt.
    Wir sind das zweite mal verheiratet und haben wirklich alle Konten getrennt, das war eine Konsequenz aus der letzten Scheidung ;)
    Das habe ich dem Amt auch so mitgeteilt.


    Es geht ja hier um mögliche Strategien. Du kannst ja deine Steuererklärung auch getrennt veranlagen, dann gibt es oft etwas weniger Erstattung in Summe.
    Das hängt dann aber auch stark von den Einkünften der Eheleute ab. Das werde ich für 2018 für uns durchrechnen.


    Ich habe wegen verschiedener Dinge auch noch einen Steuerfreibetrag, der mein monatliches Netto steigert.
    Scheint erstmal blöd zu sein, aber alles was personenbezogen ist, würde spätestens im Bescheid auftauchen und dann angegriffen werden.
    Hier treffen einfach zwei Welten aufeinander. Ich erwarte Steuerbescheidkorrekturen durch neue Festsetzungen von Gewerbebetrieben. Das dauert manchmal 15 Jahre!!!
    Da kannst du nichts machen, geht alles von Amtswegen und du hast plötzlich eine Nachzahlung zu leisten;(
    Hierzu muss ich mich auch erstmal "schlaumachen", wie das bei der EU-Berechnung berücksichtigt wird.
    Es sollte das Zu- und Abflussprinzip der letzten 12 Monate gelten oder irre ich mich da?
    Bekommst du Kohle greifen Sie zu und der EU steigt. Wird ein Bescheid zu deinen ungunsten geändert, zahlst du an die Finanzkasse zurück.
    Den EU-bekommst du aber nicht zurück, der auf dem alten Bescheid beruht. Was für ein IRRSINN.X/


    LG frase

  • Entfernung Heim 25 km


    Klar, das war auch meine annahme.
    Habe aus Versehen die 63km aus Fahrtkosten zum Arbeitsplatz noch mal eingetragen.


    Ich nehme an, Du wohnst in einer eigenen Immobilie.
    Ich vermisse in der Berechnung den Wohnvorteil.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Richtig angenommen und du meinst sicher den "Wohnnachteil" um den EU noch weiter erhöhen zu können.
    Das hatte ich oben schon bemerkt, das Amt hat vermutlich den Immokredit für das vermietete Objekt als Hauslast angerechnet.
    Das schließe ich aus dem Zusammenhang mit der hälftigen Kreditrate für zzgl. Nebenkosten.
    Was soll aber das hin und her mit Mietwert und verbleibende Unterkunftskosten?
    Keine Ahnung ob das jetzt günstiger ist.
    Es wurden ja auch keinerlei Rücklagenbildungsargumente anerkannt.
    Weder Ansparung für Autoschlussrate (13tsd. in 12/19) noch für die Immobilien, usw.
    Ich warte auf die nächste Berechnung, dann werde ich wohl mit meiner Anwältin einen Vergleich vorschlagen.
    Dazu wäre noch mal wichtig, welche Rücklagen für die Immobilien durchsetzbar sind!
    Beide Haüser haben 120qm, eins Bj. 1998, das andere Bj. 2016.


    LG frase

  • Mal ein Gedankenspiel zu meiner Überschrift.


    Was bedeutet "dauernd getrennt lebend" und wie kann man das dem Amt glaubhaft machen?
    Ist es unumgänlich den Scheidungsantrag zu stellen oder reicht die Auskunft eines Anwalts über diesen Zustand?
    Was wäre, wenn man Trennungsunterhalt an seinen "noch Ehepartner" zahlen müsste?
    Geht das vom Gesamteinkommen ab oder muss das aus dem Selbstbehalt bezahlt werden?
    Geht Trennungsunterhalt dem Elternunterhalt vor?


    LG frase

  • Hallo,
    meine Schwiegermutter ist seit 6Jahren wegen einer sehr langsam fortschreitenden Demenz (2006 diagnostiziert ) im Pflegeheim. Wir haben 3mal Auskunft gegeben. Bisher nicht leistungsfähig wegen der Kinder, die sich in der Ausbildung befinden. Bei der nächsten Überprüfung werden unsere Kinder ihre Ausbildung beendet haben. Mein Mann wird dann leistungsfähig durch mein Einkommen. Das sehe ich nicht ein. Ich werde mich offiziell ummelden in meine vermietete Eigentumswohnung. Bin dann also getrennt lebend. Komme aus einer Arbeiterfamilie und bin stolz, es soweit gebracht zu haben.
    Ich werde so den Schwiegerelternunterhalt umgehen.

  • Hallo,


    Achtung! bei "getrennt leben" muss evtl. die Steuerklasse geändert werden?


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo Schwiegertochter,


    Ich werde mich offiziell ummelden in meine vermietete Eigentumswohnung.


    und

    Bis dahin habe ich mich wieder umgemeldet


    Bedenke bitte den § 263 StGB


    Zitat

    § 263 StGB
    Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
    , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.

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  • Danke awi, das ist ein wichtiger Hinweis :thumbup:


    Geht Trennungsunterhalt dem Elternunterhalt vor?


    Dazu habe ich folgende Antwort gefunden. Unterhalt wird nach §1609 BGB geregelt.
    Wenn ich das dort richtig verstehhe, geht Trennungsunterhalt vor Elternunterhalt und wird von Einkommen abgezogen.


    Jetzt mal zu dem (versuchten) Betrug!


    Es ist doch wohl unstrittig, dass durch die indirekte Schwiegerhindhaftung die Beziehung zwischen den Eheleuten einer gehörigen Kraftprobe ausgesetzt wird.
    Wer kann dann einen Betrug nachweisen, wenn sich aus genau diesem Grund, die Eheleute streiten und sich erstmal trennen. Ist es nicht das Recht jedes Einzelnen sich da eine Auszeit zu nehmen.
    Kann ja sein, wenn das dann alles mal vorbei ist, dass man wider zueinander findet. 8)


    Ob es eine gute Idee ist, in eine vermietete Eigentumswohnung (mit) einzuziehen halte ich aber auch für diskutabel.
    Man braucht ja zur Trennung nichtmal die Wohnung/das Haus zu verlassen.


    LG frase

  • Danke awi für deine immer realistischen und neutralen Beiträge. Holen Sie uns immer in die Realität zurück!


    Aber ganz ehrlich - wenn ich bedenke dass ich meinen Mann seit 30 Jahren auf einen Weg begleite der allein schon durch seine Erziehung so steinig war dass ich oft nicht wusste ob meine Liebe ausreicht, verstehe ich jeden der als Schwiegerkind auf stur stellt. In manchen Sekunden habe ich mir auch schon überlegt mich zu trennen wenn mein Mann tatsächlich zahlen muss.


    .....dann wäre er auch schlechter gestellt wie vor dem EU - das soll ja eigentlich nicht sein, oder!?

  • Hallo,


    ich denke man sollte auf die Korrektheit aufmerksam machen. Jeder kann dann entscheiden wie er


    es handhabt.


    Ich schrieb weiter oben von Trennung, wenn man getrennt wohnt ( in zwei verschiedenen Wohnungen) ist man im Sinne des Familienrechts noch nicht "getrennt lebend".


    edy

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  • Hallo



    Wenn du Trennungsunterhalt zahlst, wird dein Ehegatten-Splittingsvorteil wegfallen.


    edy

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