Diverse Fragen - Elternzeit, Ehemann, Vermögen und Erspartes

  • Hallo


    ich habe heute einen Brief mit der Bitte um Offenlegung meiner und meines Ehemannes Finanzen erhalten, da meine Mutter Sozialhilfe beantragt hat.
    Der ausgezahlte Betrag an meine Mutter beträgt ca. 1100 € - falls das relevant sein sollte und ich habe eine Schwester.


    Normalerweise arbeite ich halbtags in einer sozialen Einrichtung - seit Mitte letzten Jahres beziehe ich Elterngeld (im ersten halben Jahr 600 €, seit Kurzem nur noch 300 €) für mein Kind.
    Das Kindergeld wird auf das Konto meines Mannes überwiesen (falls das relevant sein sollte - wie muss das angegeben werden?)
    Ich habe ca. 4000 € gespart.


    Mein Mann verdient aufgrund der Änderung der Steuerklasse nun ziemlich genau 3000 €, hat sich aber (schon vor der Eheschließung) ca. 40.000 € erspart, was wir dieses Jahr für einen Hausbau nutzen wollen.


    Ich bin ganz aufgelöst und brauche nun Unterstützung um beim Ausfüllen dieses Formulars keinen Fehler zu machen.
    Da mir diese Thematik völlig neu ist, hab ich mich etwas im Internet eingelesen doch mir fehlen noch einige Informationen.


    Ich habe gelesen, dass mein Mann grundsätzlich nicht Unterhaltspflichtig für meine Mutter ist sondern nur über den Umweg über mich (falls ich Hausfrau wäre).
    Wie ist die Sachlage in meinem Falls?


    Auf den Deckelbetrag von 1800 € verstehe ich nicht ganz. Ich bin weit darunter - bedeutet dies, dass ich nichts zahlen muss?


    Wie muss das Kindergeld in dem Antrag angegeben werden?
    Muss mein Mann sämtliche Finanzen angeben? Falls ja, ist es relevant, welches Vermögen bereits vor der Eheschließung bestand und welches neu hinzu kam?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Gerne auch mit Links zu ähnlichen Sachlagen.


    Vielen Dank

  • Hallo xenia90,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Ich habe mir den von dir bereitgestellten Link aufmerksam durchgelesen und bin nun noch etwas schlauer.
    Ein paar Fragen sind noch aufgetreten:
    1. Berechnet der Beamte die Höhe des Unterhalts für unser Kind selbstständig, oder muss ich die irgendwo angeben? Wenn ja, wie hoch ist diese?
    2. Höhe der Altersvorsorge:
    Hier wird es etwas knifflig. Mein Ehemann spart sich, wie schon oben erwähnt, so viel wie möglich für ein hoffentlich bald entstehendes Haus.
    Fällt das nicht auch darunter - zumindest teilweise?
    3. Die Spalten für Einnahmen und Ausgaben sind nur monatlich. Wie soll ich damit umgehen? Mein Mann bekommt z. B. einmal jährlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Andererseits werden manche Versicherungsbeiträge nur jährlich abgebucht. Soll ich das umrechnen?
    4. Wie ist die Höhe der berufsbedingten Ausgaben zu berechnen? Hierfür gibt es nur einen Punkt mit der Entfernung zur Arbeitsstätte.


    Ich möchte nur sicher gehen, dass wir (was höchstwahrscheinlich auch der Fall ist) unter diesen Betrag kommen.


    Vielen Dank für die Hilfe!!

  • Hallo xenia90,



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen