Versorgungsausgleich

  • Hallo,


    ich möchte mich von meiner Frau trennen und dies einvernehmlich, wobei aber der Versorgungsausgleich ein Problem sein kann.
    Mein Einkommen ist deutlich höher als das von meiner Frau und diese hat sich um die Kindererziehung in den ersten 7 Jahren gekümmert.
    Aus diesen beiden Gründen verfügt Sie über eine deutlich geringen Rentenanspruch.


    Wie kann man diesen Anspruch, vor allem ggü. dem Gericht darstellen, das ich keinen Anspruch leisten muss, da meine Frau seit mehreren Jahren mit einem sehr reichen Mann zusammen lebt und diverse Schulden mir ggü. hat.


    Ich würde auf Kindesunterhalt und die Schulden verzichten, um keine Einbussen bei der Rente hinzunehmen!


    Wie sollte man dies im EINVERNHEMEN lösen?


    Was passiert, wenn das Gericht trotzdem die Renten aufteilt und der andere Partner vor Renteneintritt verstirbt?


    Danke

  • Hallo Andi,


    Die Frau bekommt für die Kindeserziehung sowieso für drei Jahre Rentenpunkte gut geschrieben,davon profitierst du auch.
    Ich würde erst mal klären ob du deine Schulden von ihr bekommen kannst.


    Deine Frau müsste freiwillig auf den Ausgleich verzichten.


    edy

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  • Hi,


    bei einer so langen Ehe ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich praktisch nicht durchführbar. Würde zumindest in meinem Gerichtssprengel kein Gericht genehmigen. Außerdem kannst du nicht auf Kindesunterhalt verzichten, es geht da um Ansprüche der Kinder, nicht um deine Ansprüche.


    Sollte der vom Versorgungsausgleich begünstigte Expartner vor Erreichen des REntenaltrs oder aber binnen der ersten drei Jahre nach Beginn einer Rentenzahlung sterben, so wird auf Antrag der übertragene Anteil der Rente zurück übertragen. Man wird dann von der Rentenkasse angeschrieben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Andy,


    da müsstest du dich mal mit dem Thema Rentenpunkte auseinandersetzen.


    Dir stehen von den Rentenpunkten die deine Frau in der Ehe erworben hat,die Hälfte zu.


    Evtl. bekommt sie noch Punkte für Kindeserziehungszeiten?


    edy

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  • Hi,


    zum einen werden die Punkte ausgerechnet, das ist ein spezielles Programm, das geht nicht so einfach mit Konto öffnen und ablesen. Abgesehen davon können ja auch noch ungeklärte Zeiten da sein, die der Klärung bedürfen. Und, wir haben auch noch so etwas wie Datenschutz. Du kannst von Dritten schon mal gar nicht ermitteln, wie die Rentenanwartschaften aussehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    danke für die Infos. Wieso kann man sich nicht im Vorfeld an die Rentenversicherungsanstalt wenden, um die Verhandlungsmasse zu ermitteln?
    Habe dies telef. und schriftlich versucht ohne Erfolg!


    Weitere Frage, wenn man sich vor 5 Jahren getrennt hat und sich jetzt erst scheiden läßt, wird der Rentenausgleich zum Scheidungstermin oder Trennungstermin vollzogen?


    Danke

  • Hallo ,


    Weitere Frage, wenn man sich vor 5 Jahren getrennt hat und sich jetzt erst scheiden läßt, wird der Rentenausgleich zum Scheidungstermin oder Trennungstermin vollzogen?



    Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG. Danach gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Für die Ermittlung des Stichtags ist daher die Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend.


    Du kannst aber doch mal in eine Rentenberatungsstelle gehen.


    edy

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