Fragen bzgl. geplanter Heirat und Immobilienkauf

  • Hallo,


    da ich hier schon einige Informationen zu Fallstricken des Elternunterhalts finden konnte, hoffe ich auf hilfreiche Antworten zu meiner persönlichen Situation.


    Seit ich 17 Jahre alt war, wurde ich regelmäßig vom Sozialamt aufgerufen, meine Finanzen offen zu legen, da meine Mutter (47) Sozialhilfe bezieht. Inzwischen bin ich 26 und komme gehaltstechnisch trotz aller Abzüge für Altersvorsorge, Fahrtkosten u.ä. langsam an die Grenze des Selbstbehalts.


    Ich weiß aktuell nicht, welche Art von Leistung genau meine Mutter bezieht. In einem Pflegeheim wohnt sie meines Wissens nicht, aber selbst da bin ich unsicher. Seit ich drei Jahre alt war, lebe ich nicht mehr bei ihr und es bestand nur vorübergehend sporadischer Kontakt. Laut der Anwältin, bei der ich vor zwei Jahren bzgl. des Themas war, besteht in meinem Fall aber höchstwahrscheinlich kein Anspruch auf die Härtefallregelung.


    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:


    Ursprünglich wollten mein Freund und ich nächstes Jahr heiraten. Da er mehr verdient als ich, ist das aus finanzieller Sicht aber ein Schuss ins eigene Bein, korrekt?


    Abgesehen von der Hochzeit wollten wir in wenigen Jahren eine Eigentumswohnung kaufen. Gibt es dabei nach euren Erfahrungen etwas zu beachten? Soweit ich weiß, darf ich den Kredit nicht zur Bereinigung meines Einkommens heranziehen, da mir meine Unterhaltspflicht bereits vorher bekannt war. Die 5 Prozent für die Altersvorsorge sind bereits anderweitig ausgeschöpft.


    Vielen Dank schon mal!
    Teleria

  • Hallo Teleria,


    willkomen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    vielen Dank für das Willkommen und deine schnelle Antwort! :)


    Eine RWA habe ich aktuell nicht erhalten. Da ich eine solche aber alle 2 - 3 Jahre erhalte, gehe ich davon aus, innerhalb der nächsten Monate eine zu bekommen und möchte mich diesmal besser vorbereiten.


    Meine Anwältin riet mir ebenfalls, Auskunft über die Verhältnisse meiner Mutter beim SHT zu erfragen. Dies sollte ich aber erst tun, sobald ich ein neues Schreiben erhalte, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Die Härtefallregelung wurde größtenteils ausgeschlossen, da meiner Mutter ein paar Jahre später eine psychische Krankheit diagnostiziert wurde. Ich solle aber dennoch versuchen, mithilfe von Zeugenaussagen eine Minderung zu erwirken. Es ist geplant, dass ich mir hier noch eine zweite Meinung bei einem anderen Rechtsanwalt einhole.


    Bzgl. der Heirat sind wir recht pragmatisch - wenn es wirklich solche finanzielle Nachteile mit sich bringt, lassen wir es bleiben. In dem Fall würde es aber auch nichts bringen, wenn mein Freund sich für die ETW hoch verschuldet, oder?


    Viele Grüße
    Teleria

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Teleria,


    nach meinen Informationen (auch meiner RA) kann dir das SA auch nach RWA den Kauf einer Wohnung und die Anerkennung der Belastung nicht verwehren.
    Hättet Ihr mit oder ohne Heirat die Wohnung zusammen gekauft oder nur Dein Freund/Mann alleine?
    Wenn ihr beide zu 50/50 die Wohnung kauft und dementsprechende Belastungen 50/50 habt müssten deine 50% auch als Belastungen anerkannt werden.


    @awi
    Kennst Du das auch so?

  • Kennst Du das auch so?


    Dem würde ich nur bedingt zustimmen.
    Verwehren können sie nichts, das ist richtig, aber nach der RWA bei der UHP die Belastung in voller Höhe anerkennen werden sie bestimmt nicht.
    Schulden des UHP werden nur dann anerkannt, wenn sie vor der RWA bereits bestanden.
    Die RWA liegt aber schon vor. Neue Schulden werden sicher nicht anerkannt.


    Bei Teleria müsste man die Tilgungsbelastung bis zur Höhe der möglichen Altersvorsorge anerkennen, aber sie schreibt


    Die 5 Prozent für die Altersvorsorge sind bereits anderweitig ausgeschöpft.


    Ich wäre diesbezüglich vorsichtig und würde das nicht heraus fordern.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi, hallo Melkkuh,


    danke für eure Antworten! Es hilft wirklich sehr, sich mit Leuten auszutauschen, die sich viel mit dem Thema beschäftigt haben. Die meisten Menschen aus meinem Umfeld wussten nicht einmal, dass es den Elternunterhalt gibt.


    Grundsätzlich wollen wir die Wohnung zusammen kaufen, werden uns aber noch genauer informieren, welche Konstellation für uns am besten ist. Mein Wissensstand in der Hinsicht entspricht der von awi - ich darf einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen, darf diesen aber nicht als Abzug für das bereinigte Einkommen verwenden. Tatsächlich hat das aber auch noch ein wenig Zeit.


    Für jetzt ist es erst einmal das Wichtigste, Klarheit bzgl. der eventuellen Zahlungen zu schaffen. Dafür finde ich den Ansatz, mit den jeweiligen Auskünften parallel zu fahren, sehr zielführend. Vielen Dank, awi!


    Viele Grüße
    Teleria

  • Ursprünglich wollten mein Freund und ich nächstes Jahr heiraten. Da er mehr verdient als ich, ist das aus finanzieller Sicht aber ein Schuss ins eigene Bein, korrekt?
    Ja.


    Je nach Einkommen des Freundes könnte das mehr oder weniger ausmachen.


    Das folgende Zahlenbeispiel zeigt es:


    Nicht verheiratet, getrennt lebend:
    Bereiniges Einkommen des UHP: 3000 EUR
    Leistungsfähigkeit: 600 EUR


    Nicht verheiratet, zusammen lebend, gemeinsamer Haushalt, der Freund gibt keine Auskunft
    Bereiniges Einkommen des UHP: 3000 EUR
    Leistungsfähigkeit: 660 EUR
    Auf Grund der Haushaltsersparnis erhöht sich die Leistungsfähigkeit um 10%, das sind 60 EUR.


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen des UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen des Ehegatten: 5000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 982 EUR

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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