Autokredit nicht anerkannt

  • Hallo,


    mit folgender Begründung wurde der Autokredit nicht anerkannt.


    " Für Fahrtkosten gilt, dass die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges nach den Sätzen des $ 5 Abs. 2 Nr. 2
    JEVG angesetzt werden können. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Die in der Kilometerpauschale enthaltenen Anschaffungskosten für PKW können nicht zusätzlich als Kreditkosten zur
    Finanzierung vom eiinzusetzenden Einkommen abgesetz werden. In dieserm Kilometergeld sind sämtliche Kosten (Betrieb, Steuer, Versicherung, künftige Anschaffungskosten) enthalten
    ( vgl. BGH NJW-RR 1998,72)."


    Wie kann dem SHT hier geantwortet werden?


    LG frase

  • Welches OLG ist für dich zuständig?
    Wie alt war das Auto, als die RWA kam?
    wie alt ist das Fahrzeug jetzt?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Berlin ist mein OLG.
    Zum Zeitpunkt der RWA war das Auto 14 Monate alt, für 3 Jahre finanziert und mit einer hohen Schlussrate (13tsd.€) kalkuliert.
    Heute ist es daher 26 Monate alt.
    Es wurde daher ja auch meine Rücklagenbildung für die Schlussrate nicht anerkannt (300€) plus Steurerstaung, um auf die Schlussrate zu kommen.
    Das mache ich schon 20 Jahre so und habe daher alle 4-5 Jahre einen Neuwagen gekauft.
    Da soll mal noch einer sagen, es wäre kein Eingriff in die Finanzplanung und eine deutliche Senkung des Lebensstandartes ist nicht angedacht ;(


    LG frase

  • Das Auto war natürlich noch relativ neu.


    Aus den LL des Kammergerichts Berlin


    Zitat

    Bei Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges mit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Damit sind in der Regel Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30km einfach) kann nach unten abgewichen werden.


    Allerdings müsste m.E. ein Ansparen auf die Schlussrate anerkannt werden, da es hier vertragliche Verpflichtungen gibt, die vor der RWA eingegangen wurden.


    Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1603 Leistungsfähigkeit(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren


    Versuchen würde ich es und energisch vertreten.
    Dass du das bisher immer so gemacht hast könnte ein zusätzliches Argument sein.
    Verweis auf die Lebensplanung.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Das Auto war natürlich noch relativ neu.


    Welches Auto meinst du denn?
    Der Wagen, den ich vorher hatte war aus 2011 gewesen, es war ein Euro 5 Diesel, den ich bewusst in Euro 6 Diesel gewechselt habe um der leidigen Fahrverbotshysterie zu entgehen.
    Sind Kreditverpflichtungen, die vor der RWA (hier 14 Monate) eingegangen wurden nicht generell in Anrechnung zu bringen?

    LG frase

  • Sorry, ich hätte schreiben sollen "ist noch relativ neu". Ich wollte aber nur auf die LL des Kammergerichts Berlin hin weisen.


    Die Kreditverpflichtungen sind m.E. anzuerkennen. Das habe ich ja mit Hinweis auf die "vertraglichen Verpflichtungen" und § 1603 BGB klar zum Ausdruck gebracht.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Kann es sein, dass dieses Urteil für Anschaffungen von KFZ nach der RWA gilt?


    Es kann mir doch keiner erklären, das Verbindlichkeiten die vor der RWA eingegangen wurden hier differenziert zu betrachten sind.
    Was wäre, wenn ich ein Motorrad finanziert hätte und mein Auto schon schuldenfrei wäre?


    LG frase

  • Kann es sein, dass dieses Urteil für Anschaffungen von KFZ nach der RWA gilt?
    Welches Urteil meinst du?
    Es kann mir doch keiner erklären, das Verbindlichkeiten die vor der RWA eingegangen wurden hier differenziert zu betrachten sind.
    Verbindlichkeiten, die vor der RWA eingegangen wurden sind in voller Höhe anzuerkennen. Das habe ich doch oben klar zum Ausdruck gebracht.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Kann es sein, dass dieses Urteil für Anschaffungen von KFZ nach der RWA gilt?
    Welches Urteil meinst du?


    Natürlich kein Urteil, du hast ja schon bemerkt, das es aus den LL des Kammergerichtes in Berlin stammt.
    Ich gehe eigentlich auch davon aus, das der Kredit noch anerkannt wird, habe mich halt über die Ablehnung und deren Begründung gewundert.
    Hinsichtlich der hohen Schlussrate hätte das dann zur Folge, dass auch diese durch die Laufzeit geteilt würde und als monatliche Ansparrate anerkannt werden müsste.


    LG frase

  • Hinsichtlich der hohen Schlussrate hätte das dann zur Folge, dass auch diese durch die Laufzeit geteilt würde und als monatliche Ansparrate anerkannt werden müsste.


    So sehe ich es.
    Bestehende Kreditverpflichtungen sind in voller Höhe anzuerkennen.
    Auch die Schlussrate stellt eine Kreditverpflichtung dar.


    Im übrigen gelten immer die Leitlinien des OLG, das für den Wohnsitz des UHP zuständig ist, für dich also das OLG Brandenburg.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Im übrigen gelten immer die Leitlinien des OLG, das für den Wohnsitz des UHP zuständig ist, für dich also das OLG Brandenburg.


    Das ist wirklich mal eine gute Nachricht, denn Berlin hat schon so seine Eigenheiten.
    Allein die bessere Fahrtkostenpauschale machen bei mir schon über 100€ aus.


    LG frase