Kindesunterhalt bei neuem Kind und Schulden

  • Hallo,


    ich habe eine 6-jährige Tochter, die bei der Mutter wohnt, mit der ich bereits seit Jahren nicht mehr zusammen bin. Bisher konnte ich aufgrund von Niedriglohn nie Unterhalt zahlen. Das wird sich jetzt wohl ändern. Nun ist es so, dass ich bald heirate und meine Verlobte im 7.Monat schwanger ist. Obendrein habe ich Altschulden, u.a. aus alten Beziehungen, die ich ebenfalls lange nicht bedienen konnte. Da geht es bald zum Schuldenberater und ggf. in die Privatinsolvenz.


    Wie sieht es in Sachen Unterhalt für mein erstes Kind unter Berücksichtigung meiner Altschulden sowie der Tatsache, dass da ein neues Kind mit meiner Verlobten kommt aus? Ich kenne mich da noch nicht so gut aus, eine erste Hochrechnung (ohne Angabe, dass da ein zweites Kind unterwegs ist und Altschulden vorhanden sind) ergab bei meinem aktuellen Lohn einen monatlichen Unterhalt von 202 €, wobei dann gerade mal noch ein Mindestsatz zum Leben bleiben würde. Das finde ich schon etwas happig, denn ich verdiene nicht mal 1.400 € netto im Monat.


    Vielen lieben Dank für die Hilfe im Voraus.

  • Hallo,


    Der neue Erdenbürger wird natürlich berücksichtigt, d.h. vorhandene Einkommen (bereinigt) über 1080€


    wird auf beide Kinder aufgeteilt.


    edy

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  • Hallo,


    ich versuche mal deine Frage zu beantworten.


    Dein 2. Kind wird natürlich berücksichtigt nach der Geburt. Neben deinen beiden Kindern bist du ja dann auch deiner Verlobten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Egal ob ihr verheiratet seit oder nicht mindestens die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Nach der Hochzeit mit deiner Verlobten sowieso. Da du aber nach deinen Angaben über Einkommen verfügst das nicht ausreicht um den Mindestunterhalt für deine beiden minderjährigen Kinder decken zu können kannst ist das momentan nicht so relevant.


    Da du aber mit deiner Verlobten zusammenlebst besteht die Möglichkeit, abweichend von der Antwort von edy, auf aktuell 972 Euro abzusenken. Heißt man könnte deinen Selbstbehalt der aktuell 1080 Euro beträgt um 10% absenken.


    Inwieweit Schulden anerkannt werden kommt ein wenig drauf an aus was diese Schulden entstanden sind. Bis zum erreichen des Mindestunterhaltes werden da strengere Maßstäbe angesetzt. Kommt immer ein wenig auf den Einzelfall an und wer die Berechnung durchführt.


    Vielleicht sind ja auch noch andere Absetzungsmöglichkeiten bei dir vorhanden Fahrtkosten etc.


    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


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  • Guten Morgen.


    Als ich in Privatinsolvenz war, mußte ich den Kindesunterhalt voll zahlen. Laufende Unterhaltsansprüche haben der Bedienung von Konsumschulden
    immer Vorrang. Das kann aber im Ergebnis dazu führen, daß nach Zahlung des Kindesunterhalts kein Geld mehr für die Insolvenzgläubiger übrig bleibt.
    Die gehen dann eben leer aus. Die Pfändungsfreibeträge sind höher als der Mindestselbstbehalt im Unterhaltsrecht. Ich mußte jedenfalls in der ganzen Zeit
    faktisch nichts an den Insolvenzverwalter abführen.

  • Dein neues Kind wird selbstverständlich berücksichtigt. Kindesunterhalt geht vor dem Unterhalt ggu deiner Verlobten und den Schulden. Bei dir herrscht eine Mangelfallberechnung. Oft hängt es auch vom Gericht ab. In welchem Bezirk liegt bei dir denn die Zuständigkeit?



  • Also der aktuelle Selbsterhalt bei mir sind 1139,99 €. Das zumindest ist die gesetzliche Pfändungsschutzgrenze. Ich habe auch schon davon gehört, dass diese von einem Gericht runtergesetzt werden kann. Fänd ich sehr grenzwertig, denn wir werden zwar die normalen Gelder für das Baby bekommen (Kindergeld, ein Jahr Elterngeld), aber meine Frau ist aktuell arbeitslos, bezieht ALG 1. Damit allein + mein Lohn ist es schon nicht leicht. Wenn ich jetzt Unterhalt zahlen müsste, wäre das ok. Das möchte ich ja auch. Aber wenn ich da aufgrund meiner Frau auf unter 1.000 € Mindesterhalt runtergestuft werde und die mir, ich sag mal bei einem Gehalt von vielleicht 1.350 € netto, dann 300 Euro oder mehr an Unterhalt reindrücken, dann werden wir hier aber übelst auf dem Zahnfleisch gehen. Das könnte im schlimmsten Fall zum Jobverlust führen, denn ich fahre jeden Tag für die Arbeit mehr als 30 Kilometer und wenn ich nach der ganzen Rechnerei nicht mal mehr Geld habe, um ins Auto zu tanken oder überhaupt irgendwie möglichst kostengünstig zur Arbeit zu kommen, ist der Job eben irgendwann wieder weg. Dass aber Vater Staat auf sowas keine Rücksicht nimmt und das niemanden juckt, kann ich mir schon vorstellen. Wird dann halt so kommen, denn ich kann es mir nicht leisten, für 1.050 € netto arbeiten zu gehen, wenn die Arbeitsstätte so weit weg ist.

  • Aber gut zu den "Fahrtkosten" zählen ja wohl in erster Linie genau diese Kosten (zur Arbeit und zurück). Da geht der Staat, das weiß man ja, aber auch gerne hin und bezieht nur EINEN Weg mit ein, was totaler Schwachsinn ist. Denn wenn man hinfährt, muss man logischerweise auch irgendwann zurückfahren und das geht dann nicht wie von Zauberhand mit warm Wasser.

  • Hallo,


    Also der Selbstbehalt und die Pfändungsfreigrenze sind zwei paar Schuhe.


    Der Selbstbehalt einem minderjährigen Kind gegenüber beträgt 1080€ ( bereinigtes Einkommen)


    edy

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  • Wenn der Staat dich so weit in die Armut drückt, kannst du aufstockendes Arbeitslosengeld beantragen. Da werden auch Zuschüsse für die Umgangsfahrten und tageweise Gelder für das Kind zu Besuch in deinem Haushalt bezahlt. Bin selber gerade vom Jugendamt 250 Euro unter meinen Selbstbehalt von 1080 gedrückt worden. Bei Vollzeit und einem Vielfachen vom Mindestlohn. Rechnung kriegt jetzt das Jobcenter. Für mich ändert sich finanziell nichts, aber so kommt man natürlich auch vom Amt nicht los.