Verstehe die Welt nicht mehr..

  • Hey Ihr Lieben,


    habe einen 8 jährigen Sohn, der nicht in meinem Haushalt lebt. Bis 2018 habe ich einen festen Betrag an das Jugendamt überwiesen bezüglich der UVG Zahlung ( Bin nicht komplett Leistungsfähig trotz Vollzeit Arbeit ). Seit Anfang 2018 reicht dies dem Jugendamt allerdings nicht mehr aus, es wurden Summen gefordert, die mich unter den Selbstbehalt drücken würde. Selbstverständlich habe ich die Erhöhung verneint.


    Ende vom Lied, das Jugendamt hat geklagt. Vor Gericht heißt es, ich müsse mir eine Nebentätigkeit oder einen besser bezahlten Job suchen um den Forderungen nachzukommen ( arbeite seit 6 Jahren in der selben Firma, für Mindestlohn, 5 Jahre lang hat es niemanden gestört, nun schon ? ). Einen PKW Führerschein habe ich nicht und ein Fahrzeug auch nicht, eine besser bezahlte Arbeit zu finden ist in dieser Region schier unmöglich.


    Nun werden von mir bis zu 30 Bewerbungen monatlich gefordert, bei der neu festgelegten Summe die ich noch für "mich" habe, bin ich allerdings bereits unter dem Selbstbehalt, der laut Richterin allerdings nicht verbindlich sei.


    Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir paar Tipps geben ? Da meine Ex Freundin Hartz IV bezieht, ist der Unterhalt jeden Monat gleich, unabhängig davon, was ich zahle. Letztes Jahr hat es nicht mal für ein Geschenk zu Weihnachten für den kleinen Mann gereicht :(

  • Diese "Geschichten" höre ich in letzter Zeit immer mehr. Trotz VZ bleibt man unter dem Selbstbehalt bzw. man(n) ist ein Mangelfall.
    Ich war diese Woche wieder auf einer Veranstaltung und habe mir die gleichen Fälle angehört.


    Entweder sind die Löhne nicht mehr zeitgemäß oder das "System" ist total fehlerhaft. Es kann nicht sein, dass Arbeit nicht mehr zählt in diesen Land. Mich macht es sehr traurig und wütend.


    Gibt es einen Titel bei dir? Du solltest zum Jobcenter gehen und aufstocken. Mag natürlich kein JC, aber man hat sonst keine Chance mehr.


    Die Richter sind immer "lustig". Wo sind denn diese Jobs? Für ein Kind benötigt man schon mindestens 2500 Brutto, je nach Alter sogar 3000 Brutto.


    Der IFO Präsident hat diese Woche in die gleiche "Kerbe" gehauen und sprach von der "Todesfallzone" zwischen 1500-2500 Brutto.


    Aus Liebe zu seinen Kind macht man alles. Du musst "kämpfen" vor dem JC und dich wehren.

  • Bin in der gleichen Lage wie du.


    Warte das schriftlliche Urteil vom Gericht ab. Dann ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen und das Gerichtsurteil/den Gerichtsbeschluß dem Jobcenter vorzeigen. Dem Jugendamt würde ich dann schreiben, daß dir dein Jobcenter keine 30 Bewerbungen im Monat bezahlt (Frag bei dem Jobcenter nach den Vorgaben). Als Kunde vom Jobcenter mußt du ohnehin schon alles tun, um eine Arbeit zu finden, mit der du aus dem Leistungsbezug kommst. Da würde ich dann auch keinen Kopp machen ob ich mich so oft bewerbe. Da kannst du dich an die Vorgaben vom Jobcenter halten. Da mußt du dann maximal vielleicht noch 3, 5 oder vielleicht 8 Bewerbungen schreiben. Über solche Sachen sollte man dann bei seiner Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter sprechen. Also dort festhalten, wieviel Bewerbungen mtl. zu schreiben und auch auch wieviel vom Jobcenter erstattungsfähig sind. Kein Geld = Keine Bewerbung. Hochglanz Bewerbungsmappen werden einem nicht hinterhergeworfen.Wenn man E-Mailbewerbung schreiben soll, dann verlangt man einen internetfähigen PC, es gibt gesetzliche keine Pflicht, einen zuhause vorzuhalten. Weil man also keinen internetfähigen PC hat, fährt man dann zum Jobcenter, schreibt die Bewerbung auf deren PC und verlangt dann die Fahrtkostenerstattung. Meistens erlahmt dann schnell das Interesse, möglichst viele Bewerbungen zu verlangen.

  • Titel gibt es keinen, deshalb bin ich ja vor´s Gericht gezogen. Die Auflagen habe ich alle Fristgemäß eingehalten, dachte ja das wäre etwas wert, nein ist es nicht.


    Ich bin voll berufstätig, bekomme also keinen Cent vom Jobcenter für irgendwelche Bewerbungen. Hatte mich aufgrund des Drängens ja auf 2 lukrative Stellen beworben, wurde allerdings wegen Schuppenflechte abgelehnt. Habe dafür 3 Tage Urlaub genommen und gut 600€ investiert, Frage gerade über meine Anwältin an, ob oder wie ich das verrechnen lassen kann, ich bin gespannt.


    Seit der Änderung des UVG´s, dass es gezahlt wird bis das Kind 18 ist, wurde als Grund für die plötzliche Dringlichkeit benannt vor Gericht durch den Vertreter des JA´s

  • Titel gibt es keinen, deshalb bin ich ja vor´s Gericht gezogen. Die Auflagen habe ich alle Fristgemäß eingehalten, dachte ja das wäre etwas wert, nein ist es nicht.


    Ich bin voll berufstätig, bekomme also keinen Cent vom Jobcenter für irgendwelche Bewerbungen. [...]

    Aber jetzt, nach dem Gerichtsverfahren, gibt es doch einen Titel? Also eine Gerichtsentscheidung in Schriftform, die so ein Titel wäre. Oder ein gerichtlicher Vergleich. Bloß weil du berufstätig bist, heißt das nicht, das du keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast. Ein Vater z. B. mit 1500 Euro netto im Monat und zwei Kindern, denen er Unterhalt zahlen muß, hat todsicher Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. Ich verdiene ca. 2/3 mehr als dieser Vater und muß 5 Kindern aus meiner ersten und einzigen Ehe Unterhalt 900 zahlen. Trotzdem bekomme ich noch Hartz IV. Ein Kind fällt demnächst raus, weil es volljährig ist und selber Geld verdient. Dann zahle ich für die restlichen Kinder ca. 650 Euro weiter, so wie es im Titel steht. Auch dann bekomme ich immer noch ein paar Euro Arbeitslosengeld II. Das liegt daran, daß die Kinder selber Anspruch auf Sozialgeld haben, wenn ich sie betreue und daran, daß die Erwerbstätigenfreibeträge im Sozialrecht höher sind als im Unterhaltsrecht. Stell doch einfach mal den Antrag, wenn du die Entscheidung schriftlich vom Gericht bekommst. Ist fast wie bei dem Finanzamt. Erst mal jeden Aufwand in der Steuererklärung geltend machen. Streichen tut das Finanzamt dann schon von alleine.

  • Guten Morgen.


    Ich glaube nicht, dass du die 600,- verrechnen kannst. Diese Summe erscheint mir sehr hoch.


    Du solltest den "Weg" über das Jobcenter gehen. Mag einfach "klingen", richte dich aber auf "Störfeuer" ein.


    Da du aber eine Anwältin hast solltest du dringend mit Ihr darüber sprechen und einen Antrag beim Amt stellen.

  • Es war ein Bewerbungsverfahren mit 4 Terminen, Termin 1 ist mit dem Auto erfolgt, Termin 2 mit dem Zug, sowie Termin 3 . Zu Termin 4 musste ich einen Tag vorher Anreisen, ein Hotelzimmer buchen und die Rückfahrt somit extra bezahlen. Zudem wurden beglaubigte Kopien meiner Zeugnisse und Arbeitszeugnisse verlangt.


    Test 4 beinhaltete u.a. einen Sehtest, in dem Amnesebogen wurde ein Gutachten eines Augenarztes gefordert, welches mit gut 95€ zu buche schlägt. Den Test beim Arzt habe ich nicht bestanden und mir somit noch eine neue Brille anschaffen müssen. In Summe waren dies gut 600€ gewesen. Die Notwendigkeit einer neuen Brille wurde mir auch schriftlich bestätigt.


    Die Kosten selbst kann ich alle nachweisen und auch vor Gericht waren die Unkosten und Umstände des Bewerbungsverfahrens bekannt. Von den 4 genutzten Urlaubstagen dafür spreche ich noch nicht einmal.


    Vor Gericht wurde eine außer gerichtliche Einigung "vereinbart". Es gibt nach wie vor keinen Titel. Meine Anwältin hat leider nichts von dem gehalten, worüber wir vorher gesprochen haben.


    Das Arbeitsamt möchte ich meiden, dann wäre ich ja einem weiterem Amt gegenüber ständig Nachweispflichtig mit iwelchen Lohnzetteln und was weiß ich nicht alles.


    Mal schauen, was von meiner Anwältin auf meine letzte Mail kommt.

  • Korrekt, allerdings stand sowohl im Anschreiben, als auch in jedem weiterem Schreiben, dass die Kosten für das Verfahren nicht übernommen werden können. Dies war dem Gericht und dem Jugendamt, ebenso wie der Anwältin bekannt. Dennoch hieß und heißt es, solle mir nen besser bezahlten Job suchen.


    Mal schauen, wie es weiter geht, sonst schaue ich mal, dass keinen Anwalt von hier nehme.