Für welches Kind zahle ich?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin gerade dabei die Unterhält für meine Kinder auszurechnen und scheitere schon an einer scheinbar ganz einfachen Frage, auf die ich aber leider nirgends eine Antwort finde.
    Meine Ex-Frau hat damals schon einen Sohn mit in die Beziehung gebracht. Zusammen haben wir noch einen Sohn und eine Tochter. Zusammen haben wir also 3 Kinder. In den Tabellen wird immer nur vom 1., 2. und dritten Kind gesprochen. Leider wird nirgends erwähnt ob mit dem ersten Kind das erste Kind der Bedarfsgemeinschaft in dem die Kinder jetzt leben gemeint ist (das wäre der älteste Sohn, der nicht mein leiblicher ist), oder ob das erste Kind das ist, das ich als Erstes gezeugt habe.
    Meine Frage ist also: gelten meine beiden leiblichen Kinder als Kind 1 und 2.
    Oder sind sie Kind 2 und 3 der Bedarfsgemeinschaft?
    Die gleiche Frage stellt sich mir bei dem Kindergeld, das in die Berechnung mit einbezogen wird. Für mich logisch wäre es, das Kindergeld gegenzurechnen, das tatsächlich an die Mutter gezahlt wird. Aber auch darüber finde ich keine Informationen.


    Vielen Dank schonmal im Voraus!

  • Hallo Vater19.


    du vermischt hier wahrscheinlich einiges ?


    unterhaltsrechlich bist du nur den leiblichen Kindern verpflichtet.



    von welchen Tabellen redest du`?


    Beziehst du ALGII ?



    edy

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