Absolute Spezialfrage

  • Aktuelle Situation : aus erster Ehe zwei Kinder (17 Jahre im April 2019, 16 Jahre im November 2019). Seit 2 Jahren in der damals unvorhersehbaren Situation ein Privatier zu sein; es existiert ein Ehevertrag, der bis Ende November 2019 den Ex-Ehegatten- (endet 1. Dezember 2019) und Kindesunterhalt (bislang auf damals frei verhandelter Basis gezahlt, aber über Düsseldorfer Tabelle) regelt.


    Nun die Frage :

    - welche Grundlage wird ab 1. Dezember 2019 für den Kindesunterhalt herangezogen in der Düsseldorfer Tabelle in dieser Situation ?

    - ist es notwendig, die aktuelle finanzielle Situation offenzulegen, wenn die Ex-Frau es will und es hart auf hart geht ?


    Gruss

    WS 59

  • Hallo wallstreet59,


    Da auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann,dürfte der Vertrag zwecks Kindesunterhalt


    ungültig sein.


    Der zukünftige Unterhalt wird dann nach DT geregelt.


    Einer Offenlegung des Einkommens kann man oft entgehen wenn man freiwillig den Höchstbetrag zahlt.


    Achtung: mit "eigenen Verträgen" nach der DT . Oft wird nicht alles beachtet und "zu viel" gezahlt.


    edy

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