Scheidung nach fast 23 Jahren. Auf was achten ?

  • Hallo

    Ich habe heute den Weg zu euch gefunden, da bei mir demnächst das Erstgespräch beim Anwalt ansteht und ich mich schon mal ein bisschen vorab informieren möchte.


    Ich bin Mitte 40 und im Juni 23 Jahre verheiratet.

    Seit Juli 2014 bin ich krank und bekomme ,seit Januar 2017 volle Erwerbsminderungsrente (unter 3 Stunden arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten mit einer 90 min Pause).

    Diese beträgt (incl. einer Zusatzrente) monatlich rund 1160€.

    Mein Noch-Mann ist voll berufstätig und verdient 1650 € pro Monat.

    Unsere Tochter (20) studiert, bezieht BaFög und bekommt von mir zusätzlich das Kindergeld ausgezahlt (sie wohnt nicht zu Hause, sondern am Studienort).

    Derzeit zahlt mein Mann mir monatlich 200 € Unterhalt. Für meine Tochter,zahlt er nichts, da sie derzeit mit dem BaFög + Kindergeld über die Runden bekommt.Wenn sie bei mir ist, komme ich für die Kosten auf.

    Ich lebe in unserem Haus, dass ich aber noch bis 2028 monatlich mit 400 € abbezahlen muss. In einem Teil davon, lebt mein Vater, der lebenslanges Nießbrauchsrecht hat.


    Meine Frage ist nun ob mein Mann, nach der Scheidung ,mir und meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig ist ? Bzw auf was ich beim Anwaltstermin (1 gemeinsamer Anwalt) so achten muss.


    Ich danke euch schon mal für euer Feedback.

  • Hi,


    es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Warum bekommt man diesen Blödsinn nicht aus den Köpfen raus? Entweder der Anwalt vertritt dich oder deinen Mann.


    So, nun zum eigentlichen materiell-rechtlichen Problem. Die Tochter ist volljährig, nicht priviligiert, sie muss sich um Unterhaltsansprüche gegen beide Elternteile selbst bemühen. Ob du oder der Vater sie bei Besuchen verköstigen, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht, das müsst ihr mit der Tochter ausmachen.


    Bleibt also der Unterhaltsanspruch von dir. Da können wir nicht viel rechnen, da die Angaben zu dürftig. Es ist das Jahresgehalt zu nehmen, dieses durch 12 zu dividieren, dann sind berufsbedingte Aufwendungen und sonstige Bereinigungen beim Mann in Abzug zu bringen, vom Rest dann von der Differenz 3/7 an ihn, wobei sein Selbstbehalt derzeit 1300 € ist. Da er vermutlich noch Steuerklasse 3 hat, das sich aber im nächsten Jahr ändert, wird das Netto-Gehalt noch geringer. Du siehst schon, es wird auf eine Null-Nummer oder fast Null-Nummer hinauslaufen.


    Es ist immer schwer, in einer solchen Situation zu raten. Die Aufteilung einer funktionierenden wirtschaftliche Einheit in zwei, das hat zwangsweise eine Reduzierung des Lebensstandarts zur Folge. Immerhin habt ihr den Vorteil, dass ihr beide auch einzeln ohne staatliche Subvention weiterleben könnt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo dieKate,


    da du ja anscheinend einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt hast, wird er natürlich auch nur deine Interessen vertreten.

    Ob dein "noch" Ehemann sich ohne Anwalt scheiden lässt, ist seine Sache und auch immer ein Kostenfaktor. Wer die Kapelle bestellt zahlt...!

    Ich sehe in deinem Fall aber noch die Aufteilung des Hauses problematisch.

    Hier gibt es viele offene Fragen, die man in einem Satz nicht beantworten kann.

    Daher wäre es immer besser, man würde sich darüber einig sein, ohne eine Seite zu benachteiligen.


    LG frase

  • Guten morgen

    Danke schon mal für eure Antworten. Mein Mann hat ein Jahreseinkommen (Netto von ca 20000€) Ich weiß leider icht,was er in dem Trennungsjahr genau an Sonderzahlungen bekommen hat, von daher mal der niedrigste Wert angenommen.

    Steuerklasse haben wir bisher beide die 4.Die Steuerberaterin meinte, dass sich da bei ihm nach der Scheidung nicht viel ändert,da er dann die 1 hat.


    VG

  • Hallo :)


    Im Grundbuch stehen wir beide. Da es sich um ein Haus mit Nebengebäude handelt (wir haben damals die Scheune ausgebaut) , hätte ich grundsätzlich auch kein Problem damit, wenn jeder quasi ein Gebäude (die m² Zahl ist ca identisch) erhalten würde. Er sagt aber,das möchte er nicht, sondern er verzichtet darauf. Inwiefern er zu dieser Aussage steht,wenn es drauf ankommt,weiß ich allerdings noch nicht.

    Dazu kommt halt,dass in dem "Haupthaus" derzeit noch mein Vater wohnt.


    VG

  • Hallo dieKate,


    natürlich kann er verzichten, warum ist ja seine Sache. Für euch ist aber wichtig, das die Immobilienangelegenheit sauber geklärt wird.

    Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zu beachten ist dabei, dass eine Kreditbelastung vorhanden ist. Daher muss auch die Bank eurer Lösung zustimmen, wenn Änderung im Grundbuch und bei den Kreditnehmern anstehen.


    LG frase