Koalitionsvertrag: Elternunterhalt – Schreiben an Abgeordnete - Antworten

  • awi, da kann man sich nur bedanken!!!

    Mir kam beim Durchlesen nur noch die Idee, ob man die MdBs nicht darauf stossen sollte, dass die Einnahmen aus Regress in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen?


    aus PANORAMA schon 2014:

    Eine ökonomische Analyse kommt zu dem Schluss, dass die fiskalische Bedeutung des Elternunterhalts von Wissenschaft und Politik maßlos überschätzt wird. Selbst unter günstigsten Annahmen werden durch den Sozialhilferegress max. 12 Millionen Euro pro Jahr an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Diese zwölf Millionen Euro sind im Hinblick auf die Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte bedeutungslos; sie entsprechen nicht einmal 0,002 Prozent des Gesamtsteueraufkommens.

  • Mir kam beim Durchlesen nur noch die Idee, ob man die MdBs nicht darauf stossen sollte, dass die Einnahmen aus Regress in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen?

    Das habe ich ja geschrieben. Ob die Emails überhaupt von allen Abgeordneten gelesen wurden? Ich habe da Zweifel.

    Im Verhältnis zur Zahl der Abgeordneten bekam ich die größte positive Resonanz von den Linken, z.B.


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so


    Zitat

    § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen

    (5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet. Wird diese Vermutung widerlegt, besteht keine Leistungsberechtigung nach diesem Kapitel.


    Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so



    Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.

    Die Kosten auf kommunaler Ebene vermindern sich erheblich aufgrund der Einkommensgrenze. Weniger Verwaltungsaufwand, weniger Gerichtskosten!